Mit dem Spezialgesetz bringt der Bundesrat Gentechnik unbemerkt auf den Teller. (Bild: SAG)

Medienmitteilung: Stellungnahme SAG zum Gentechnik-Spezialgesetz

Der Bun­des­rat hat am 2. April 2025 die Ver­nehm­las­sung zum «Bun­des­ge­setz über Pflan­zen aus neu­en Züch­tungs­tech­no­lo­gien» eröff­net, mit dem der Umgang mit Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik dere­gu­liert wer­den soll. Dabei unter­gräbt der Bun­des­rat das Vor­sor­ge­prin­zip, öff­net Schlupf­lö­cher in der Risi­ko­prü­fung, schränkt die Wahl­frei­heit der Konsument:innen mas­siv ein und bringt die gen­tech­freie Pro­duk­ti­on in Gefahr. In ihrer Stel­lung­nah­me lehnt die Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei den Ent­wurf des Bun­des­ra­tes ent­schie­den ab. Sie for­dert, dass auch die neue Gen­tech­nik unter dem bestehen­den Gen­tech­nik­ge­setz gere­gelt wird.

«Mit dem Gesetz bringt der Bun­des­rat Gen­tech­nik unbe­merkt auf den Tel­ler», sagt Clau­dia Vader­na, Geschäfts­lei­te­rin der SAG. Sie stellt fest: «Mit dem Begriff «Züch­tungs­tech­no­lo­gien» wird Gen­tech­nik gezielt ver­harm­lost. Neue gen­tech­ni­sche Ver­fah­ren wie CRISPR/Cas müs­sen ein­deu­tig als Gen­tech­nik benannt, regu­liert und gekenn­zeich­net wer­den.»

Wo Gen­tech­nik drin ist, muss Gen­tech­nik drauf­ste­hen

Gin­ge es nach dem Bun­des­rat, wür­den bald Lebens­mit­tel in den Rega­len ste­hen, die mit «aus neu­en Züch­tungs­tech­no­lo­gien» gekenn­zeich­net sind. Somit wird die eigent­li­che gen­tech­ni­sche Natur für Konsument:innen nicht ersicht­lich. Ihre Wahl­frei­heit wird mas­siv ein­ge­schränkt und ihr Ver­trau­en miss­braucht.

«Die Wahl­frei­heit von Kon­su­men­ten und Kon­su­men­tin­nen muss erhal­ten blei­ben. Wo Gen­tech­nik drin ist, muss Gen­tech­nik drauf­ste­hen», erklärt SAG-Prä­si­den­tin und Alt-Natio­nal­rä­tin Mar­ti­na Munz.

Auch die neue Gen­tech­nik ist Gen­tech­nik. Sie greift direkt ins Erb­gut ein, umgeht natür­li­che Schutz­me­cha­nis­men der Pflan­ze und ermög­licht eine erhöh­te Ein­griffs­tie­fe. Die Risi­ken für Mensch, Tier und Umwelt sind im Ein­zel­fall zu prü­fen.

Vor­sor­ge­prin­zip aus­ge­he­belt

«Eine stren­ge Risi­ko­prü­fung im Ein­zel­fall ist unab­ding­bar. Doch genau die­se Risi­ko­prü­fung wird im Geset­zes­ent­wurf fak­tisch aus­ge­he­belt», warnt Dr. Zso­fia Hock, wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin der SAG.

Pflan­zen aus neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren, die einer bereits zuge­las­se­nen Gen­tech­nik­pflan­ze ähneln, sol­len in einem erleich­ter­ten Ver­fah­ren zuge­las­sen wer­den. Eine sol­che ver­ein­fach­te Zulas­sung ist wis­sen­schaft­lich nicht halt­bar, da jeder gen­tech­ni­sche Ein­griff neue Risi­ken birgt.

«Ein blos­ser Ver­gleich des End­pro­duk­tes ohne Berück­sich­ti­gung des Pro­zes­ses, der dazu geführt hat, reicht nicht aus, um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu gewähr­lei­sten.», mahnt Dr. Zso­fia Hock.

Schutz der gen­tech­nik­frei­en Pro­duk­ti­on in Gefahr

Zen­tra­le Bestim­mun­gen zur Haf­tung, Nach­weis­ver­fah­ren, Umwelt­mo­ni­to­ring und Koexi­stenz feh­len auf Geset­zes­ebe­ne. «Wie eine Land­wirt­schaft mit Gen­tech­nik neben einer Land­wirt­schaft ohne Gen­tech­nik funk­tio­nie­ren soll, ist unge­nü­gend gere­gelt. Damit kann die Auf­recht­erhal­tung einer gen­tech­nik­frei­en Pro­duk­ti­on nicht garan­tiert wer­den», warnt Clau­dia Vader­na.

Seit Jahr­zehn­ten steht Schwei­zer Qua­li­tät für Gen­tech­frei­heit. Dies hat sich nicht nur im Inland, son­dern auch im Aus­land bewährt. Der Bun­des­rat setzt die­ses Allein­stel­lungs­merk­mal aufs Spiel.

Die Stel­lung­nah­me der SAG zeigt tief­ge­hend auf, wo das Gesetz gra­vie­ren­de Schlupf­lö­cher ent­hält. «Mit dem Gen­tech­nik­ge­setz liegt bereits ein moder­nes Risi­ko­ge­setz vor. Es gibt kei­nen Grund, die neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren aus die­sem Gel­tungs­be­reich aus­zu­neh­men», erläu­tert Clau­dia Vader­na.

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