Ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des deutschen Bio-Dachverbands BÖLW kam zum Schluss: Die EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) verstösst gleich mehrfach gegen geltendes Recht. Kritisiert werden insbesondere der Verzicht auf Risikoprüfungen und die fehlende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel.
Die im Juni vom EU-Parlament verabschiedete NGT-Verordnung sieht vor, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen künftig weitgehend vom geltenden Gentechnikrecht auszunehmen. Für Pflanzen der Kategorie NGT 1 (Pflanzen aus neuer Gentechnik ohne Fremdgene) entfällt somit die Risikoprüfung im Rahmen eines Zulassungsprozesses. Auch die Kennzeichnungspflicht von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen wird gänzlich abgeschafft.
Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip der EU
Nach Auffassung der Juristinnen und Juristen von GGSC widerspricht dies dem in den EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzip. Dieses verpflichtet die Behörden bislang dazu, Risiken für Mensch, Tier und Umwelt vor einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen sorgfältig zu prüfen. Die geplante Verordnung würde diese Prüfung jedoch durch eine rein administrative «Gleichwertigkeitsprüfung» ersetzen, bei der lediglich kontrolliert werde, ob die gentechnischen Veränderungen innerhalb gesetzlich definierter Grenzen liegen.
Welche Auswirkungen die neuen Eigenschaften der Pflanzen tatsächlich auf Umwelt oder Gesundheit haben könnten, würde dagegen nicht untersucht. Selbst wenn sich später schädliche Folgen zeigen sollten, könnten problematische Pflanzen laut Gutachten kaum mehr unter das Gentechnikrecht zurückgeführt oder strenger reguliert werden.
Verletzung internationaler Verpflichtungen
Das Gutachten sieht zudem einen Verstoss gegen das Cartagena-Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention. Dieses verpflichtet die Vertragsstaaten, vor der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen eine einzelfallbezogene Risikoprüfung durchzuführen.
Die geplante EU-Regelung unterlaufe diese Verpflichtung, indem sie bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen pauschal als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen einstufe. Damit werde das bestehende Schutzsystem faktisch ausgehebelt.
Kritisch beurteilen die Autorinnen und Autoren auch die fehlende Transparenz für Konsumenten und Konsumentinnen. Künftig soll lediglich Saatgut gekennzeichnet werden müssen. Lebensmittel und andere Erzeugnisse aus NGT-Pflanzen – etwa Babynahrung, Fertigprodukte oder Tiefkühlware – müssten hingegen nicht mehr als gentechnisch verändert deklariert werden.
Ein EU-Mitgliedsstaat könnte nun die Rechtsmässigkeit der neuen Verordnung direkt vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Die Gutachter halten eine solche Klage für aussichtsreich.
SAG-Appell: Tragen Sie mit Ihrer Unterschrift zum Schutz des Vorsorgeprinzips und der Wahlfreiheit bei
Das Rechtsgutachten zeigt einmal mehr, was die SAG schon lange fordert: Vorsorgeprinzip, transparente Kennzeichnung und unabhängige Risikoprüfungen sind zentral für den Schutz von Umwelt, Landwirtschaft sowie Konsumentinnen und Konsumenten. und müssen erhalten bleiben. Unterschreiben auch Sie unseren Appell, um das Recht auf Wahlfreiheit einzufordern und Schweizer Qualität vor Gentechnik zu schützen!