22.1.2015 | Nanotechnologie

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Seit mehr als sechs Jahren befasst sich der Bundesrat mit dem Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien. Der Bundesrat hat nun einen zweiten Bericht veröffentlicht und beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen. Bild: bag.admin.ch.

In der Schweiz bearbeitet der Bundesrat einen so genannten Aktionsplan Nanotechnologie. Anstoss gab die zunehmende Bedeutung der Nanotechnologie für Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Aktionsplan soll die Entwicklungen in der Nanotechnologie ausloten, mögliche Risiken feststellen und regulatorische Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit treffen. Ende Dezember 2014 hat der Bundesrat den zweiten Bericht zum Aktionsplan veröffentlicht. Er basiert auf einem Grundlagenbericht aus dem Jahr 2007, lehnt sich an einen vergleichbaren Aktionsplan der EU vom Juni 2005 an und ist eine Weiterführung des ersten Berichts aus dem Jahre 2008. Der zweite Bericht zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien zeigt nun auf, welche Arbeiten in der Schweiz für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien nötig sind. Der Bundesrat hat beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen. 

Im zweiten Bericht wird der Stand der Umsetzungsarbeiten sowie die Aufgaben der nächsten Jahre dargelegt. Es werden internationale Entwicklungen zur Charakterisierung, Beurteilung und Regulierung von synthetischen Nanomaterialien besprochen, insbesondere auch die Regulierung in der EU. Daraus wird die Rechtsetzung in der Schweiz sowie die Rolle von Vollzugshilfen, Wegleitungen und freiwillige Branchenvereinbarungen kommentiert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschung, darunter vor allem das Nationale Forschungsprogramm NFP 64 „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ sowie die Beteiligung der Schweiz an Projekten der EU-Forschungsrahmenprogramme. Schliesslich wird der Handlungsbedarf für die nächsten Jahre besprochen. Dabei geht es um die Erörterung wissenschaftlicher und methodischer Voraussetzungen, um Wissenslücken und methodische Defizite zu erkennen. Auch die Definition von Nanomaterialien, die Bedingungen für Anmeldeverfahren und spezifischen Datenanforderungen für Nanomaterialien sind wesentliche Punkte. Dazu kommt die Frage der Deklarationspflichten, des Vollzugs durch die Kantone sowie die Kommunikation und Förderung des öffentlichen Dialogs.

Besonders von Interesse sind die die Schlussfolgerungen im zweiten Bericht zum Aktionsplan. Dabei wird eingestanden, dass es noch Lücken gibt, das heisst der gesetzgeberische Umgang ist komplexer als ursprünglich angenommen. Die SAG wird bis im Frühjahr 2015 eine kritische Bewertung zum Stand des Aktionsplans Nanotechnologie erarbeiten und öffentlich publizieren.