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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Das deutsche Bundesamt für Naturschutz warnt davor, die Risiken der Neuen Gentechnik zu verharmlosen. Eine widerstandsfähige Landwirtschaft könne am besten durch eine Änderung der Anbausysteme erreicht werden. Bild: Clipdealer
Die Entwicklung neuer Gentechnik (NGT) wird oft mit der Verwirklichung einer nachhaltigen Landwirtschaft gleichgesetzt. Dank neuen genomeditierten Pflanzensorten sollen in kürzester Zeit Nachhaltigkeitsziele erreicht werden können. «Diese Annahme wird jedoch nicht durch wissenschaftliche Analysen gestützt. Derzeit stehen nur wenige NGT-basierte Pflanzen vor der Markteinführung. Darüber hinaus bleibt unsicher, inwieweit neue, durch NGTs entwickelte Pflanzensorten tatsächlich zur Ernährungssicherheit, zum Erhalt der biologischen Vielfalt oder zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel beitragen können.»
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Die Schweizer Allianz Gentechfrei begrüsst die heute vom Nationalrat beschlossene Verlängerung des Anbaumoratoriums. Besonders erfreulich ist, dass der Nationalrat damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgt und das Moratorium auch für Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren (NGV) geschaffen wurden, erlässt. Mit diesem, dem Vorsorgeprinzip entsprechenden Entscheid, wird die nachhaltige Schweizer Qualitätslandwirtschaft gestärkt, Umwelt und Gesundheit geschützt und die Wahlfreiheit der Konsumierenden gesichert, ohne die Grundlagenforschung zu den NGV zu behindern.
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Ein japanisches Start-up-Unternehmen will einen genomeditierten Fisch mit erhöhtem Fleischansatz vermarkten, berichtet der internationale Mediendienst Japans (NHK). Das in Kyoto ansässige Unternehmen hat bereits am 17. September begonnen, Bestellungen für Testverkäufe entgegenzunehmen. Da dem Fisch keine Fremdgene zugefügt wurden, muss das Produkt keiner Sicherheitsprüfung unterzogen werden, so die Entscheidung eines Gremiums des japanischen Gesundheitsministeriums.
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Die gentechnische Veränderung von Nutzpflanzen wird von ihren Befürwortern häufig als Fortsetzung des uralten Prozesses der Domestikation angepriesen, um die Öffentlichkeit für ihre Produkte zu gewinnen. Warum diese Prozesse nicht gleichgesetzt werden können, zeigen US-Wissenschaftler in einem neuen Artikel in der Fachzeitschrift Agriculture and Human Values. Bedeutende Unterschiede bestehen unter anderen in den biologischen und soziopolitischen Prozessen, durch welche die Veränderung erfolgt, sowie in den Auswirkungen auf die Agrobiodiversität und die Saatgutsouveränität.
Gentechnisch veränderte Pflanzen stossen bei der Schweizer Bevölkerung nach wie vor auf Ablehnung: 24% Zustimmung vs. 73% Ablehnung. Bild: Shutterstock.
Just zwei Tage vor der Behandlung der Moratoriumsverlängerung erscheint eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gfs.bern zur Haltung der Schweizer Bevölkerung zur Gentechnik . Die Umfrage wurde im Auftrag von swiss-food.ch, einer Plattform, die von Syngenta und Bayer finanziert wird, durchgeführt. Es überrascht daher auch nicht, dass die Umfrage zum Schluss kommt, die Schweizer Bevölkerung stehe der neuen Technik des Genomeditings wohlwollender gegenüber, als dies gemeinhin angenommen würde. «Das Volk ist mutiger als die Politik» titelt der Tagesanzeiger seinen Artikel zur Studie.
In einem offenen Brief kritisieren diese 57 europäischen Organisationen die Haltung der Europäischen Kommission zur Genomeditierung.
57 Organisationen, darunter Bauernverbände und auch die SAG, sprechen sich in einem offenen Brief mit Nachdruck gegen die Deregulierungspläne der Europäischen Kommission aus. In einem Arbeitsdokument schlug diese im April 2021 vor, die Genomeditierung von den Anforderungen des aktuellen Gentechnikrechts auszunehmen. Als Folge wären solche Kulturpflanzen keiner GVO-Kennzeichnung, keiner Risikoprüfung und keiner Rückverfolgbarkeitsanforderungen mehr unterworfen – eine Gefahr für Gesundheit, Umwelt und die Wahlfreiheit. Auch eine Überwachung nach dem Inverkehrbringen wäre behindert, somit könnte in einem Schadenfall die Ursachen nicht ermittelt werden. Mit dem Arbeitsdokument überschreite die Kommission wichtige Grenzen in Bezug auf die biologische Sicherheit, die Transparenz, die Wahlfreiheit und den Konsumentenschutz, so die Unterzeichnenden des offenen Briefs.