Für eine Welt ohne Gentechnik
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Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Interessenkonflikte bei den Behörden
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- Kategorie: Europa
11.02.2015 | Europa
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt soll Beeinflussungsversuche durch die Industrie untersuchen. Bild: BMEL
In einem offenen Brief fordern mehrere Organisationen den deutschen Agrarminister auf, den Einfluss industrienaher Experten auf Behörden und Gremien zu unterbinden, die mit der Risikobewertung von gentechnisch veränderter Pflanzen In Verbindung stehen. Der Imkerverband, die Vereine Testbiotech und Sambucus, sowie das Gen-ethische Netzwerk drücken in diesem Schreiben ihre Besorgnis aus, dass die Sichtweise der Industrie die Diskussion über Gentechnik-Risiken zunehmend dominiere. Damit könnte eine kritische Untersuchung der Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen behindert oder gar verhindert werden. Das aktuellste Beispiel solcher Einflussnahme stamme aus der Schweiz. Am 27. Januar dieses Jahres fand in Bern die Tagung „Neue Verfahren in der Pflanzenzüchtung – Nutzen und Herausforderungen“ statt, bei der auch Professor Schiemann vom deutschen Julius Kühn-Institut (JKI) als Referent auftrat. Nach Berichten von Teilnehmern soll er sich dabei dahingehend geäußert haben, dass das JKI neue, umstrittene Verfahren der genetischen Veränderung von Pflanzen nicht nur entwickele und anwende, sondern daraus entstehende Pflanzen auch freisetzen wolle, ohne sie nach dem Gentechnikrecht auf Risiken zu prüfen und registrieren zu lassen.
Kartoffel-Studie von Pusztai auch heute noch aktuell
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- Kategorie: Schadensfälle
11.02.2015 | Schadenfälle
Der Biochemiker Pusztai hatten im Rahmen eines Fütterungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln festgestellt, dass sich diese bei Ratten gesundheitsschädigend auswirkten. Bild: Clipdealer
Die Ergebnisse der Studie von Arpad Pusztai seien auch heute noch aktuell, schreibt die britische Organisation GMWatch. Der Biochemiker Pusztai und sein Team hatten 1998 an der schottischen Universität Aberdeen im Rahmen eines Fütterungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln festgestellt, dass sich diese bei Ratten gesundheitsschädigend auswirkten. Nachdem er mit Zustimmung seines Institutsleiters dazu in einem Fernsehinterview sagte, er persönlich würde ohne weitere Risikostudien keine gentechnisch veränderte Kartoffeln essen, brach ein veritabler Sturm der Entrüstung, mit zum Teil höchst beleidigenden Äusserungen, über Pusztai herein. Seine Studie wurde zerrissen und als wissenschaftlich mangelhaft dargestellt. Industrie und der Grossteil der Wissenschaft stellen sich gegen Pusztai; wie dies später seinem französischen Kollegen Gilles-Eric Séralini auch widerfuhr. Der Forscher verlor seine Stelle. Doch seine Studie wurde bis heute nicht wiederholt und folglich seine negativen Resultate auch nicht entkräftet.
Zweiter Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien
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- Kategorie: Nanotechnologie
22.1.2015 | Nanotechnologie
Seit mehr als sechs Jahren befasst sich der Bundesrat mit dem Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien. Der Bundesrat hat nun einen zweiten Bericht veröffentlicht und beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen. Bild: bag.admin.ch.
In der Schweiz bearbeitet der Bundesrat einen so genannten Aktionsplan Nanotechnologie. Anstoss gab die zunehmende Bedeutung der Nanotechnologie für Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Aktionsplan soll die Entwicklungen in der Nanotechnologie ausloten, mögliche Risiken feststellen und regulatorische Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit treffen. Ende Dezember 2014 hat der Bundesrat den zweiten Bericht zum Aktionsplan veröffentlicht. Er basiert auf einem Grundlagenbericht aus dem Jahr 2007, lehnt sich an einen vergleichbaren Aktionsplan der EU vom Juni 2005 an und ist eine Weiterführung des ersten Berichts aus dem Jahre 2008. Der zweite Bericht zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien zeigt nun auf, welche Arbeiten in der Schweiz für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien nötig sind. Der Bundesrat hat beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.
EU-Mitgliedstaaten dürfen GV-Verbote verfügen
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- Kategorie: Europa
14.01.2015| Europa
In Europa werden nur in den rot-weiss schraffierten Ländern gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass EU-Mitgliedstaaten den Anbau von GV-Pflanzen einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn diese auf EU-Ebene zugelassen bleiben. Parlament und Rat hatten sich im Dezember informell darauf geeinigt. Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen. Die neuen Vorschriften erlauben es Mitgliedstaaten, den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte.
Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung: Alles bleibt beim Alten
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- Kategorie: Deklaration
18.1.2014 | Deklaration
In der Schweiz wird das Label "Ohne Gentechnik" nicht verwendet.
Auf Lebensmitteln soll weiterhin nur der volle, nicht aber der teilweise Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden können. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI nach der Anhörung zur Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel entschieden. Die Anhörungsvorlage sah vor, den teilweisen Verzicht auf die Verwendung der Gentechnik kennzeichnen zu können. Mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" hätten Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse angepriesen werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Vitamine, Enzyme, Aminosäuren) verwendet werden. In der Anhörung ist der Vorschlag aber nach Auskunft des EDI auf grosse Skepsis gestossen. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Teilverzicht nur schwer überprüft werden könne und von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht verstanden würde. Heute besteht die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Vermerk "ohne Gentechnik hergestellt" zu kennzeichnen, wenn bei der Herstellung auf die Anwendung von Gentechnik verzichtet wird.
Monitoringbericht zu wildem Gentechraps in Basel
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- Kategorie: Schadensfälle
12.12.2014 | Schadensfälle
Über den Rheinhafen Basel wird kanadischer Weizen importiert. Über verunreinigten Weizen könnte auch gv-Raps eingeschleppt worden sein.
Immer wieder haben in der Schweiz Funde von gentechnisch verändertem Raps für Aufsehen gesorgt. Trotz des in der Schweiz geltenden Moratoriums für den Anbau und die Saatgut-Einfuhr von gentechnisch veränderten Pflanzen wurden 2011 und 2012 an vier Standorten entlang Eisenbahnlinien und in Hafengebieten in Basel wilde Rapspflanzen gefunden. Alle gentechnisch veränderten Pflanzen wurden als Glyphosat-resistente identifiziert. Die am stärksten betroffenen Standorte waren der Rheinhafen Basel und der St. Johann Fracht-Bahnhof. Aufgrund dieser Funde wurde ein Monitoring etabliert. Um die Verteilung zu bewerten und Auskreuzungen von gv-Raps zu überwachen, hat das Biosicherheitslabors des Kantons Basel-Stadt 2013 die zwei am stärksten betroffenen Standorte regelmässig kontrolliert. Blätter und Samenkapseln von verwilderten Rapspflanzen und allfälligen Hybridisierungspartnern wurden in monatlichen Abständen gesammelt und auf das Vorhandensein von Transgenen analysiert.