Zürich, 17. Juni 2026 – Heute hat das EU-Parlament einer weitreichenden Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik zugestimmt. Pflanzen, die mittels neuer Gentechnik wie CRISPR/Cas entstanden sind und bis zu 20 gentechnische Veränderungen an bis zu 20 Stellen im Erbgut[1] aufweisen, können künftig weitgehend ohne Auflagen zugelassen werden. Das bedeutet: keine Risikoprüfung, keine Regeln für das Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnisch veränderter Landwirtschaft im Feld und keine Kennzeichnung der Lebensmittel. In der Schweiz gelten weiterhin Deklarations- und Prüfpflichten nach bestehendem Gentechnikgesetz. Der Import von nicht deklarierten gentechnisch veränderten Produkten unterläuft die Schweizer Gesetzgebung – und mit ihr die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Die SAG fordert Bundesrat und Parlament auf, in der Schweiz beides aktiv zu schützen: die Wahlfreiheit und die gentechnikfreie Landwirtschaft.
Recht auf Wahlfreiheit ignoriert
«In der EU wird die grosse Mehrheit von Pflanzen aus neuer Gentechnik ohne Risikoprüfung und ohne Regeln für das Nebeneinander im Feld (Koexistenz) und ohne Kennzeichnung der Lebensmittel zugelassen», hält Nationalrätin Marionna Schlatter, Präsidentin der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) fest. «Konsumenten und Konsumentinnen verlieren ihr Recht auf Wahlfreiheit und gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe sind hohen Kontaminationsrisiken ausgesetzt.»
Vorsorgeprinzip ausgehebelt
Das Vorsorgeprinzip ist eine zentrale Grundlage des Umweltrechts — in der EU wie in der Schweiz. Es besagt: Wer eine Technologie einsetzen will, muss zuerst nachweisen, dass sie keine unzumutbaren Risiken birgt. «Das Vorsorgeprinzip wird jetzt ausgehebelt», mahnt Marionna Schlatter. «Jeder gentechnische Eingriff kann unbeabsichtigter Nebeneffekte haben, deshalb muss jeder Fall einzeln geprüft werden.»
Gentechnikfreie Schweizer Landwirtschaft unter Druck
In der Schweiz müssen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel laut Gentechnikgesetz gekennzeichnet und auf Risiken geprüft werden. Fallen diese Pflichten in der EU weg, wird der Vollzug der Schweizer Gesetzgebung deutlich erschwert. Marionna Schlatter erklärt: «Der Bundesrat muss verhindern, dass nicht deklarierte gentechnisch veränderte Produkte in die Schweiz gelangen und Vorsorgemassnahmen treffen. Im Zweifelsfall gilt das Gentechnikgesetz.»
«Für Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen ist es selbstverständlich, dass Lebensmittel gentechnikfrei sind», hält Claudia Vaderna fest. «Im In- und Ausland ist Gentechfreiheit ein bedeutender Wettbewerbsvorteil, so etwa in der Käseindustrie.»
Die Schweizer Allianz Gentechfrei unterstützt das geltende Gentechnikgesetz mit Kennzeichnungspflicht, Risikoprüfung und Koexistenzregeln. Sie fordert verstärkte Importkontrollen und die Entwicklung von Nachweisverfahren. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat sie einen Appell zum Schutz der Wahlfreiheit und der gentechnikfreien Landwirtschaft lanciert.
Link zum Appell
- Marionna Schlatter, Präsidentin SAG und Nationalrätin GRÜNE
E: m.schlatter@gentechfrei.ch
T: 077 475 25 02 - Claudia Vaderna, Geschäftsleiterin SAG
E: c.vaderna@gentechfrei.ch
T: 079 564 74 91
[1] Möglich wäre das Löschen ganzer Genabschnitte, das Einfügen artverwandter Gene (»Cisgenese«) oder das Einfügen von bis zu 20 Basenpaaren – und zwar insgesamt an bis zu 20 Stellen der DNA.