Koexistenz

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Bild: Clipdealer

Als Koexistenz bezeichnet man die Möglichkeit, dass verschiedene landwirtschaftliche Konzepte wie der Gentech-Anbau, die konventionelle Landwirtschaft, der IP-Anbau oder der biologische Landbau nebeneinander praktiziert werden können, ohne dass die Richtlinien der einzelnen landwirtschaftlichen Anbaumethoden verletzt werden. Da verschiedene Anbaumethoden in der Landwirtschaft naturgemäss nicht voneinander getrennt praktiziert werden, sind geeignete Massnahmen für Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung erforderlich. Sie sollen zufällige Vermischungen von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Kulturen verhindern, die durch Verunreinigung von Saatgut, durch Pollenflug, Durchwuchs oder durch unsachgemässe Ernte- bzw. Lagerpraktiken verursacht werden können.

Eine Koexistenz zwischen GVO-Pflanzungen und konventioneller sowie biologischer Landwirtschaft ist für zahlreiche Kulturpflanzen praktisch nicht möglich, wenn gleichzeitig das Recht auf Wahlfreiheit garantiert werden soll. Die Verunreinigung mit GVO-Produkten kann mit grossem Aufwand zwar verringert, aber nicht vollständig verhindert werden. Die Schweiz ist in der komfortablen Lage, noch eine wirkliche Wahl treffen zu können, da noch keine genmanipulierten Pflanzen in die Umwelt kommerziell angebaut wurden. Die weitaus sicherste, einfachste und billigste Möglichkeit, das Problem der Kontamination gar nicht erst entstehen zu lassen, ist der Verzicht auf Gentech-Pflanzen in die Landwirtschaft.

Die Unterschiede bei der konkreten Ausgestaltung nationaler Koexistenzregelungen in der EU sind sehr gross. Weltweit gibt es bereits hunderte von Kontaminationsfällen – durch Koexistenzprobleme, Fehler in der Warenflusstrennung oder durch Verwechslung von Saatgut.