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Medienmitteilung: Slowakei kündigt Klage gegen Deregulierung von Gentechpflanzen in der EU an

Zürich, 2. Sep­tem­ber 2026 – Der slo­wa­ki­sche Pre­mier­mi­ni­ster Robert Fico hat heu­te nach dem Regie­rungs­tref­fen ange­kün­digt, dass die Slo­wa­kei recht­lich gegen die Ver­ord­nung für Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik in der EU vor­ge­hen wird. Am 17. Juni hat die EU einer weit­rei­chen­den Dere­gu­lie­rung von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik zuge­stimmt. Die gros­se Mehr­heit der Pflan­zen, die mit­tels neu­er Gen­tech­nik wie CRISPR/Cas ent­ste­hen, sol­len ohne Risi­ko­prü­fung, ohne Regeln für das Neben­ein­an­der von gen­tech­nik­frei­er und gen­tech­nisch ver­än­der­ter Land­wirt­schaft im Feld und ohne Kenn­zeich­nung der Lebens­mit­tel in Ver­kehr gebracht wer­den. Die EU-Dere­gu­lie­rung unter­wan­dert das Vor­sor­ge­prin­zip. Die Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei (SAG) for­dert Bun­des­rat und Par­la­ment auf, in der Schweiz Wahl­frei­heit und die gen­tech­nik­freie und die gen­tech­nik­freie Land­wirt­schaft zu schüt­zen.

Recht auf Wahl­frei­heit sicher­stel­len

«Dass der slo­wa­ki­sche Pre­mier­mi­ni­ster gegen den weit­ge­hen­den Ent­scheid der EU vor­ge­hen will, begrüs­se ich,» hält Natio­nal­rä­tin und Prä­si­den­tin der Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei fest. «auch die SAG hält es für fahr­läs­sig, die gros­se Mehr­heit von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik ohne Risi­ko­prü­fung, ohne Regeln für das Neben­ein­an­der im Feld (Koexi­stenz) und ohne Kenn­zeich­nung der Lebens­mit­tel zuzu­las­sen.»

Vor­sor­ge­prin­zip aus­ge­he­belt

Das Vor­sor­ge­prin­zip ist eine zen­tra­le Grund­la­ge des Umwelt­rechts – in der EU wie in der Schweiz. Es besagt: Wer eine Tech­no­lo­gie ein­set­zen will, muss zuerst nach­wei­sen, dass sie kei­ne unzu­mut­ba­ren Risi­ken birgt. «Mit der EU-Dere­gu­lie­rung wur­de das Vor­sor­ge­prin­zip aus­ge­he­belt. Das macht das Gesetz angreif­bar vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof», mahnt Mari­on­na Schlat­ter. «Jeder gen­tech­ni­sche Ein­griff kann unbe­ab­sich­tig­te Neben­ef­fek­te haben, des­halb muss jeder Fall ein­zeln geprüft wer­den.»

Gen­tech­nik­freie Schwei­zer Land­wirt­schaft unter Druck

In der Schweiz müs­sen gen­tech­nisch ver­än­der­te Lebens- und Fut­ter­mit­tel laut Gen­tech­nik­ge­setz gekenn­zeich­net und auf Risi­ken geprüft wer­den. Fal­len die­se Pflich­ten in der EU weg, wird der Voll­zug der Schwei­zer Gesetz­ge­bung deut­lich erschwert. Mari­on­na Schlat­ter erklärt: «Mit einer Nich­tig­keits­kla­ge sei­tens Slo­wa­kei ist unklar, wie Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik in der EU künf­tig regu­liert wer­den. Der Bun­des­rat muss sich jetzt für die Wahl­frei­heit und den Schutz der gen­tech­nik­frei­en Land­wirt­schaft in der Schweiz ein­set­zen.»

«Für Schwei­zer Kon­su­men­ten und Kon­su­men­tin­nen ist es selbst­ver­ständ­lich, dass Lebens­mit­tel gen­tech­nik­frei sind», hält Clau­dia Vader­na fest. «Im In- und Aus­land ist Gen­tech­frei­heit ein bedeu­ten­der Wett­be­werbs­vor­teil, so etwa in der Käse­indu­strie.»

Die Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei unter­stützt das gel­ten­de Gen­tech­nik­ge­setz mit Kenn­zeich­nungs­pflicht, Risi­ko­prü­fung und Koexi­stenz­re­geln. Sie for­dert, dass auch die neue Gen­tech­nik streng regu­liert wird. Um die­sen For­de­run­gen Nach­druck zu ver­lei­hen, hat sie einen Appell zum Schutz der Wahl­frei­heit und der gen­tech­nik­frei­en Land­wirt­schaft lan­ciert.

Link zum Appell

Link zum Zei­tungs­ar­ti­kel von now.sk

 

Wei­te­re Aus­künf­te:

  • Mari­on­na Schlat­ter, Prä­si­den­tin SAG und Natio­nal­rä­tin GRÜNE, E: schlatter@parl.ch, T: 077 475 25 02
  • Clau­dia Vader­na, Geschäfts­lei­te­rin SAG
    E: c.vaderna@gentechfrei.ch, T: 079 564 74 91

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