Für eine Welt ohne Gentechnik
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News zu Moratorium
- Ist die neue Gentechnik wirklich preisgünstig? Patente bedrohen gentechfreie Züchtung und unsere Ernährungsgrundlage
- Moratoriumsverlängerung für den Gentechnikanbau scheitert im Ständerat
- Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats schafft mit ihrem Entscheid immense Rechtsunsicherheit
- Die Moratoriumsverlängerung wird von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung getragen
- Grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung spricht sich für die Verlängerung des Moratoriums aus
- Wie weiter mit dem Anbaumoratorium? Nationalratskommission stimmt für Verlängerung
- Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verlängerung des Moratoriums
- Moratoriumsverlängerung: Nationalrat sagt deutlich ja zur Motion Aebi
- Moratoriumsverlängerung stärkt Schweizer Landwirtschaft
- Schweizer Bevölkerung nach wie vor gegen Gentechnik
Chronologie Moratorium
Juni 2021
Der Bundesrat hat am 30. Juni beantragt das Moratorium bis Ende 2025 für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft zu verlängern. Das Moratorium soll dann auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren gelten. Die Entscheidung des Parlaments steht noch aus.
3. Verlängerung: Juni 2017
National- und Ständerat stimmen der Verlängerung des Moratoriums um weitere 4 Jahre bis Ende 2021 in der Schlussabstimmung vom 16. Juni 17 zu. Beide Kammern lehnten hingegen eine Regelung der Koexistenz ab.
- mehr dazu.....
- Medienmitteilung Ständerat
- Medienmitteilung SAG
- Änderung des Gentechnikgesetzes im Nationalrat, Votum Martina Munz
2. Verlängerung: Dezember 2012
Der Ständerat spricht sich im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 klar für die Verlängerung des Gentechmoratoriums bis Ende 2017 ausgesprochen. Dieses Ja ist ein Bekenntnis des Ständerates zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz, wie sie von den Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten gewünscht wird und in der Vergangenheit sehr erfolgreich umgesetzt wurde. Auch der Handel und die Lebensmittelverarbeiter profitieren von der klaren Situation, da zusätzliche GVO-Kanäle die Warenflüsse und Kontrollen verkomplizieren und verteuern würden. Voraussichtlich in der Frühjahrssession 2013 wird die Agrarpolitik 2014-17 in der Schlussabstimmmung beider Räte definitiv verabschiedet.
- externer Link: Antwort Bundesrat auf Motion Ritter
- externer Link: Qualitäts-Charta
- externer Link: Motion Ritter
- externer Link: Bericht EKAH
1. Verlängerung: März 2010
In der Schlussabstimmung der Frühjahrsession 2010 hat der Ständerat die Moratoriumsverlängerung mit 33:10 Stimmen bei 1 Enthaltung und der Nationalrat mit 114:74 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Parlament folgte damit dem Antrag des Bundesrates das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen, das 2005 per Volksentscheid für 5 Jahre verabschiedet wurde, um weitere drei Jahre bis November 2013 verlängern. Der Bundesrat wollte damit dem Umstand Rechnung tragen, dass weder in der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein dringlicher Bedarf nach GVO im Lebensmittelbereich besteht. Zwar haben die Organisationen der SAG in der Vernehmlassung eine fünfjährige Moratoriumsverlängerung verlangt. Doch man zeigte sich gegenüber dem Vorschlag einer dreijährigen Verlängerung zu einem Kompromiss bereit.
- externer Link: Gentechnikgesetz Änderung vom 19. März 2010
- externer Link: Schlussabstimmung Ständerat
- externer Link: Schlussabstimmung Nationalrat
- PDF: Botschaft Bundesrat
- PDF: Bericht Vernehmlassung Moratoriumsverlängerung
- PDF: Gentechnikgesetz Artikel 37a (neu)
- PDF: Medienmitteilung SAG
- externer Link: Standesinitiative Freiburg
- externer Link: Standesinitiative Neuenburg.
- externer Link: Standesinitiative Jura
- externer Link: Standesinitiative Genf
- externer Link: Standesinitiative Bern