Bild: Wikimedia Commons

Medienmitteilung: EU lockert Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel massiv

Zürich, 17. Juni 2026 – Heu­te hat das EU-Par­la­ment einer weit­rei­chen­den Dere­gu­lie­rung von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik zuge­stimmt. Pflan­zen, die mit­tels neu­er Gen­tech­nik wie CRISPR/Cas ent­stan­den sind und bis zu 20 gen­tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen an bis zu 20 Stel­len im Erb­gut[1] auf­wei­sen, kön­nen künf­tig weit­ge­hend ohne Auf­la­gen zuge­las­sen wer­den. Das bedeu­tet: kei­ne Risi­ko­prü­fung, kei­ne Regeln für das Neben­ein­an­der von gen­tech­nik­frei­er und gen­tech­nisch ver­än­der­ter Land­wirt­schaft im Feld und kei­ne Kenn­zeich­nung der Lebens­mit­tel. In der Schweiz gel­ten wei­ter­hin Dekla­ra­ti­ons- und Prüf­pflich­ten nach bestehen­dem Gen­tech­nik­ge­setz. Der Import von nicht dekla­rier­ten gen­tech­nisch ver­än­der­ten Pro­duk­ten unter­läuft die Schwei­zer Gesetz­ge­bung – und mit ihr die Wahl­frei­heit der Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten. Die SAG for­dert Bun­des­rat und Par­la­ment auf, in der Schweiz bei­des aktiv zu schüt­zen: die Wahl­frei­heit und die gen­tech­nik­freie Land­wirt­schaft.

Recht auf Wahl­frei­heit igno­riert

«In der EU wird die gros­se Mehr­heit von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik ohne Risi­ko­prü­fung und ohne Regeln für das Neben­ein­an­der im Feld (Koexi­stenz) und ohne Kenn­zeich­nung der Lebens­mit­tel zuge­las­sen», hält Natio­nal­rä­tin Mari­on­na Schlat­ter, Prä­si­den­tin der Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei (SAG) fest. «Kon­su­men­ten und Kon­su­men­tin­nen ver­lie­ren ihr Recht auf Wahl­frei­heit und gen­tech­nik­frei wirt­schaf­ten­de Betrie­be sind hohen Kon­ta­mi­na­ti­ons­ri­si­ken aus­ge­setzt.»

Vor­sor­ge­prin­zip aus­ge­he­belt

Das Vor­sor­ge­prin­zip ist eine zen­tra­le Grund­la­ge des Umwelt­rechts — in der EU wie in der Schweiz. Es besagt: Wer eine Tech­no­lo­gie ein­set­zen will, muss zuerst nach­wei­sen, dass sie kei­ne unzu­mut­ba­ren Risi­ken birgt. «Das Vor­sor­ge­prin­zip wird jetzt aus­ge­he­belt», mahnt Mari­on­na Schlat­ter. «Jeder gen­tech­ni­sche Ein­griff kann unbe­ab­sich­tig­ter Neben­ef­fek­te haben, des­halb muss jeder Fall ein­zeln geprüft wer­den.»

Gen­tech­nik­freie Schwei­zer Land­wirt­schaft unter Druck

In der Schweiz müs­sen gen­tech­nisch ver­än­der­te Lebens- und Fut­ter­mit­tel laut Gen­tech­nik­ge­setz gekenn­zeich­net und auf Risi­ken geprüft wer­den. Fal­len die­se Pflich­ten in der EU weg, wird der Voll­zug der Schwei­zer Gesetz­ge­bung deut­lich erschwert. Mari­on­na Schlat­ter erklärt: «Der Bun­des­rat muss ver­hin­dern, dass nicht dekla­rier­te gen­tech­nisch ver­än­der­te Pro­duk­te in die Schweiz gelan­gen und Vor­sor­ge­mass­nah­men tref­fen. Im Zwei­fels­fall gilt das Gen­tech­nik­ge­setz.»

«Für Schwei­zer Kon­su­men­ten und Kon­su­men­tin­nen ist es selbst­ver­ständ­lich, dass Lebens­mit­tel gen­tech­nik­frei sind», hält Clau­dia Vader­na fest. «Im In- und Aus­land ist Gen­tech­frei­heit ein bedeu­ten­der Wett­be­werbs­vor­teil, so etwa in der Käse­indu­strie.»

Die Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei unter­stützt das gel­ten­de Gen­tech­nik­ge­setz mit Kenn­zeich­nungs­pflicht, Risi­ko­prü­fung und Koexi­stenz­re­geln. Sie for­dert ver­stärk­te Import­kon­trol­len und die Ent­wick­lung von Nach­weis­ver­fah­ren. Um die­sen For­de­run­gen Nach­druck zu ver­lei­hen, hat sie einen Appell zum Schutz der Wahl­frei­heit und der gen­tech­nik­frei­en Land­wirt­schaft lan­ciert.

Link zum Appell

Wei­te­re Aus­künf­te:

 

[1] Mög­lich wäre das Löschen gan­zer Gen­ab­schnit­te, das Ein­fü­gen art­ver­wand­ter Gene (»Cis­ge­ne­se«) oder das Ein­fü­gen von bis zu 20 Basen­paa­ren – und zwar ins­ge­samt an bis zu 20 Stel­len der DNA.

Aktuelle Beiträge zum Thema

Neue EU-Gentechnik-Verordnung: Doppelter Rechtsbruch

Keine EU-Gentechnik in unseren Tellern!

Beweise häufen sich: Umweltrisiken von Gentechpflanzen bedeutend

Deutscher Detailhandel wehrt sich gegen EU-Gentechnik-Deregulierung – Schweiz schweigt

Ich mach mit:

Saatgut und Lebensmittel aus neuer Gentechnik könnten bald ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung verkauft werden. Was halten Sie davon?

Damit wir wissen, was auf unseren Tellern landet, sammeln wir Stimmen aus der Praxis.

So geht's:

  1. Laden Sie den passenden Fragebogen herunter.
  2. Beantworten Sie 1-3 Fragen.
  3. Senden Sie uns Ihre Antworten, den Namen Ihres Betriebs und ein hochauflösendes Foto per Email an info@gentechfrei.ch.

 

Kurzumfrage für Akteur:innen aus den Bereichen:

 

Alternativ können Sie die Fragen als Word-Dokument anfordern: info@gentechfrei.ch.


Wir veröffentlichen Ihre Einsendung auf unserer Kampagnenseite und teilen sie in den sozialen Medien. Helfen Sie uns, Transparenz, Wahlfreiheit und Nachhaltigkeit zu sichern! Danke für Ihre Unterstützung.

Fragen?
E-Mail an info@gentechfrei.ch oder 044 262 25 76.

Veranstaltung:

Zürich isst! Sichern Sie sich Ihr Ticket für unsere Filmvorführungen mit anschliessenden Podien!

Im September 2015 steht ganz Zürich im Zeichen von Ernährung, Umwelt und Genuss. «Zürich isst» bietet der Bevölkerung mit vielfältigen Veranstaltungen die Gelegenheit, sich mit Fragen einer nachhaltigen Ernährung auseinanderzusetzen. Zum Programm: www.zuerich-isst.ch. DIE ZUKUNFT PFLANZEN – BIO FÜR 9 MILLIARDEN       
23. September 2015, 18 bis 21.30, Riffraff Kino Zürich