Magazin
Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
15.10.2014 | Europa
Die „vergleichende Risikoprüfung“, die bei den EU-Zulassungen angewendet werden, ist als Methode nicht mehr zeitgmöss.
Die Risiken gentechnisch veränderter Organismen (GVO) werden vor der Zulassung weder mit der notwendigen Sorgfalt untersucht, noch gibt es funktionierende Systeme zur Überwachung gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen nach ihrer Zulassung. Dies ist das Fazit der Studie „Risiken mit amtlichem Siegel: Mängel bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen“ des deutschen Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Im europäsichen Parlament wird derzeit die Möglichkeit nationaler Verbote für Gentech-Pflanzen verhandelt. Es wird befürchtet, dass im Gegenzug die Zulassungsverfahren in der EU so bleiben könnten, wie sie sind – oder sogar weiter aufgeweicht werden. Der Vorsitzende des BÖLW, Felix Prinz zu Löwenstein, sagt es dürfe nicht zu einem Kuhhandel in Brüssel kommen, durch den im Windschatten der sogenannten Opt-out-Regelung die anstehenden Zulassungen durchgewinkt würden.
19.9.2014 / Nanotechnologie
Neue Informationsplattform zu Nanotechnolgie. Bild: www.nano-sicherheit.de
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat eine neu überarbeitete Informationsplattform zur Nano-Sicherheit aufgeschaltet. Die Plattform dokumentiert Regulierungen und Standards, vermittelt Informationen zum Umgang mit Nanomaterialien, stellt Projekte im Bereich Nanotechnologie vor und berichtet über aktuelle gesellschaftliche Diskussionen. Zur Risikobewertung findet man die Rubriken Grundlagen, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Produktsicherheit. Dazu gehören auch Bewertungen der toxischen Potentiale von Nanomaterialien, Angaben zur Exposition von Mensch und Umwelt sowie zur Methodenentwicklung für die Erfassung von Nanomaterialien.
05.09.2014 | Europa
Wie lange muss eine Fütterungsstudie dauern, um krebserregende Wirkungen nachweisen zu können? Bild: Clipdealer
Das Institut für Lebensmitteltoxikologie und Chemische Analytik der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) wird Fütterungsstudien mit zwei gentechnisch veränderten Maissorten durchführen. Eines der vorrangigen Ziele sei es, herauszufinden, inwieweit Langzeitfütterungsstudien geeignet sind, um die mögliche Toxizität von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erkennen, schreibt das Institut in einer Presseerklärung. Die EU fördert das Projekt mit rund 3 Millionen Euro. Das EU-Recht besagt, dass gentechnisch veränderte Organismen vor ihrer Marktzulassung auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt geprüft werden müssen. Bei Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen fordert der Gesetzgeber 90 Tage dauernde Fütterungsstudien, um eine mögliche Toxizität zu untersuchen. „Viele Toxikologen bezweifeln, dass eine Studie über 90 Tage ausreicht, um toxische Effekte in Fütterungsstudien mit ganzen Pflanzen zu beobachten, von einer möglichen krebserregenden Wirkung ganz zu schweigen“, sagt Professor Pablo Steinberg, unter dessen Leitung die Langzeitstudien durchgeführt werden.
22.8.2014 / Nanotechnologie
In einem 360°-Panorama einer Baustelle sind 23 anklickbare Stationen zu Nanomaterialien in der Bauwirtschaft versteckt. Bild: http://nano.dguv.de/nanorama/bgbau/
Das Nano-Portal „Sicheres Arbeiten mit Nanomaterialien“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) will den Kenntnisstand über den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit bei der Anwendung von Nanomaterialien fördern. Dazu wurden "Nanorama" (aus "Nano" und "Panorama") entwickelt. Mit der neuartigen E-Learning Anwendung kann der Nutzer einen virtuellen Raum betreten und sich in diesem bewegen. Mit Hilfe des "Nanorama" erhält der Anwender auf unterhaltsame und abwechslungsreiche Weise wertvolle Informationen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien. In einem navigierbaren Panorama einer Baustelle sind verschiedene anklickbare Stationen zu Nanomaterialien in der Bauwirtschaft versteckt. Abgebildet sind Arbeitssituationen, wie sie auf Baustellen angetroffen werden können.
21.08.2014 | Lebensmittel
Neue Früchte gefällig? Zum Beispiel eine Banane mit hohem Vitamin-A-Gehalt. Bild: Clipdealer
Nicht gentechnisch verändert sondern gentechnisch modifiziert sollen künftige Früchte sein. Dies propagieren italienische Wissenschaftler im Fachmagazin „Trends in Biotechnology“. Mit der neuen Bezeichnung möchten sie die Akzeptanz für die Gentechnik bei der Bevölkerung steigern. Die Wissenschaftler experimentieren mit dem sogenannten „gene editing“. Sie hoffen mit dieser neuen Methode die Informationen in den Zellen einer Pflanze wie einen Text oder eine mathematische Formel neu schreiben zu können und so die genetischen Eigenschaften einer Pflanze zu verändern. Im Gegensatz zur herkömmlichen Gentechnik würden so keine artfremden Gene ins Erbgut eingeschleust. Damit könne der Veränderung im Labor das Unnatürliche genommen werden, schreibt Chidananda Nagamangala Kanchiswamy, der Verfasser des Artikels. Der Agrawissenschaftler arbeitet am italienischen Istituto Agrario San Michele.
15.08.2014 | Pharma
Auch Medikamente können mit gentechnisch veränderten Nahrungsbestandteilen wie etwa Maisstärke oder Sojaöl angereichert sein. Bild: Clipdealer
Die Pharmabranche ignoriere den Willen der KonsumentInnen, auf Gentech-Bestandteile zu verzichten. Dies das Fazit des Basler Appells gegen Gentechnologie. Nach Recherchen des Basler Appells enthalten über 50 Medikamente bereits heute gentechnisch veränderte Nahrungsbestandteile – die als Lebensmittel teilweise illegal wären. Medikamentenwirkstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden, sind schon länger auf dem Markt. Insulin etwa wird nicht mehr aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen gewonnen, sondern gentechnisch veränderte Bakterien oder Hefen übernehmen die Produktion der Substanz in grossen Mengen. Auch Impfstoffe werden ähnlich produziert. Über hundert solcher gentechnisch erzeugter Präparate sind in der Schweiz mittlerweile zugelassen. Sie, müssen nicht gekennzeichnet werden, denn im Endprodukt lässt sich kein Hinweis mehr darauf finden, dass am Produktionsprozess gentechnisch veränderte Organismen beteiligt waren. Anders verhält es sich bei Hilfsstoffen, die aus gentechnisch veränderten Pflanzenteilen hergestellt wurden. Sie müssen – analog zu den Vorgaben im Lebensmittelbereich – auf der Verpackungsbeilage als GVO deklariert werden.