Chronologie Gentechnikrecht

Verlängerungen des Anbaumoratoriums siehe Chronologie Moratorium

 

Mai 2012

Eine Motion im Nationalrat beauftragt den Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das geltende Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 27. November 2013 weiterhin befristet gilt. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Mai 2012

Am 9. Mai 2012 hat der Bundesrat die revidierte Einschliessungsverordnung auf den 1. Juni 2012 in Kraft gesetzt. Die Revision war nötig geworden wegen der neuen Rechtsgrundlagen des Gentechnik- und des Umweltschutzgesetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten und krankheitserregenden Organismen. Neu macht die Verordnung auch Vorgaben für den Umgang mit gebietsfremden Organismen.

Dezember 2011

Die Freisetzungsverordnung sieht vor, dass das Bundesamt für Umwelt ein Monitoringsystem aufbaut, damit die Existenz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt frühzeitig erkannt werden kann. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat entsprechende Projekte gestartet.

Juli 2011

Die Einschliessungsverordnung beauftragt das Bundesamt für Umwelt, Listen der zugeordneten Organismen und der biologischen Sicherheitssysteme zu führen. Diese Listen betreffen natürliche Mikroorganismen. In den vorliegenden Listen finden sich die offiziell eingruppierten Bakterien, Viren, Parasiten und Pilze.

März 2010

In der Schlussabstimmung der Frühjahrsession 2010 haben der Ständerat und der Nationalrat eine dreijährige Moratoriumsverlängerung angenommen. Dazu wird das Gentechnikgesetz angepasst (Übergangsbestimmung Artikel 37a).

Juli 2009

Der Bundesrat veröffentlicht am 1. Juli 2009 eine Botschaft zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft).

Oktober 2008

Der Bundesrat hat die revidierte Freisetzungsverordnung auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Die Revision war nötig aufgrund der neuen, strengeren Rechtsgrundlagen des Gentechnik- und des Umweltschutzgesetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen.

März 2006

Die SAG stellt den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Freisetzungsverordnung zur Verfügung. In der Stellungnahme wird betont, dass sie die Kennzeichnungslimite von 0.1% für Erzeugnisse, mit denen direkt in der Umwelt umgegangen werden soll, als einen entscheidenden Faktor für die Diskussion nach der Moratoriumsphase erachtet wird. Wenn der Schutz der Umwelt, der Produktion ohne Gentechnik und der Wahlfreiheit der Konsumierenden umgesetzt werden soll, muss der Deklarationswert von 0.1% insbesondere auch für Saatgut und Pflanzgut gelten (zurzeit gilt gemäss Saatgutverordnung ein Deklarationswert von 0.5%).

Dezember 2005

Der Bundesrat wollte noch vor der Volksabstimmung zur Gentechfrei-Initiative die Koexistenz regeln und hat einen Entwurf für eine Koexistenzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die SAG und das FiBL stellten den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Koexistenzverordnung zur Verfügung. Ende Dezember reicht die SAG zu Handen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ihre Stellungnahme zum Entwurf der Koexistenzverordnung ein.

November 2004

Der Bundesrat verabschiedet die Cartagena-Verordnung, die im Wesentlichen die Ausfuhr von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt.

Januar 2004

Das Gentechnikgesetz, das vom Parlament am 21. März 2003 verabschiedet wurde, tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.