Zürich, 23. September 2026 – Heute wurde bekannt, dass die Slowakei als Mitgliedsstaat der EU rechtlich gegen die Verordnung über Pflanzen aus neuer Gentechnik vorgeht und Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat. Die weitreichende Deregulierung solcher Pflanzen wird folglich auf ihre Rechtmässigkeit geprüft. Rechtsgutachten zeigen mögliche Konflikte mit dem Vorsorgeprinzip, Verbraucherrechten und internationalen Abkommen auf. Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. hat in einem breiten Klage-Bündnis Direktklage gegen die Verordnung eingereicht. Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) begrüsst es, dass die Rechtmässigkeit der Verordnung vor Gericht geprüft wird, und fordert Bundesrat und Parlament auf, in der Schweiz die Wahlfreiheit und die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen.
Zivilbevölkerung lehnt Gentechnik ab
Am 17. Juni 2026 hat das EU-Parlament als letzte Instanz einer neuen Verordnung zugestimmt, die eine weitreichende Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik zur Folge hätte. «Es ist fahrlässig, die grosse Mehrheit von Pflanzen aus neuer Gentechnik ohne Risikoprüfung, ohne Regeln für das Nebeneinander im Feld und ohne Kennzeichnung der Lebensmittel zuzulassen», hält Marionna Schlatter Nationalrätin und Präsidentin der Schweizer Allianz Gentechfrei fest.
Die Slowakei hat die Vorlage seit Beginn der Debatten in der EU abgelehnt. Der Entscheid stiess im Land deshalb auf viel Gegenwind. «Ich begrüsse, dass sich die Slowakei für die Anliegen der Zivilbevölkerung einsetzt und Klage gegen den weitreichenden EU-Entscheid eingereicht hat», sagt Marionna Schlatter.
Klage hat gute Chancen
Ein Rechtgutachten der renommierten Berliner Anwaltskanzlei GGSC kommt zum Schluss, dass die Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip verstosse und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gute Erfolgsaussichten hätte. Das Vorsorgeprinzip ist eine zentrale Grundlage des Umweltrechts – sowohl in der EU als auch in der Schweiz. Es besagt, dass eine Technologie nicht eingesetzt werden soll, wenn sie Schäden für die Umwelt verursachen könnte oder wissenschaftliche Unsicherheit über ihre möglichen Folgen besteht.
«Mit der EU-Deregulierung wurde das Vorsorgeprinzip faktisch ausgehebelt. Das macht die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof angreifbar», fasst Marionna Schlatter zusammen. «Jeder gentechnische Eingriff kann unbeabsichtigte Nebeneffekte haben. Deshalb muss jeder Fall einzeln geprüft werden.»
Debatte in der Schweiz steht bevor
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 26.3751 von Ständerat Peter Hegglin angekündigt, dem Parlament in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Dabei sollen «keine Wettbewerbsnachteile» für die Schweiz entstehen.
«Der Bundesrat vernachlässigt in seinem Vorhaben, dass sich die Schweizer Bevölkerung 2005 gegen Gentechnik entschieden hat und er verpflichtet ist, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen», hält Claudia Vaderna, Geschäftsleiterin der Schweizer Allianz Gentechfrei, fest.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei unterstützt das geltende Gentechnikgesetz mit Kennzeichnungspflicht, Risikoprüfung und Koexistenzregeln. Sie fordert, dass auch neue gentechnische Verfahren streng reguliert werden. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat sie einen Appell zum Schutz der Wahlfreiheit und der gentechnikfreien Landwirtschaft lanciert.
Link zum Appell
Weitere Auskünfte:
- Marionna Schlatter, Präsidentin SAG und Nationalrätin GRÜNE, E: schlatter@parl.ch, T: 077 475 25 02
- Claudia Vaderna, Geschäftsleiterin SAG
E: c.vaderna@gentechfrei.ch, T: 079 564 74 91