4.7.2011 | Humangenetik
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium.
Bild: Minami Himemiya, de.wikipedia.org
Als Präimplantationsdiagnostik PID wird die genetische Untersuchung eines ausserhalb des Körpers erzeugten Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter der Frau bezeichnet. Der Bundesrat schlägt nun vor, das heute geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) durch eine geregelte Zulassung zu ersetzen. Dabei will der Bundesrat die strenge Zulassungsregelung für die PID beibehalten. Eine PID darf nur durchgeführt werden, wenn für das Kind aufgrund nachgewiesener genetischer Veranlagung beim Elternpaar die Gefahr einer schweren Erbkrankheit besteht, die sich nicht anders abwenden lässt. Für die Aufhebung des Verbots muss Artikel 119 der Bundesverfassung über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich geändert werden. Die Vorlage ging Ende Juni 2011 in die Vernehmlassung und dauert bis am 30. September 2011.
externer Link: Vernehmlassung über geregelte Zulassung
externer Link: Zulassung und Regelung der Präimplantationsdiagnostik
PDF: Entwurf zur Änderung von Artikel 119 BV