Après le Guatemala, Monsanto a subi une nouvelle défaite au Costa Rica. La procédure d’autorisation du génie génétique a été déclarée anticonstitutionnelle. La confidentialité des informations techniques sur laquelle est basée cette autorisation limite le droit à la liberté d’information du citoyen, a estimé l’Autorité judiciaire suprême. Ces informations doivent désormais être mises à la disposition du public, ce qui facilitera l’exercice des voies de recours et d’opposition. Au Costa Rica, il est interdit, jusqu’à nouvel ordre, de semer des graines génétiquement modifiées. (Netzfrauen 18.09.14)

 

Source: (Netzfrauen 18.09.14)
http://netzfrauen.org/2014/09/18/nach-mexiko-und-guatemala-nun-costa-rica-neuer-rueckschlag-fuer-monsanto/

Nach Mexiko und Guatemala nun Costa Rica – Neuer Rückschlag für Monsanto

Nach Guatemala hat sich nun auch Costa Rica gegen Monsanto ausgesprochen.

In Guatemala hatten in den vergangenen Wochen Gewerkschafter, Indios und Bauern immer wieder gegen das Mitte Juni, während der Fußballweltmeisterschaft, verabschiedete „Monsanto-Gesetz“ demonstriert und gewonnen.

Nun hat Monsanto auch in Costa Rica verloren. Das Gentechnik-Zulassungsverfahren wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Verfassungskammer von Costa Rica hat festgestellt, dass die Pflanzenschutzverordnung (RPF) „gegen die Grundrechte aller Menschen” und gegen Artikel 132 des RPF verstößt. Noch ist es nicht sicher, dass sich Costa Rica letztendlich durchsetzen kann. Das Urteil betrifft nur das Pflanzenschutzgesetz, das den Zulassungsprozess für GVO regelt und verbietet Gentechnik nicht generell oder beeinträchtigt bereits genehmigte Zulassungen.

Denn es ist wie bei Guatemala, eine verankerte Bedingung des Freihandelsabkommen CAFTA. Erläuterung siehe weiter unten.

Basierend auf dem Pflanzenschutzgesetz aus dem Landwirtschaftsministerium (MAG), hatte die Nationale Kommission für Biosicherheit, gentechnisch veränderte Maissorten des Saatgutkonzerns Monsanto in Costa Rica zugelassen. Umweltschützer hatten daraufhin im Dezember 2012 Klage eingereicht, der im Februar 2013 stattgegeben wurde.

Nun urteilten die obersten Richter, dass das Gesetz die Verfassung des zentralamerikanischen Landes aus zwei Gründen verletzt: Zum einen, da es für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, wodurch das verfassungsmäßige Recht auf eine gesunde Umwelt verletzt würde. Zum anderen werden die technischen Informationen, die die Grundlage für die Zulassung bilden, geheim gehalten, wodurch das Recht auf Informationsfreiheit der Bürger beschnitten werde. Nun müssen diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wodurch Einsprüche erleichtert werden.

„Es ist ein wichtiger Präzedenzfall, der zeigt, dass die Interessen der Unternehmen – unter anderem des internationalen Konzerns Monsanto, der einen Antrag auf Zulassung von Mais gestellt hat – begünstigt wurden, durch ein Zulassungsverfahren, das den Grundrechten der Bevölkerung entgegensteht“, kommentierte der Ökologische Verband FECON das Urteil. [Quelle: Nuevo revés para Monsanto en Costa Rica]

Monsanto-Gesetz: Monsanto kontrolliert  80% des gentechnisch veränderten Saatguts weltweit – daher Monsanto-Gesetz. Es gilt  zum Schutz von Pflanzensorten und, in diesem Zusammenhang auch zur Kontrolle der Patente dieses Saatguts. Das Gesetz garantiert die exklusiven Rechte der Schöpfung von Saatgut daher als Erlass für Monsanto.

Costa Rica: Verfassungsgericht verbietet Aussaat von Gen-Mais

Bereits am 1. Februar hatte das höchste Gericht Costa Ricas eine Klage angenommen, welche die Verfassungsmäßigkeit eines Pflanzenschutzgesetzes anzweifelt. Dieses Gesetz aus dem Landwirtschaftsministerium bildete die Grundlage der Entscheidung der Nationalen Kommission für Biosicherheit, die gentechnisch veränderten Maissorten MON-88017, MON-603 y MON-89034 des Saatgutkonzerns Monsanto Delta & Pine Semillas in Costa Rica zuzulassen.

Durch die Annahme der Klage gilt eine einstweilige Verfügung, die bis zum Ende der gerichtlichen Prüfung die Aussaat genveränderten Saatguts in Costa Rica verbietet.

In der Klageschrift wird angezweifelt, ob das Gesetz das Recht auf eine gesunde und ökologisch ausgeglichene Umwelt respektiert. Außerdem kritisieren die Klägerorganisationen, dass die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit nicht ausreichend eingeräumt wurden.

Anhand von DR-CAFTA werden wir aufzeigen, was uns mit TTIP erwartet.

In den vergangenen Wochen hatten Gewerkschafter, Indios und Bauern immer wieder gegen das Mitte Juni, während der Fußballweltmeisterschaft, verabschiedete „Monsanto-Gesetz“ demonstriert.

Dieses Gesetz war Bedingung für das 2005 geschlossene Freihandelsabkommen zwischen den mittelamerikanischen Staaten, der Dominikanischen Republik und den USA.

Aufgrund der starken Mobilmachung dieser verschiedenen Organisationen, stimmten 117 der 158 Abgeordneten am Donnerstag für die Aufhebung des nach dem großen US-Landwirtschaftskonzern benannten Monsanto-Gesetzes.

Widersetzen sich Bauern dem Monsanto-Gesetz drohten ihnen hohe Geld- und Freiheitsstrafen

Die Bauern in Guatemala können die gekaufte Saat nun ohne Strafe selbst vermehren. Nach dem Monsanto-Gesetz hätten die Bauern ihr Saatgut jedes Jahr aufs Neue von Patenthaltern wie Monsanto kaufen müssen. Bei Verstößen drohten hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Am Donnerstag, 26. Juni, während der Fussballweltmeisterschaft, wurde das Amtsblatt Dekret 19-2014 veröffentlicht. Unbemerkt hatte der Kongress in Guatemala dem Monsanto-Gesetz zugestimmt.

 

INFOBOX

Am 03. Juni genehmigten 80 Mitglieder des Kongresses eine Aufstockung von 550 Millionen Quetzal (55 Millionen Euro) für das Ministerium für Kommunikation, Infrastruktur und Wohnungswesen (VIC). Diese Erweiterung, die mehrere Gesetzesänderungen beinhaltete, schloss u.a das Gesetz für den Schutz von Pflanzenzüchtungen mit ein.

Erst nachdem am 07. August auf den sozialen Netzwerken „Das Monsanto-Gesetz herrscht in Guatemala” die Runde machte, wurden die Bauern aufmerksam und es kam zu heftigem Widerstand.