Teurer Versuch - kein Nutzen für die nachhaltige Schweizer Landwirtschaft. Bild: LID

Medienmitteilung: Freisetzungsversuch mit Gentechkartoffel bewilligt

- kein nachhaltiger Nutzen für Landwirtschaft

Zürich, 5. Mai 2026 – Heu­te hat das Bun­des­amt für Umwelt (BAFU) einen Frei­set­zungs­ver­such mit einer gen­tech­nisch ver­än­der­ten Kar­tof­fel bewil­ligt. Dabei wer­den feh­len­de wis­sen­schaft­li­che Grund­la­gen, Inter­es­sens­kon­flik­te und Paten­tie­rung igno­riert. Der Ver­such ist auf eine geplan­te Dere­gu­lie­rung der EU im Gen­tech­nik­recht aus­ge­rich­tet und erfolgt mit einer Sor­te, die kaum Rele­vanz für eine nach­hal­ti­ge Schwei­zer Land­wirt­schaft hat.

 

Aus­wer­tung von frü­he­ren Ver­su­chen feh­len

Das Bewil­li­gungs­ver­fah­ren läuft ver­ein­facht, da es im Jah­re 2015 bereits ein Frei­set­zungs­ver­such mit Gen­tech­kar­tof­feln mit dem­sel­ben Gen bewil­ligt wur­de. Damals wur­den gen­tech­nisch ver­än­der­te Kar­tof­felli­ni­en der Sor­ten «Dési­rée» und «Atlan­tic» gete­stet. «Da es sich weder um die glei­che Sor­te noch um den­sel­ben gen­tech­ni­schen Ein­griff han­delt, ist eine pau­scha­le Gleich­set­zung wis­sen­schaft­lich nicht begrün­det», hält Natio­nal­rä­tin und SAG-Prä­si­den­tin Mari­on­na Schlat­ter fest.

«Erneut ein Ver­such mit umstrit­te­ner alter Gen­tech­nik, trotz feh­len­der wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­tio­nen aus frü­he­ren Kar­tof­fel­ver­su­chen», führt Clau­dia Vader­na, Geschäfts­lei­te­rin der SAG, wei­ter aus.

Ein­fluss von Inter­es­sens­kon­flik­te und Paten­tie­rung igno­riert

Pro­jekt­part­ner aus Schwe­den füh­ren selbst ein Unter­neh­men (SolEdits), das Dienst­lei­stun­gen mit neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren anbie­tet – ein Inter­es­sens­kon­flikt, der im Gesuch nicht trans­pa­rent offen­ge­legt wird. Vie­les deu­tet dar­auf hin, dass die For­schung aus öffent­li­chen Gel­dern pri­mär Akteu­ren im Aus­land dient.

Zudem ist das ver­wen­de­te Resi­stenz­gen von der Wagen­in­gen Uni­ver­si­ty paten­tiert, was den frei­en Zugang zu gene­ti­schen Res­sour­cen für die kon­ven­tio­nel­le Züch­tung blockie­ren könn­te.

Feh­len­der Nut­zen für die Schweiz

Die bean­trag­te Sor­te «Inno­va­tor» weist von sich aus nur eine gerin­ge bis mitt­le­re Anfäl­lig­keit gegen­über Kraut- und Knol­len­fäu­le auf, dient zur Her­stel­lung von Pom­mes Fri­tes und ist auf eine indu­stri­el­le Land­wirt­schaft mit hohem Stick­stoff­be­darf aus­ge­rich­tet. «Somit ent­spricht sie nicht der For­de­rung einer nach­hal­ti­gen und res­sour­cen­ef­fi­zi­en­ten Land­wirt­schaft», mahnt Mari­on­na Schlat­ter.

Inter­es­sens­kon­flik­te, Paten­tie­rung und nach­hal­ti­gen Nut­zen für Schwei­zer Land­wirt­schaft wer­den im Rah­men des Zulas­sungs­ver­fah­rens nicht geprüft. «Dass gros­se Sum­men an Steu­er­gel­dern ohne unab­hän­gi­ge Prü­fung auf Sinn­haf­tig­keit in Frei­set­zungs­ver­su­che inve­stiert wer­den, ist ange­sichts der Pflan­zen­züch­tungs­stra­te­gie 2050 stos­send», hält Clau­dia Vader­na fest.

Die SAG bean­stan­det, dass diver­se Kri­tik­punk­te nicht abge­klärt wur­den und ist somit mit der Bewil­li­gung des Frei­set­zungs­ver­su­ches nicht ein­ver­stan­den. Die Stra­te­gie «Pflan­zen­züch­tung 2050» muss kon­se­quent umge­setzt und die Inve­sti­tio­nen in die kon­ven­tio­nel­le Pflan­zen­züch­tung erheb­lich erhöht wer­den. Im Zusam­men­hang mit dem Frei­set­zungs­ver­such wur­de im Natio­nal­rat auch eine Inter­pel­la­ti­on (26.3379) ein­ge­reicht.

 
 
Wei­te­re Aus­künf­te:
 

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