Firmen müssen derzeit nach dem Gentechnikgesetz ein Nachweisverfahren für NGT-Pflanzen bereitstellen, wenn sie ihre Produkte in Verkehr bringen. Dies würde mit der geplanten Deregulierung wegfallen. Die Begründung, Veränderungen mit neuer Gentechnik (NGT) seien nicht nachweisbar, stimmt jedoch nicht: Für einen Teil der NGT-Pflanzen ist der Nachweis bereits möglich, für den Rest laufen vielversprechende Forschungsprojekte.
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