Interessenkonflikte und Werbung für die Deregulierung der neuen Gentechnik. Wofür werden unsere Steuergelder eingesetzt? Bild: Shutterstock

Freisetzung mit Gentech-Weizen bewilligt – ungeklärte Interessenkonflikte

Die Eid­ge­nös­si­sche For­schungs­an­stalt Agro­scope hat beim Bun­des­amt für Umwelt ein Bewil­li­gungs­ge­such für die Frei­set­zung von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Wei­zen­li­ni­en ein­ge­reicht. Beim Gesuch han­delt es sich um den ersten Frei­set­zungs­ver­such in der Schweiz mit einer Pflan­ze, die durch ein neu­es Muta­ge­nes­e­ver­fah­ren namens TEge­ne­sis ent­stan­den ist. Zugleich ist es der erste Frei­set­zungs­ver­such, bei dem es nicht um Grund­la­gen­for­schung, son­dern um Sor­ten­ent­wick­lung geht. Beim Über­prü­fen des Gesu­ches hat die SAG neben fach­li­chen Män­geln auch Intrans­pa­ren­zen und mög­li­che Inter­es­sens­kon­flik­te ent­deckt, die sie in ihrer Stel­lung­nah­me aus­führ­lich prä­sen­tiert.

Es ist etwa unklar, ob öffent­li­che Gel­der dazu ver­wen­det wer­den, das neue Ver­fah­ren wei­ter­zu­ent­wickeln, um damit die Geschäfts­grund­la­ge des für das Gesuch ver­ant­wort­li­chen Agro­scope-Mit­ar­bei­ters mit­zu­fi­nan­zie­ren. Die­ser ist Mit­er­fin­der der paten­tier­ten TEge­ne­sis-Metho­de, sowie Grün­der und Bei­rats­mit­glied der Spin-off-Fir­ma Epi­b­reed, wel­che die exklu­si­ve Ver­kaufs­rech­te für das Ver­fah­ren besitzt. Genau wer­den die­se Anga­ben im Gesuch jedoch nicht vor­ge­legt – ein mög­li­ches wirt­schaft­li­ches Inter­es­se wird im Gesuch somit nicht ersicht­lich.

Das Gesuch ent­hält zudem irre­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Beur­tei­lung der TEge­ne­sis Metho­de und unpas­sen­de poli­ti­sche Wer­bung für die Dere­gu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik­ver­fah­ren. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass die für den Ver­such ver­ant­wort­li­che Per­son mög­li­cher­wei­se wirt­schaft­li­che Inter­es­sen dar­an hat, dass TEge­ne­sis nicht als Gen­tech­nik gilt, ver­ur­teilt die SAG die­ses Vor­ge­hen aufs schärf­ste.

 

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