Sous la pression d’Etats industrialisés, des pays en voie de développement sont souvent contraints d’adopter une législation internationale plus stricte en matière de protection des variétés. Le rapport «Owning Seeds, Accessing Food» met en évidence la menace que constitue la prescription de tels ajustements législatifs pour la multiplication des semences traditionnelles. Pour les familles des petits agriculteurs des pays en voie de développement, une telle adaptation au droit international implique des restrictions massives en matière d’utilisation des semences protégées issues de leurs propres récoltes. Les semences commerciales (de Syngenta par exemple) sont plus fortement protégées par la législation. Ce qui menace le droit à l’alimentation, conclut cette étude. (EvB, 09.10.14)

 

Quelle: Erklärung von Bern, 09.10.14
http://www.evb.ch/medien/medienmitteilung/pionierstudie_zeigt_sortenschutz_gesetze_gefaehrden_menschenrecht_auf_nahrung/

Pionierstudie zeigt: Sortenschutz-Gesetze gefährden Menschenrecht auf Nahrung

Mit dem Beitritt zum Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) verpflichtet sich ein Staat, kommerzielles Saatgut (z.B. von Syngenta) gesetzlich stärker zu schützen. Für kleinbäuerliche Familien in Entwicklungsländern hat eine solche „UPOVisierung nationalen Rechts“ massive Einschränkungen bei der Verwendung von geschütztem Saatgut aus ihrer eigenen Ernte zur Folge. Die Verschärfung der Sortenschutzgesetze gefährdet das Menschenrecht auf Nahrung: Dies zeigt der unter der Federführung der EvB erstellte NGO-Report „Owning Seeds, Accessing Food“ (PDF, 2.2 MB)in Analysen der Beispielländer Kenia, Peru und den Philippinen.

Entwicklungsländer werden häufig mittels Handelsverträgen zum UPOV-Beitritt gedrängt. Auch die Schweiz hat in ihren bilateralen Freihandelsabkommen wiederholt entsprechende Forderungen formuliert. Zugleich weigert sie sich bislang aber, die zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf die Ernährungslage in Partnerländern notwendigen Menschenrechtsanalysen durchzuführen. Deshalb hat die EvB zusammen mit internationalen NGOs und lokalen ForscherInnen ein ambitioniertes Projekt durchgeführt, das detailliert analysiert wie sich UPOV-Restriktionen auf informelle Saatgutsysteme und auf das Recht auf Nahrung marginalisierter Bevölkerungsgruppen auswirken würde.

Aus den Resultaten dieser umfangreichen Pionierstudie leiten sich folgende Forderungen ab:

Vor der Überführung von UPOV-Standards in nationales Recht müssen Regierungen zwingend eigene Menschenrechtsanalysen durchführen.

Zum Schutz ihrer kleinbäuerlichen Bevölkerung sollten Regierungen die vorhandenen Spielräume ausnutzen, welche ihnen das TRIPS-Abkommen und andere internationale Vereinbarungen bieten.

Die Schweiz soll in Freihandelsverträgen auf jegliche Forderungen betreffend Sortenschutzrechten verzichten.

Die Schweizer Regierung muss endlich Menschenrechtsanalysen durchführen, bevor sie neue Freihandelsabkommen abschliesst. Nur damit kann sie sicherstellen, dass sie ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt.

Der Bericht „Owning Seeds, Accessing Food“ befindet sich hier (PDF, 2.2 MB).