Eine gentechnisch veränderte Amerikanische Kastanie könnte in den USA bald in freier Natur gepflanzt werden. Die Entscheidung zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können, wenn gentechnisch veränderte Pflanzen den Weg in wilde Populationen finden. Auch für die Schweiz ist der Fall von Bedeutung.
Die Amerikanische Kastanie (Castanea dentata) war einst eine der prägenden Baumarten im Osten Nordamerikas. Ein eingeschleppter Pilz brachte die Bestände im vergangenen Jahrhundert jedoch beinahe zum Verschwinden. Millionen Bäume starben. Nun soll eine gentechnisch veränderte Kastanie dazu beitragen, die Art zurückzubringen.
Die Sorte «Darling 54» wurde an der State University of New York mittels klassischer Gentechnik entwickelt. Ihr wurden ein Weizengen eingebaut, der sie gegen den Pilz resistent machen soll. Im August 2026 hat die zuständige US-Behörde USDA die Kastanie von bestimmten gentechnikrechtlichen Auflagen befreit. Sie kam zum Schluss, dass von ihr kein höheres Risiko ausgehe als von einer nicht gentechnisch veränderten Kastanie. Damit ist eine Freisetzung in die Umwelt näher gerückt – ausstehend ist lediglich noch die Prüfung durch die US-Umweltbehörde EPA.
Ein Experiment mit wilden Populationen
Besonders heikel ist die geplante Freisetzung, weil es sich um einen langlebigen Waldbaum handelt, der Pollen und Samen über Generationen hinweg an wilde Populationen weitergibt und mit zahlreichen anderen Organismen interagiert. Einmal freigesetzt, lässt sich dieser Prozess kaum rückgängig machen.
Kritik kommt deshalb auch von Organisationen, die sich seit Jahrzehnten für die Rettung der Amerikanischen Kastanie einsetzen. Die American Chestnut Foundation beendete 2023 ihre Zusammenarbeit mit den Entwickelnden und verwies unter anderem auf Beobachtungen zu geringerer Vitalität und uneinheitlicher Pilzresistenz. Auch die Zuordnung der untersuchten Linien sei schwierig: Erst Jahre nach Beginn der Untersuchungen wurde festgestellt, dass Pflanzen, die als «Darling 58» untersucht worden waren, tatsächlich der genetisch unterschiedlichen Linie «Darling 54» zuzuordnen waren. Der Fall zeigt, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation und Kontrolle gentechnisch veränderter Organismen ist.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Der Fall ist auch mit Blick auf die Schweizer Debatte über neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas relevant. Der Bundesrat hat 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der für die Mehrheit der Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vereinfachte Zulassungsverfahren vorsieht. Für sie würde eine Umweltrisikoprüfung entfallen und auch ein Monitoring verunmöglicht werden, wenn die Herstellenden nicht mehr dazu verpflichtet sind, Nachweismethode und Referenzmaterial bereitzustellen.
Bei langlebigen Pflanzen können Pollen und Samen weiträumig verbreitet werden. Veränderungen können sich in Populationen ausbreiten und damit auch natürliche Lebensgemeinschaften und Ökosysteme beeinflussen. Deshalb braucht es klare Regeln nach dem Vorsorgeprinzip: verbindliche Risikoprüfungen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Zudem müssen Nachweismethoden und Referenzmaterial verfügbar sein.
Die Schweiz muss verhindern, dass Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren dereguliert werden, ohne dass ihre Auswirkungen auf Natur und Umwelt ausreichend geprüft werden.