Magazin
Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Das Projekt DaNa2.0 hat zum Ziel, Daten und Wissen zu Nanomaterialien bereitzustellen und liefert eine Aufbereitung gesellschaftlich relevanter naturwissenschaftlicher Fakten.
Was genau sind Nanopartikel? Was versteht man unter „Exposition“? Wann sprechen Toxikologen von einem Risiko? Antworten auf diese und weitere Fragen will das Projekt DaNa2.0 geben. In den drei Hauptkapiteln, (1) Die Grundlagen Nano, (2) Die aktuelle Forschung und (3) Die Wissensbasis, werden die Informationen bereitgestellt. Das Kapitel Grundlagen Nano gibt einen Überblick über Freisetzung, Exposition, Aufnahme und Verhalten von Nanomaterialien im menschlichen Körper und in der Umwelt sowie die Risikobetrachtung. Im Kapitel zur aktuellen Forschung wird aufgezeigt, welche Projekte zum Thema "Nanotechnologien für Mensch und Umwelt" gefördert werden. Schliesslich umfasst das dritte Kapitel mit dem Titel Wissensbasis eine Datenbank mit wichtigen und allgemeinverständlichen Gesundheits- und Umweltaspekten sowie Fakten zur Sicherheit anwendungsrelevanter synthetischer Nanomaterialien.
Mit der Genschere CRISPR/Cas kann die DNA geschnitten und verändert werden. Bild: Clipdealer
Eine neue Studie zeigt, dass die vielgelobte Genschere CRISPR/Cas9 viel weniger präzise ist als bisher angenommen. Forscher der Uniklinik der Columbia-Universität in New York zeigten auf, dass die Genschere nicht nur an der gewünschten Stelle im Erbgut schneidet, sondern Hunderte von ungeplanten Mutationen im Genom auslösen kann. Die Wissenschaftsgemeinschaft müsse die potenziellen Gefahren solcher „Off-Target“-Effekte der Genschere berücksichtigen, sagt Stephen Tsang, einer der Forscher, da Fehlschnitte wohl viel häufiger sind als bislang angenommen. Das Forscherteam forschte in einem Tiermodell mit CRISPR/Cas9 an einer erblich bedingten Netzhauterkrankung, an der Patienten erblinden können. Bei diesen Versuchen mit Mäusen untersuchten sie das gesamte Genom der mit der Genschere behandelten Versuchstiere auf Veränderungen. Dabei stellten sie fest, dass zwar die von der Krankheit betroffenen Gene wie gewünscht verändert worden waren, dass aber durch die Behandlung mit CRISPR/Cas gleichzeitig über hundert unerwünschte Mutationen im gesamten Genom der Versuchstiere ausgelöst worden waren.
Ein knapper Entscheid. Der Ständerat spricht sich gegen Antibiotikamarkergene bei Freisetzungsversuchen aus.
Bei der Änderung des Gentechnikgesetzes bestand zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz in Bezug auf den Einsatz von Markergenen. Der Bundesrat wollte bei Freisetzungsversuchen das Verbot der Verwendung von Resistenzgenen gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika aufheben. Diese Einschränkung verursache Kosten und hemme den internationalen Austausch zwischen Forscherinnen und Forschern, hatte der Bundesrat argumentiert. Der Nationalrat hatte sich sehr deutlich gegen die Empfehlung des Bundesrates gestellt. Es habe sich gezeigt, dass der Forschungsstandort Schweiz bislang problemlos mit dem Verbot habe leben können, hiess es in der Ratsdebatte. Beweis dafür: Momentan werden auf der Protected Site von Agroscope vier Freisetzungsversuche durchgeführt. Bei drei dieser Versuche handelt es sich um internationale Projekte. Diese Versuche zeigen ausserdem, dass es möglich ist, Pflanzen ohne Marker aus Antibiotikaresistenzgenen aus der Human- und Veterinärmedizin zu entwickeln. Bei der Grundlagenforschung im Labor können solche Resistenzgene jedoch verwendet werden. Das Verbot betrifft ausschliesslich die Freisetzungsversuche in der Schweiz.
Die Krebsmaus gilt als Türöffner für Patente auf Säugetiere. Bild: Rama
Vor 25 Jahren, im Mai 1992, erteilte das Europäische Patentamt (EPA) das erste Patent auf ein Säugetier, es handelte sich um die sogenannte Krebsmaus. Die Mäuse waren gentechnisch so manipuliert, dass sie im Laufe ihres Lebens zwangsläufig an Krebs erkranken mussten. Angemeldet hatte das Patent die Harvard-Universität, genutzt wurde es vom US-Konzern DuPont. Gegen das Patent auf die „Krebsmaus“ wurden zahlreiche Einsprüche eingelegt. Das Patent wurde daraufhin zwar eingeschränkt, blieb aber dennoch bestehen.
Dass der Forschungsstandort Schweiz bislang problemlos mit dem Verbot leben konnte, zeigen die Versuche im Reckenholz. Bild: SAG
Bei der Änderung des Gentechnikgesetzes besteht zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz. Sie betrifft den Einsatz von Markergenen bei Freisetzungsversuchen. Bei diesen ist gemäss geltendem Recht die Verwendung von Markergenen aus Antibiotika, welche in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzt werden, verboten. Der Bundesrat will dieses Verbot aufheben. Er wolle damit eine Entlastung für die Grundlagenforschung schaffen, schrieb er in seiner Botschaft zum Gentechnikgesetz. Die heutige Einschränkung hemme den internationalen Austausch von Material zwischen Forscherinnen und Forschern. Der Nationalrat hat sich bereits zwei Mal gegen die Aufhebung des Verbots solcher Markergene ausgesprochen, da ihre Anwendung zu riskant sei und es alternative Marker gäbe.
Auch in der Schweiz beherrschen Carlsberg und Heineken den nationalen Biermarkt. Unter der Vergabe von Patenten für Braugerste, Brauverfahren und Bier leiden nicht nur kleinere Brauereien, sondern auch Landwirte und Konsumenten. Bild: fotolia
Im November 2016 erklärte die EU-Kommission, dass sie Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung für nicht patentierbar hält. Das hat bisher jedoch keine Auswirkungen auf das Europäische Patentamt (EPA), welches trotz des Verbotes bereits über 100 Patente auf Tomaten, Brokkoli, Gerste und Bier erteilte. Doch nun regt sich Widerstand von Seiten der EU-Regierungen. Sie haben im Februar 2017 eine gemeinsame Initiative für eine Praxisänderung beschlossen. Mit einem offenen Brief an die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga fordern nun ProSpecieRara, SWISSAID und Public Eye, dass sich die Schweiz im Verwaltungsrat des EPA ebenfalls für eine geänderte Praxis bei der Patentvergabe einsetzt.