13.12.2010 | Patente
Bild: www.greenpeace.de
Die englische Biotech-Firma Plant Bioscience besitzt seit 2002 ein Patent auf Brokkoli, das sich auf ein Verfahren bezieht, mit dem bei der Zucht von Brokkoli ein Inhaltsstoff als Vorbeugung gegen Krebs in der Pflanze erhöht werden kann. Ein anderes Patent besitzt das Landwirtschaftsministerium Israels für ein Zuchtverfahren von Tomaten mit einem geringen Wassergehalt. Beide Patente schliessen neben dem technischen Verfahren auch die so gezüchteten Pflanzen und deren Nachkommen ein. Nun hat das Europäische Patentamt (EPA) die Entscheidung zum so genannten „Brokkoli-Patent“ gefällt: Der Einsatz von biologischen Verfahren bei der Kreuzung von Pflanzen darf nicht patentiert werden. „No patents on seeds“ sieht in der Entscheidung jedoch nur einen Teilerfolg. Noch ist unklar, ob die Pflanzen, das Saatgut und die essbaren Teile des Brokkolis patentierbar bleiben. Um einen neuen Brokkoli-Fall zu vermeiden, bedürfe es dringend einer Änderung der europäischen Patengesetze, bei denen die Patentierung von Pflanzen und Tieren verboten werden.
externer Link: Europäisches Patentamt: Pressemitteilung
externer Link: Europäisches Patentamt: Entscheidung in den Fällen «Brokkoli» und «Tomate» (G2/07 und G1/08)
externer Link: Keine Patente auf Leben
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Links
- externer Link: Kein Patent auf Leben
- externer Link: No patents on seeds
- PDF: Broschüre: Wer hat die Maus erfunden?
- externer Link: Greenpeace: Patente
- externer Link: Swissaid: Endlich! Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere werden verboten
- externer Link: Informationsdienst Gentechnik: Gentechnik und Patente
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- externer Link: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
- externer Link: Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV)
- externer Link: Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz)
- externer Link: Verordnung über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzverordnung)
- externer Link: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum