Immerhin erkennt die EU-Kommission in dem Entwurf an, dass Gentechnik den Grundprinzipien von Bio widerspricht und hält den Ökolandbau für alle Gentechniken, auch die neuen, verschlossen. Allerdings lässt der Gesetzesentwurf völlig offen, wie Gentechnikfreiheit in der Praxis zukünftig funktionieren könnte: Denn bis auf die Kennzeichnung von Saatgut und ein Transparenzregister sind keine Möglichkeiten beschrieben, wie eine «Koexistenz» von Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik verursachergerecht geregelt werden kann.