Lebensmittelunternehmen sind zwar allgemein gegen Haftungsrisiken versichert, diese decken aber die Risiken aus der neuen Gentechnik nicht ab. Bild: SAG

Deregulierung: Verantwortung bei Lebensmittel-unternehmen

Der deut­sche Ver­band Lebens­mit­tel ohne Gen­tech­nik (VLOG) hat­te ein Rechts­gut­ach­ten zur Haf­tung von Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men im Fal­le der geplan­ten Dere­gu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik in der EU in Auf­trag gege­ben. Das Gut­ach­ten demon­striert, wie eine Ver­la­ge­rung der Ver­ant­wor­tung für Lebens­mit­tel­si­cher­heit und Haf­tung auf die Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men statt­fin­den wür­de und wel­che Pro­ble­me dabei ent­stün­den.

Eben­so wie das kürz­lich ver­öf­fent­lich­te Gut­ach­ten zum Patent­schutz von Pflan­zen, das die deut­sche Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen in Auf­trag gege­ben hat­te, fand auch die­ses Gut­ach­ten vor dem Hin­ter­grund der Dere­gu­lie­rungs­de­bat­te um die neue Gen­tech­nik in der EU statt. Die Vor­schlä­ge der EU unter­schei­den dabei zwi­schen zwei Kate­go­rien von Erzeug­nis­sen aus neu­er Gen­tech­nik (NGT). Pro­duk­te der NGT1 könn­ten dem Vor­schlag zufol­ge ganz ohne Risi­ko­prü­fung in den Ver­kehr gebracht wer­den. Zudem wür­de in die­ser Kate­go­rie eine Kenn­zeich­nungs­pflicht nur für Saat­gut gel­ten, nicht aber für ande­re Pro­duk­te wie Lebens­mit­tel. Mit dem Ent­fall der Regu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik wür­den NGT1-Lebens­mit­tel neu als Novel-Food (neu­ar­ti­ge Lebens­mit­tel) gel­ten und somit unter die Novel-Food-Ver­ord­nung fal­len.

Das Gut­ach­ten zeigt auf, wel­che Kon­se­quen­zen die Umset­zung die­ses Vor­schla­ges hät­te und dass die­se nicht so «wirt­schafts­freund­lich» sind, wie ger­ne pro­pa­giert wird.

Das Resul­tat wäre vor allem eine Ver­schie­bung der Ver­ant­wor­tung von den Bio­tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men hin zu den Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men. Letz­te­re haf­ten für ihre Pro­duk­te, sie sind für die Pro­dukt­si­cher­heit ver­ant­wort­lich. Dem­entspre­chend wür­de dies auch für Pro­duk­te aus neu­er Gen­tech­nik gel­ten und die Unter­neh­men müss­ten für dar­aus even­tu­ell ent­ste­hen­de Schä­den haf­ten. Zwar sind Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men in der Regel gegen Haf­tungs­ri­si­ken ver­si­chert, die Risi­ken aus der neu­en Gen­tech­nik sind von die­sen Ver­si­che­run­gen jedoch nicht abge­deckt.

Da für Lebens­mit­tel aus NGT1 neu die Novel-Food Ver­ord­nung gel­ten wür­de, wären Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men auch für die Sicher­heits­prü­fung eines sol­chen Pro­duk­tes und für die behörd­li­che Regi­strie­rung als zuge­las­se­nes «Novel-Food» ver­ant­wort­lich. Dies könn­te sich jedoch auf­grund der ent­fal­len­den Kenn­zeich­nungs­pflicht als schwie­rig erwei­sen. Da nur das Saat­gut als NGT1-Pro­dukt gekenn­zeich­net wird, nicht aber die «Fol­ge­pro­duk­te», dürf­ten sich Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men häu­fig nicht im Kla­ren dar­über sein, dass ihre Pro­duk­te unter die Novel-Food-Ver­ord­nung fal­len. Somit könn­ten sie unwis­sent­lich und ohne Sicher­heits­prü­fung oder Zulas­sung ent­spre­chen­de Lebens­mit­tel in Ver­kehr brin­gen.

Ins­ge­samt wür­de sich damit die Ver­ant­wor­tung in Form von Sicher­heits- bzw. Risi­ko­prü­fung und Haf­tung voll­stän­dig auf die Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men ver­la­gern, wäh­rend Bio­tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men kaum noch Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit ihrer Pro­duk­te trü­gen.

Wie Chris­topf Zim­mer, Vor­stands­mit­glied des VLOG, sagt: «Es liegt doch auf der Hand, dass die­je­ni­gen, die Gen­tech­nik-Pro­duk­te ent­wickeln und ver­kau­fen, im Scha­dens­fall haf­ten und für Scha­den­er­satz­an­sprü­che auch tat­säch­lich auf­kom­men müs­sen. Die Bio­tech­no­lo­gie­fir­men müs­sen die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit ihrer Pro­duk­te über­neh­men.» Er for­dert, die bestehen­de Geset­zes­lücke zu schlies­sen und eine Risi­ko­prü­fung sowie eine durch­ge­hen­de Kenn­zeich­nung vor­zu­schrei­ben.

Auch in der Schweiz lau­fen die Dere­gu­lie­rungs­vor­ha­ben auf Hoch­tou­ren, wobei davon aus­zu­ge­hen ist, dass sich die Geset­zes­ent­wür­fe an den Vor­schlä­gen der EU ori­en­tie­ren. Die SAG for­dert eine strik­te Regu­lie­rung für Pro­duk­te aus neu­er Gen­tech­nik. Ins­be­son­de­re muss die Kenn­zeich­nung als NGT-Erzeug­nis durch­ge­hend gewähr­lei­stet sein – für die Wahl­frei­heit ent­lang der gesam­ten Lebens­mit­tel­wert­schöp­fungs­ket­te und auch für die von Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten. Denn die Mehr­heit der Schwei­zer Bevöl­ke­rung will kei­ne Gen­tech-Pro­duk­te auf ihrem Tel­ler. Dies for­dert auch die Lebens­mit­tel­schutz-Initia­ti­ve. Unter­schrei­ben Sie jetzt!

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