Nutztiere

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Trotz anfänglichen Erfolgsmeldungen haben sich die Erwartungen in die Gentechnik an Nutztieren bisher nicht erfüllt. Gentechnisch veränderte Nutztiere, die Milch, Fleisch oder Eier für die menschliche Ernährung liefern, gibt es nicht. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass man derzeit kaum wirtschaftlich interessante Gene kennt, die in das Erbgut von Nutztieren eingeführt werden könnten. Zudem sind die Gentransfer-Techniken noch immer sehr ineffizient. Einzig bei gentechnisch veränderten Fischen liegen bereits Anträge zur Marktzulassung vor. Bisher sollen 35 verschiedene Fischarten gentechnisch verändert worden sein, darunter Forellen, Karpfen, Lachs oder Kabeljau.

Die SAG lehnt im Grundsatz den gentechnischen Eingriff an Tieren ab. Die Genmanipulation an Nutztieren stellt eine lnstrumentalisierung der Tiere dar und ist vorrangig mit rein wirtschaftlichen Zielen begründet: Mehr, billiger und schneller sind die Motivation der Eingriffe. Die Produktion solcher Tiere ist aber sehr ineffizient und ist damit mit einem grossem Tierverschleiss verbunden. Zudem sind transgene Nutztiere in aller Regel in ihrem Körperbau bzw. ihrer Gesundheit beeinträchtigt.

Transgene Nutztiere sollen entweder für die Landwirtschaft bzw. Tierproduktion, für pharmazeutische Zwecke oder für die Xenotransplantation hergestellt werden. In der medizinischen Forschung werden vor allem Mäuse und Ratten eingesetzt, es können aber auch Nutztiere für die Forschung verwendet werden (siehe Würde der Kratur).

Im Bereich Landwirtschaft besteht das Interesse, artfremde Gene als Material für die gentechnische Züchtung zu nutzen. Optimal gentechnisch veränderte Nutztiere sollen sodann kloniert werden, d.h. ein erfolgreich genmanipuliertes Tier wird mittels Klonierung zu genetisch identischen Individuen vervielfältigt.

externer Link: Öko-Institut

Das Ziel der Genmanipulation von Nutztieren für den pharmazeutischen Bereich – dem so genannten Gene Pharming (auch Molecular Pharming) – liegt darin, aus Körperflüssigkeiten der transgenen Tiere kostengünstige Medikamente zu gewinnen. Die Milchdrüse ist zurzeit der bevorzugte Bioreaktor bei Tieren. Hühnereier will man zur Gewinnung von Impfstoffen verwenden. Aus Blut sollen Blutproteine isoliert werden. Auch Urin und Sperma kommen für die Ausscheidung der Wirkstoffe in Frage. Das erste weltweit gentechnisch veränderte Nutztier für pharmazeutische Zwecke war ein Stier mit dem Namen Herman, der den menschlichen Wirkstoff Lactoferrin produzieren sollte. In der EU ist ein Wirkstoff aus transgenen Tieren für den Markt zugelassen, nämlich ein menschlicher Blutgerinnungshemmer (Antithrombin) unter dem Firmennamen ATryn. Das Gene-Pharming hat in den letzten Jahren eine ernsthafte Konkurrenz erhalten: die Pharmacrops.

September 2009

Die Zeitschrtift New Scientists berichtet von der Vision des Philosophen Adam Shriver der Washington University in St Louis, Missouri, über schmerzfreie Tiere dank Gentechnik. Seine Überlegung: Diejenigen Gene in Nutztieren ausschalten, die im Hirn beim Empfinden von Schmerz eine Rolle spielen. Fallen diese Gene aus, würden die Prozesse im Hirn blockiert, welche den Schmerz zur schweren Belastung machen; Schmerz würde zwar immer noch empfunden, jedoch weniger belastend. Noch sei unklar, welche Gene ausgeschaltet werden müssten. Shriver ist aber überzeugt, dass die Forschung auf dem besten Weg ist, dies herauszufinden.

Februar 2009

Die US-amerikanische Gesundheitspehörde lässt das erste Medikament aus transgenen Nutztieren zu. Es handelt sich um Atryn der Firma GTC Biotherapeutics, eine Variante des im menschlichen Körper vorkommenden Antithrombins und wird aus der Milch transgener Ziegen gewonnen. Das Präparat dient der Vorbeugung venöser Thromboembolien bei Patienten, die sich einer Operation unterziehen und an einem erblich bedingten Mangel an Antithrombin leiden.

November 2005

Während in der Gen-Schutz-lnitiative der SAG (verlorene Volksabstimmung 1998) ein generelles Verbot transgener Tiere verlangt wurde, beschränkte sich das Moratorium der Gentechfrei-Initiative (gewonnene Volksabstimmung 2005) auf Nutztiere. Für Tiere erstreckt sich der Geltungsbereich des Moratoriums auf die Nutzung zur Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Gütern. Die Initiative versteht unter «Tiere» sämtliche Tierarten, also nicht nur Wirbeltiere wie GTG Artikel 9, sondern auch wirbellose Tiere. Das Moratorium umfasst damit unter landwirtschaftlichen Nutztieren auch Nützlinge wie beispielsweise Bienen. Eingeschlossen sind Nutztiere auch dann, wenn sie zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und in geschlossenen Systemen gehalten werden.

Januar 2004

Mit dem in Kraft treten des Gentechnikgesetzes GTG wird in Artikel 9 die gentechnische Veränderungen an Wirbeltieren geregelt. Der Artikel besagt, dass gentechnisch veränderte Wirbeltiere nur für Zwecke der Forschung, Therapie und Diagnostik an Mensch oder Tier erzeugt und in Verkehr gebracht werden dürfen. Damit sind gentechnisch veränderte Nutztiere für die Landwirtschaft in der Schweiz gesetzlich verboten. Importfleisch wird allerdings von GTG Artikel 9 nicht erfasst. Auch die Deklaration von Produkten aus der Fütterung von Nutztieren mit Gentech-Futtermitteln wird vom Verbot für Nutztiere nicht geregelt (siehe Futtermittel).

Juni 1998

Die Gen-Schutz-lnitiative der SAG verlangte unter anderem ein Verbot transgener Tiere und wurde 1998 von der Bevölkerung mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgelehnt. Im Gen-Lex-Verfahren setzte sich die SAG im Sinne eines Kompromisses für einen restriktiven Umgang mit der Gentechnik an Tieren in der Medizin ein und forderte eine starke Gewichtung der Würde der Kreatur.



181108PouletBiopoulets müssen ab dem 21. Tag eine Weidemöglichkeit haben.

Der Einsatz von GVO ist im Bio-Landbau verboten. Doch nun erlaubt Bio Suisse gegen die gefürchtete Gumboro-Infektion den Einsatz von Vaxxitek. Dabei handelt es sich um einen rekombinanten Impfstoff, der GVO enthält. Der Einsatz des gentechnisch veränderten Impfstoffes ist auch innerhalb von Bio Suisse äusserst umstritten. Kritiker sagen, damit verstosse man gegen die eigenen Grundsätze. Gemäss Bio-Verordnung des Bundes sind Arzneimittel vom GVO-Verbot ausgenommen. Bio Suisse hat aber vor drei Jahren beschlossen, diesbezüglich strenger zu sein und auch bei Arzneimitteln GVO zu verbieten. Damals wurde aber festgehalten, dass die Liste der Tierarzneimittel und Impfstoffe, die GVO enthalten, jährlich aktualisiert und ihr Einsatz im Biolandbau neu beurteilt werde.

17.11.2011 | Nutztiere

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Honigbiene an einer Rapsblüte.
Bild: Dr. Stefan Kühne, JKI / www.biosicherheit.de

Im Europäischen Parlament wurde eine Resolution mit 534 gegen 16 Stimmen bei 92 Enthaltungen angenommen. Die Resolution stellt fest, dass das erhöhte Bienensterben sich schwerwiegend auf Europas Lebensmittelproduktion und die Umweltstabilität auswirke, da die meisten Pflanzen von Bienen bestäubt werden. Nebst anderen Massnahmen fordern die Abgeordneten des Parlaments die EU Kommission auf, objektive Forschungen über die möglichen negativen Auswirkungen von GVO-Kulturen auf die Gesundheit von Honigbienen durchzuführen.

externer Link: Europäisches Parlament

news küken clipdealer A96299118 photo jpg sGeschlechtertrennung nach dem Schlupf. Bild: clipdealer

In der Eier-Branche ist es üblich, die männlichen Küken gleich nach dem Schlupf auszusortieren und zu schreddern oder mit Kohlendioxid zu vergasen, weil sie keine Eier legen, nur wenig Fleisch ansetzen und somit keinen Profit abwerfen. Das stellt Eier-Produzenten sowie -Konsumenten seit jeher vor ein ethisches Dilemma: Milliarden getötete Küken, die einfach das falsche Geschlecht hatten (weltweit sind es ca. 60 Milliarden jährlich). Was bisher grösstenteils ignoriert wurde, soll jetzt mittels neuer Gentechnik gelöst werden.

Gentechnik bei Tieren - Boom durch Genomeditierung

Mit der Genschere CRISPR/Cas erlebt die gentechnische Veränderung von Tieren einen Boom. Woran wird geforscht? Welche neuen Risiken ergeben sich? Was bedeutet der neue Schub an veränderten Tieren für Umwelt, Konsum und für die Tiere selbst? Diese Fragen erläutert der Bericht der SAG und des Schweizer Tierschutzes STS aus Sicht des Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutzes.

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