- kein nachhaltiger Nutzen für Landwirtschaft
Zürich, 5. Mai 2026 – Heute hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch mit einer gentechnisch veränderten Kartoffel bewilligt. Dabei werden fehlende wissenschaftliche Grundlagen, Interessenskonflikte und Patentierung ignoriert. Der Versuch ist auf eine geplante Deregulierung der EU im Gentechnikrecht ausgerichtet und erfolgt mit einer Sorte, die kaum Relevanz für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft hat.
Auswertung von früheren Versuchen fehlen
Das Bewilligungsverfahren läuft vereinfacht, da es im Jahre 2015 bereits ein Freisetzungsversuch mit Gentechkartoffeln mit demselben Gen bewilligt wurde. Damals wurden gentechnisch veränderte Kartoffellinien der Sorten «Désirée» und «Atlantic» getestet. «Da es sich weder um die gleiche Sorte noch um denselben gentechnischen Eingriff handelt, ist eine pauschale Gleichsetzung wissenschaftlich nicht begründet», hält Nationalrätin und SAG-Präsidentin Marionna Schlatter fest.
«Erneut ein Versuch mit umstrittener alter Gentechnik, trotz fehlender wissenschaftlichen Publikationen aus früheren Kartoffelversuchen», führt Claudia Vaderna, Geschäftsleiterin der SAG, weiter aus.
Einfluss von Interessenskonflikte und Patentierung ignoriert
Projektpartner aus Schweden führen selbst ein Unternehmen (SolEdits), das Dienstleistungen mit neuen gentechnischen Verfahren anbietet – ein Interessenskonflikt, der im Gesuch nicht transparent offengelegt wird. Vieles deutet darauf hin, dass die Forschung aus öffentlichen Geldern primär Akteuren im Ausland dient.
Zudem ist das verwendete Resistenzgen von der Wageningen University patentiert, was den freien Zugang zu genetischen Ressourcen für die konventionelle Züchtung blockieren könnte.
Fehlender Nutzen für die Schweiz
Die beantragte Sorte «Innovator» weist von sich aus nur eine geringe bis mittlere Anfälligkeit gegenüber Kraut- und Knollenfäule auf, dient zur Herstellung von Pommes Frites und ist auf eine industrielle Landwirtschaft mit hohem Stickstoffbedarf ausgerichtet. «Somit entspricht sie nicht der Forderung einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Landwirtschaft», mahnt Marionna Schlatter.
Interessenskonflikte, Patentierung und nachhaltigen Nutzen für Schweizer Landwirtschaft werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht geprüft. «Dass grosse Summen an Steuergeldern ohne unabhängige Prüfung auf Sinnhaftigkeit in Freisetzungsversuche investiert werden, ist angesichts der Pflanzenzüchtungsstrategie 2050 stossend», hält Claudia Vaderna fest.
Die SAG beanstandet, dass diverse Kritikpunkte nicht abgeklärt wurden und ist somit mit der Bewilligung des Freisetzungsversuches nicht einverstanden. Die Strategie «Pflanzenzüchtung 2050» muss konsequent umgesetzt und die Investitionen in die konventionelle Pflanzenzüchtung erheblich erhöht werden. Im Zusammenhang mit dem Freisetzungsversuch wurde im Nationalrat auch eine Interpellation (26.3379) eingereicht.
- Marionna Schlatter, Präsidentin SAG und Nationalrätin GRÜNE
E: m.schlatter@gentechfrei.ch
T: 077 475 25 02 - Claudia Vaderna, Geschäftsleiterin SAG
E: c.vaderna@gentechfrei.ch
T: 079 564 74 91