Die Erfahrung mit der Gentech-Kastanie zeigt: Was als kontrolliertes Forschungsprojekt beginnt, kann langfristig Teil eines Ökosystems werden – zurückholen ist kaum möglich. (Bild: Wikimedia Commons)

USA: Gentechkastanie vor der Freisetzung – Warnsignal für den Naturschutz

Eine gen­tech­nisch ver­än­der­te Ame­ri­ka­ni­sche Kasta­nie könn­te in den USA bald in frei­er Natur gepflanzt wer­den. Die Ent­schei­dung zeigt, wie weit­rei­chend die Fol­gen sein kön­nen, wenn gen­tech­nisch ver­än­der­te Pflan­zen den Weg in wil­de Popu­la­tio­nen fin­den. Auch für die Schweiz ist der Fall von Bedeu­tung.

Die Ame­ri­ka­ni­sche Kasta­nie (Casta­nea den­ta­ta) war einst eine der prä­gen­den Baum­ar­ten im Osten Nord­ame­ri­kas. Ein ein­ge­schlepp­ter Pilz brach­te die Bestän­de im ver­gan­ge­nen Jahr­hun­dert jedoch bei­na­he zum Ver­schwin­den. Mil­lio­nen Bäu­me star­ben. Nun soll eine gen­tech­nisch ver­än­der­te Kasta­nie dazu bei­tra­gen, die Art zurück­zu­brin­gen.

Die Sor­te «Dar­ling 54» wur­de an der Sta­te Uni­ver­si­ty of New York mit­tels klas­si­scher Gen­tech­nik ent­wickelt. Ihr wur­den ein Wei­zen­gen ein­ge­baut, der sie gegen den Pilz resi­stent machen soll. Im August 2026 hat die zustän­di­ge US-Behör­de USDA die Kasta­nie von bestimm­ten gen­tech­nik­recht­li­chen Auf­la­gen befreit. Sie kam zum Schluss, dass von ihr kein höhe­res Risi­ko aus­ge­he als von einer nicht gen­tech­nisch ver­än­der­ten Kasta­nie. Damit ist eine Frei­set­zung in die Umwelt näher gerückt – aus­ste­hend ist ledig­lich noch die Prü­fung durch die US-Umwelt­be­hör­de EPA.

Ein Experiment mit wilden Populationen

Beson­ders hei­kel ist die geplan­te Frei­set­zung, weil es sich um einen lang­le­bi­gen Wald­baum han­delt, der Pol­len und Samen über Gene­ra­tio­nen hin­weg an wil­de Popu­la­tio­nen wei­ter­gibt und mit zahl­rei­chen ande­ren Orga­nis­men inter­agiert. Ein­mal frei­ge­setzt, lässt sich die­ser Pro­zess kaum rück­gän­gig machen.

Kri­tik kommt des­halb auch von Orga­ni­sa­tio­nen, die sich seit Jahr­zehn­ten für die Ret­tung der Ame­ri­ka­ni­schen Kasta­nie ein­set­zen. Die Ame­ri­can Chest­nut Foun­da­ti­on been­de­te 2023 ihre Zusam­men­ar­beit mit den Ent­wickeln­den und ver­wies unter ande­rem auf Beob­ach­tun­gen zu gerin­ge­rer Vita­li­tät und unein­heit­li­cher Pilz­re­si­stenz. Auch die Zuord­nung der unter­such­ten Lini­en sei schwie­rig: Erst Jah­re nach Beginn der Unter­su­chun­gen wur­de fest­ge­stellt, dass Pflan­zen, die als «Dar­ling 58» unter­sucht wor­den waren, tat­säch­lich der gene­tisch unter­schied­li­chen Linie «Dar­ling 54» zuzu­ord­nen waren. Der Fall zeigt, wie wich­tig eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on und Kon­trol­le gen­tech­nisch ver­än­der­ter Orga­nis­men ist.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Der Fall ist auch mit Blick auf die Schwei­zer Debat­te über neue gen­tech­ni­sche Ver­fah­ren wie CRISPR/Cas rele­vant. Der Bun­des­rat hat 2025 einen Geset­zes­ent­wurf vor­ge­legt, der für die Mehr­heit der Pflan­zen aus neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren ver­ein­fach­te Zulas­sungs­ver­fah­ren vor­sieht. Für sie wür­de eine Umwelt­ri­si­ko­prü­fung ent­fal­len und auch ein Moni­to­ring ver­un­mög­licht wer­den, wenn die Her­stel­len­den nicht mehr dazu ver­pflich­tet sind, Nach­weis­me­tho­de und Refe­renz­ma­te­ri­al bereit­zu­stel­len.

Bei lang­le­bi­gen Pflan­zen kön­nen Pol­len und Samen weit­räu­mig ver­brei­tet wer­den. Ver­än­de­run­gen kön­nen sich in Popu­la­tio­nen aus­brei­ten und damit auch natür­li­che Lebens­ge­mein­schaf­ten und Öko­sy­ste­me beein­flus­sen. Des­halb braucht es kla­re Regeln nach dem Vor­sor­ge­prin­zip: ver­bind­li­che Risi­ko­prü­fun­gen sowie Trans­pa­renz und Rück­ver­folg­bar­keit. Zudem müs­sen Nach­weis­me­tho­den und Refe­renz­ma­te­ri­al ver­füg­bar sein.

Die Schweiz muss ver­hin­dern, dass Pflan­zen aus neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren dere­gu­liert wer­den, ohne dass ihre Aus­wir­kun­gen auf Natur und Umwelt aus­rei­chend geprüft wer­den.

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