Mit der Lebensmittelschutz-Initiative werden der Liberalisierungswelle strikte Grenzen gesetzt. Bild: Caroline Krajcir

Strenge Regulierung der Gentechnik – Initiative sichert Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit

Die eid­ge­nös­si­sche Vol­kinitia­ti­ve «für gen­tech­nik­freie Lebens­mit­tel (Lebens­mit­tel­schutz-Initia­ti­ve)» wur­de am 3. Sep­tem­ber 2024 erfolg­reich in Bern lan­ciert! Die Gen­tech­nik-Lob­by setzt mas­siv Druck auf, um die Gen­tech­nik ver­ein­facht zuzu­las­sen. Die Initia­ti­ve for­dert, dass das Gen­tech-Mora­to­ri­um solan­ge bestehen bleibt, bis strik­te Gen­tech­nik-Regeln die Wahl­freit gewähr­lei­sten, sowie Mensch, Tier und Umwelt vor Risi­ken schüt­zen.

In der Schweiz gilt seit 2005 ein Mora­to­ri­um für den kom­mer­zi­el­len Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in der Land­wirt­schaft. Die Wis­sen­schaft wird davon nicht ein­ge­schränkt, Frei­set­zungs­ver­su­che zu For­schungs­zwecken sind mög­lich. Das Gen­tech-Mora­to­ri­um hat sich bewährt. Es wird von der gros­sen Mehr­heit der Bevöl­ke­rung und der Land­wirt­schaft getra­gen. Wegen der unkla­ren Risi­ken der Gen­tech­nik hat das Par­la­ment das Mora­to­ri­um bereits vier­mal ver­län­gert.

Bei der letz­ten Ver­län­ge­rung hat das Par­la­ment den Bun­des­rat jedoch mit einer Libe­ra­li­sie­rung des Gen­tech­nik­ge­set­zes für «neue geno­mi­sche Tech­ni­ken (NGT)» beauf­tragt, die mit dem Aus­lau­fen des Mora­to­ri­ums Ende 2025 in Kraft tre­ten soll. Die Che­mie- und Saat­gut­in­du­strie hat offen­bar im Bun­des­haus erfolg­reich für eine Auf­he­bung des Mora­to­ri­ums lob­by­iert.

Die vier Agrar­che­mie­kon­zer­ne, wel­che heu­te schon den glo­ba­len Markt von Dün­ge­mit­teln, Pesti­zi­den und Saat­gut domi­nie­ren, erhof­fen sich des­halb einen Durch­bruch. Ihr erziel­tes Zukunfts­ge­schäft ist die Mono­po­li­sie­rung der Saat­gut- und Pro­duk­ti­ons­mit­tel­märk­te.

Ihre Lob­by­ar­beit scheint gefruch­tet zu haben. So stimm­te das EU-Par­la­ment bereits am 24. April 2024 einem Regu­lie­rungs­vor­schlag zu, wel­che die Vor­schrif­ten für NGT mas­siv lockern wür­de. Deren Inkraft­set­zung ist jedoch noch aus­ste­hend. Mit die­ser Neu­re­ge­lung wür­den weit über 90 Pro­zent der Gen­tech­pflan­zen, die sich aktu­ell in der Ent­wick­lungs­pipe­line der Agrar­che­mie befin­den, nicht mehr als gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men (GVO) im her­kömm­li­chen Sin­ne behan­delt.

Kei­ne Gen­tech­nik auf dem Tel­ler! Die Wahl­frei­heit der Kon­su­mie­ren­den muss bestehen blei­ben! Bild: SAG

Der Bun­des­rat hat die Anhö­rung (Ver­nehm­las­sung) zur Schwei­zer Rege­lung der neu­en Gen­tech­nik auf Som­mer 2024 ange­setzt. Bis­her liegt noch kein Ent­wurf vor. Geplant ist eine “behut­sa­me Öff­nung unter Berück­sich­ti­gung des Vor­sor­ge­prin­zips” – was damit gemeint ist, weiss nie­mand. Der Ver­ein Gen Au Rhein­au, die Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei und Bio Suis­se haben ent­schie­den die­ser Libe­ra­li­sie­rung mit einer Eid­ge­nös­si­schen Volks­in­itia­ti­ve für gen­tech­nik­freie Lebens­mit­tel ent­ge­gen­zu­tre­ten. Die Initia­ti­ve wird von zahl­rei­chen Allianzpartner:innen aus den Berei­chen Land­wirt­schaft, Kon­su­men­ten­schutz und Umwelt­schutz unter­stützt. Deren Lan­cie­rung erfolg­te am 3. Sep­tem­ber.

Auch nach 40 Jah­ren For­schung hat die Gen­tech­nik kei­nen rele­van­ten Bei­trag zu den gros­sen Fra­gen unse­rer Zeit, wie etwa zur Lebens­mit­tel­ver­sor­gung, gelei­stet. Haupt­säch­lich wird sie in der Fut­ter­mit­tel- und Bio­etha­nol­pro­duk­ti­on ein­ge­setzt. Mit der Gen­tech­nik wird in ein kom­ple­xes System von Wech­sel­wir­kun­gen ein­ge­grif­fen  die Fol­gen sind nicht abschätz­bar. Aus­ser­dem för­dert sie ein Land­wirt­schafts­sy­stem, das Abhän­gig­kei­ten und den wei­te­ren Rück­gang der Bio­di­ver­si­tät begün­stigt und mit dem Ver­lust von loka­lem, gemein­schaft­li­chem Wis­sen droht.

Umwelt, Mensch und Tier müs­sen vor unum­kehr­ba­ren Fol­gen geschützt wer­den. Des­halb for­dert die Volks­in­itia­ti­ve:

  • GVO dür­fen erst in Ver­kehr gebracht wer­den, wenn die Aus­füh­rungs­ge­setz­ge­bung vor­liegt. Dies bedeu­tet eine Ver­län­ge­rung des aktu­el­len Anbaum­ora­to­ri­ums über den 31.12.2025 hin­aus.             
  • Mit Gen­tech­nik erzeug­te Orga­nis­men blei­ben dem Gen­tech­nik­ge­setz unter­stellt und durch­lau­fen ein obli­ga­to­ri­sches Bewil­li­gungs­ver­fah­ren mit Risi­ko­prü­fung (Vor­sor­ge­prin­zip).
  • Alle Pro­duk­te aus Gen­tech­nik unter­lie­gen einer Kenn­zeich­nungs­pflicht – vom Saat­gut bis zum Tel­ler.
  • Die gen­tech­nik­freie Pro­duk­ti­on wird geschützt und die Haf­tung strikt gere­gelt. Die Kosten die­ser Koexi­stenz­mass­nah­men tra­gen die GVO-Anwen­der.
  • Zusätz­lich garan­tiert die Initia­ti­ve eine gen­tech­nik­freie Pro­duk­ti­on (Koexi­stenz) und ver­langt die Unter­stüt­zung von deren For­schung und Züch­tung.
  • Gen­tech-Paten­te sol­len kei­ne Wir­kung auf Pflan­zen oder Tie­re aus gen­tech­nik­frei­er Züch­tung haben.

Mit der Initia­ti­ve set­zen wir die­ser Libe­ra­li­sie­rungs­wel­le strik­te Gren­zen! Bit­te unter­schrei­ben Sie die Volks­in­itia­ti­ve für gen­tech­freie Lebens­mit­tel oder bestel­len Sie Unter­schrif­ten­bö­gen direkt bei der Geschäfts­stel­le vom Ver­ein für gen­tech­freie Lebens­mit­tel (info@lebensmittelschutz.ch).

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So geht's:

  1. Laden Sie den passenden Fragebogen herunter.
  2. Beantworten Sie 1-3 Fragen.
  3. Senden Sie uns Ihre Antworten, den Namen Ihres Betriebs und ein hochauflösendes Foto per Email an info@gentechfrei.ch.

 

Kurzumfrage für Akteur:innen aus den Bereichen:

 

Alternativ können Sie die Fragen als Word-Dokument anfordern: info@gentechfrei.ch.


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23. September 2015, 18 bis 21.30, Riffraff Kino Zürich