Les ministres européens de l’environnement ont décidé de faciliter l’interdiction de cultiver les plantes génétiquement modifiées à l’échelle nationale - une décision controversée. Les organisations environnementales critiquent le fait que cette décision donne trop de pouvoir aux trusts agricoles, auquel cas l’on obtiendrait l’effet inverse. Les Verts craignent qu’en contrepartie, les autorisations au niveau de l’UE soient plus rapidement accordées. La loi n’est pas encore adoptée. Il faut encore obtenir l’approbation du Parlement européen. (Spiegel Online / Bio Austria / NZZ 12.06.14)

 

a) Source: Spiegel Online, 12.06.14
http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/gentechnik-eu-beschluesse-zu-verbot-von-genpflanzen-in-kritik-a-974824.html

Beschlüsse der EU: Genmais in Nachbars Garten

Luxemburg/Hamburg - Die Schlagzeile klingt nicht so, als würde sie Gentechnik-Gegner auf die Palme bringen: EU-Staaten kriegen mehr Spielraum für nationale Anbauverbote von Genpflanzen. So haben es die Umweltminister diesen Donnerstag mit überwältigender Mehrheit vereinbart; auch Deutschland hat dafür gestimmt.

Und doch macht der Beschluss von Luxemburg den Genkritikern Sorge. Denn im Gegenzug erwarten gentechnikfreundliche Staaten und die Brüsseler Kommission die vereinfachte Zulassung von Genpflanzen auf EU-Ebene.

Die Minister bewerten den Beschluss als Erfolg. Er bringe mehr Rechtssicherheit und den einzelnen Staaten mehr Autonomie. "Jetzt erstmals ist es völlig eindeutig, dass wir auf gesicherter rechtlicher Grundlage gentechnisch veränderte Organismen nicht in Deutschland zulassen werden", sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

Äcker der EU bislang fast frei von Gentechnik

Bislang galt: Hatte sich die EU einmal für die Freigabe entschieden, so konnten einzelne Mitgliedstaaten die jeweilige Pflanze nur bannen, wenn sie dies mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegten. Künftig haben die nationalen Regierungen mehr Spielraum: Sie können für ihr Nein auch nicht-wissenschaftliche Argumente anführen. Ziele der Umwelt- und Agrarpolitik etwa, die Sorge um die öffentliche Ordnung oder das öffentliche Interesse.

Tatsächlich aber sind Europas Äcker derzeit nahezu gentechnikfrei - weil es kaum Zulassungen gibt. Denn bislang haben sich die kritischen und freundlichen Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat sich immer wieder gegenseitig blockiert.

Ganze vier Pflanzen haben sie seit 1996 für den Anbau auf dem Acker erlaubt. Wirtschaftliche Bedeutung hat nur der Genmais MON810 des US-Konzerns Monsanto, der vor allem in Spanien sowie in geringeren Mengen in Portugal und Tschechien angebaut wird. Zwar könnte die EU-Kommission theoretisch Zulassungsverfahren einleiten und in einer Pattsituation Produkte freigeben, sie scheut aber die absehbare Konfrontation.

Umweltschützer und Gentechnik-Kritiker warnen nun vor dem Dammbruch. Schließlich stehen gerade 13 Produkte in Brüssel zur Zulassung an - unter anderem für genmanipuliertes Soja von Monsanto. "Wenn die EU-Kommission nicht mehr mit dem Widerstand der gentechnikkritischen Staaten rechnet, wird sie bald eine Pflanze nach der anderen für den Anbau in der EU freigeben", fürchtet Heike Moldenhauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).

Vor allem vier Risiken führen die Gentechnik-Gegner an:

  1. Überschwemmung mit genmanipulierten Organismen: Fängt die EU einmal an, im größeren Stil Genpflanzen zu erlauben, steigt der Anreiz für die Konzerne, immer neue Produkte auf den Markt zu bringen. "Je alltäglicher diese Gentech-Produkte werden, umso schwieriger wird es für die gentechnikfreien Staaten, standhaft zu bleiben und Importe herauszuhalten", sagt BUND-Expertin Moldenhauer.
  2. Rechtsunsicherheit:Hat die EU einmal die genmanipulierten Organismen zugelassen, muss jedes Land für sich ein nationales Anbauverbot beschließen - und sich mit den Herstellern einigen. Zweifeln die Konzerne dann die von der Regierung vorgebenen Gründe an, drohen langwierige Prozesse vor internationalen Schiedsgerichten mit unvorhersehbarem Ausgang, warnt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament.
  3. Kontamination:Fangen Landwirte in einigen EU-Staaten mit dem Anbau genmanipulierter Pflanzen an, steigt das Risiko von Verunreinigungen - und zwar nicht nur im dortigen Bio-Landbau. Auch die Gefahr, dass genmanipulierte Organismen auch in die gentechnikfreien Staaten gelangen, nimmt zu: sei es über Pollenflug, sei es über den Güterhandel. Denn zwischen den Mitgliedstaaten des EU-Binnenmarktes gibt es kaum Warenkontrollen an den Grenzen. Zudem müssen Viehzüchter nicht gegenüber dem Verbraucher angeben, wenn sie ihre Tiere mit genmanipuliertem, billigerem Soja oder Mais gemästet haben.
  4. Imageschaden für alle:Bislang hat die EU-Landwirtschaft den Ruf, nahezu gentechnikfrei zu sein - schließlich wachsen auf weniger als 0,1 % der Anbaufläche Genpflanzen. Dies würde sich mit der Zulassung in einigen Staaten aber ändern, prophezeit Häusling. Der Verbraucher werde den Überblick verlieren, welchen Produkten aus welchem Land er noch vertrauen könne.
  5. Die Europaabgeordneten könnten den Beschluss der EU-Minister theoretisch noch verändern oder gar kippen. Dies gilt aber als höchst unwahrscheinlich. Das Parlament konstituiert sich nach den Europawahlen gerade neu; wie die künftige Mehrheitsposition aussehen wird, ist völlig unklar. Und die EU-Kommission hat Interesse, die unpopuläre Entscheidung über neue Genprodukte auf die Mitgliedsstaaten zu verlagern. Denn dann steht sie nicht mehr zwischen allen Fronten.

 

b) Source: BIO Austria
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140612_OTS0183/bio-austria-eu-parlament-soll-gentechnik-selbstbestimmungsrecht-staerken

EU-Parlament soll Gentechnik-Selbstbestimmungsrecht stärken

Wien/Luxemburg (OTS) - Der heutige Beschluss des EU-Ministerrates
zum Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten über den Anbau von
Gentech-Pflanzen steht auf wackeligen Beinen. Um der gentechnikfreien
Landwirtschaft- und Lebensmittelproduktion zum Durchbruch zu
verhelfen, ist das Europaparlament nun aufgerufen, den
Mitgliedstaaten ein souveränes Entscheidungsrecht über den Anbau von
Gentech-Pflanzen zu sichern.

Der EU-Ministerrat hat heute beschlossen, dass Nationalstaaten in
Zukunft unter bestimmten Bedingungen Verbote für den Anbau von
Gentech-Pflanzen erlassen können. "Die gentechnikfrei produzierenden
Biobäuerinnen und Biobauern Österreichs begrüßen diesen Ansatz
grundsätzlich", so BIO AUSTRIA Obmann Rudolf Vierbauch. "Doch der
aktuelle Vorschlag enthält eine Reihe von Stolpersteinen, die
letztendlich zum Gegenteil führen könnten: einen Dammbruch und einer
Überschwemmung der EU-Landwirtschaft mit gentechnisch manipulierten
Kulturen", so Vierbauch. "Wir erwarten uns daher vom EU-Parlament,
dass es dem Vorschlag die Giftzähne zieht und den Mitgliedstaaten
tatsächlich eine souveräne und von der Gentech-Industrie unabhängige
Entscheidung absichert."

Nach langen Verhandlungen beschließt der EU-Ministerrat einen
Gesetzesentwurf, wonach Nationalstaaten in einem zweistufigen
Verfahren Verbote für den Anbau von in der EU grundsätzlich
zugelassenen Gentech-Pflanzen erlassen können: zuerst müssen sie mit
dem Antragsteller darüber verhandeln, dass der Nationalstaat gleich
generell von der Zulassung ausgenommen wird. Wenn dies nicht der Fall
ist, dann können die Nationalstaaten mit bestimmten Begründungen ein
Verbot erlassen. Im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigte Umwelt-
und Gesundheitsrisiken, welche die entscheidende Grundlage für jene
Anbauverbote darstellen, die Österreichs Landwirtschaft bis dato
Gentechnik-frei halten, sind hier als Begründungen explizit
ausgenommen. Nun ist das Europaparlament am Zug, das bereits einmal
einen wesentlich schärferen Vorschlag gefordert hatte.

"Wenn Nationalstaaten mit der Gentechnik-Industrie verhandeln
müssen und die möglichen Begründungen für Verbote sehr eng gefasst
sind, dann kann nicht von einem souveränen Selbstbestimmungsrecht
der Mitgliedstaaten gesprochen werden", analysiert Vierbauch den
aktuellen Vorschlag. "Es ist mehr als naheliegend, dass die
Gentech-Industrie versuchen wird, diese Position zu nutzen, um
gentechnikkritische Mitgliedstaaten ruhig zu stellen und im Rest der
EU eine Gentech-Lawine auszulösen. Ich appelliere daher an die
österreichischen EU-Parlamentarier für die Mitgliedstaaten ein
souveränes Entscheidungsrecht zu sichern, das weder Verhandlungen mit
der Industrie verlangt, noch die möglichen Begründungen für solche
Verbote von vorne herein einschränkt", so Vierbauch mit Blick auf das
neu gewählte EU-Parlament. "Die Mehrheit der österreichischen und der
europäischen BürgerInnen will keine Gentechnik auf dem Teller. Die
Biobäuerinnen und Biobauern Österreichs als Pioniere der
Gentechnik-Freiheit werden sich daher weiterhin für ein EU-weites
Verbot von Gentech-Pflanzen stark machen".

 

c) Source NZZ, 13.06.14
http://www.nzz.ch/wirtschaft/wirtschaftspolitik/opt-out-fuer-gentech-anbau-1.18321025

EU-Minister unterstützen Reform: Opt-out für Gentech-Anbau

Die EU-Umweltminister haben einer Reform zugestimmt, die nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen erleichtern würde. Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen.

EU-Staaten sollen künftig selbst bestimmen, ob ein von der EU zugelassener gentechnisch veränderter Organismus (GVO) auf ihrem Gebiet angebaut werden darf oder nicht: Auf diese Opt-out-Lösung läuft ein Gesetzgebungsvorschlag hinaus, den die EU-Umweltminister am Donnerstag in Luxemburg verabschiedet haben. 26 Mitgliedstaaten stimmten zu; Belgien und Luxemburg enthielten sich der Stimme.

Die EU-Kommission hat bereits 2010 eine einschlägige Änderung der GVO-Zulassungsregeln vorgeschlagen . 2011 stimmte das EU-Parlament in erster Lesung zu, wobei es Änderungswünsche einbrachte. Im Ministerrat (Gremium der Staaten) hingegen blieb das Vorhaben lange blockiert. Nun muss sich der Ministerrat noch mit dem EU-Parlament einigen, da die Änderungswünsche der beiden Gremien nicht ganz deckungsgleich sind.

Über Anträge von Unternehmen auf Zulassung von GVO zum Anbau soll – nach der Prüfung allfälliger Gesundheits- oder Umweltrisiken durch die EU-Lebensmittelbehörde Efsa – auch künftig auf EU-Ebene entschieden werden. Die Mitgliedstaaten könnten aber laut dem von den Ministern befürworteten Zwei-Phasen-Ansatz schon während des Zulassungsverfahrens der EU-Kommission mitteilen, dass sie ein nationales Anbauverbot wünschen. Die Kommission würde dies dem Unternehmen mitteilen. Erhebt dieses keine Einwände, würde die Zulassung entsprechend geografisch eingeschränkt. Lehnt es dies ab, könnte der Staat von einem Opt-out Gebrauch machen: Er könnte den Anbau im Falle einer Zulassung durch die EU auf seinem Territorium verbieten oder einschränken. Er könnte hierzu zahlreiche Gründe von der Agrarpolitik bis zu sozioökonomischen Faktoren heranziehen (nicht aber die von der Efsa geprüften Umwelt- und Gesundheitsrisiken). Bis jetzt sind nationale Anbauverbote nur bei neuen Gesundheits- und Umweltgefahren unter Anrufung einer Schutzklausel möglich, was schwierig und stets umstritten ist.

Derzeit wird in der EU nur ein GVO, die Maissorte Mon810 von Monsanto, angebaut. Für eine zweite Maissorte (1507 von Pioneer) ist das Zulassungsverfahren weit vorangeschritten . Weil die Mitgliedstaaten in der GVO-Frage tief gespalten sind, blockieren sich Befürworter wie Spanien und Gegner wie Österreich in den Genehmigungsverfahren regelmässig gegenseitig, so dass am Ende die EU-Kommission entscheiden muss. Das Opt-out ist als Befreiungsschlag gedacht: Den GVO-Gegnern würde es nationale Verbote erleichtern, die Befürworter hoffen auf eine Deblockierung der Zulassungen. Die Grünen im EU-Parlament meinten denn auch warnend, das Vorhaben werde der Gentechnik die Türen öffnen. Der Gentechnik-Verband EuropaBio hingegen kritisierte, dass laut dem Kompromiss nationale Verbote aus «nichtwissenschaftlichen Gründen» möglich würden.