Nur weil Umstrittenes zugelassen ist, kann dies nicht als Argument genutzt werden, um etwas potenziell Schädliches zuzulassen. Bild: Shutterstock

Spezialfall Mutagenese

Die herkömmliche Mutagenese ist ein Verfahren zur genetischen Veränderung - laut Gentechnikgesetz. Sie wird auch Zufallsmutagenese, Mutationszüchtung, ungezielte Mutagenese genannt.

Seit 1930 werden mithilfe von chemischen Substanzen oder Bestrahlung bei Pflanzen Mutationen ausgelöst. Dadurch entstehen innerhalb kurzer Zeit neue genetische Varianten, die im Rahmen der Züchtung als Ausgangspunkt für die Selektion genutzt werden können.

Die herkömmliche Mutagenese wird in der Schweiz nicht als Gentechnik eingestuft. In der EU bildet sie hingegen eine Ausnahme innerhalb der Gentechnikgesetzgebung. Der Grund dafür ist in beiden Fällen derselbe: deren lange Geschichte der sicheren Nutzung («history of safe use») zur Zeit der Entstehung der Gentechnikgesetzgebung. Wobei diese Schlussfolgerung regelmässig infrage gestellt wird.

Bei der Diskussion um die Regulierung der neuen Gentechnikverfahren wird von den Gentechnikbefürwortenden bewusst versucht, Verwirrung über die Begrifflichkeiten rund um die Mutagenese zu stiften. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass Veränderungen des Erbgutes, die durch die neuen Gentechnikverfahren entstanden sind, mit denen gleichzusetzen seien, welche die Techniken der konventionellen Züchtung (u.a. die herkömmliche Mutagenese) verursachen. Es gibt jedoch grundlegende Unterschiede zwischen den Verfahren der neuen Gentechnik und der in der konventionellen Pflanzenzüchtung verwendeten herkömmlichen Mutagenese. Diese Differenzen sind auch für die Risikobewertung und die Unterscheidbarkeit bzw. Identifikation der veränderten Pflanzen wichtig.

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