Die Produkte der neuen Gentechnikverfahren sind nachweisbar – auch wenn die Gentechlobby behauptet, es sei unmöglich, zwischen den Produkten der neuen gentechnischen Verfahren (NGV) mit künstlich beigefügten Mutationen und Organismen zu unterscheiden, die dieselben Mutationen auf natürliche Weise oder durch traditionelle Züchtung erworben haben.
Die Nachweisbarkeit hängt jedoch nicht von der technischen Machbarkeit ab, sondern vom politischen Willen.
Wenn es um die Identifizierung ihrer eigenen Sorten zwecks Verteidigung der Eigentumsrechte geht, beschreiben Agrarmultis detailliert, wie eine solche Unterscheidung mit genetischen Markern möglich ist.
Bleibt die neue Gentechnik weiterhin im Gentechnikgesetz reguliert, müssen die Herstellenden im Rahmen der Zulassungsverfahren wie bisher Nachweisverfahren und Referenzmaterial vorlegen. Die Rückverfolgbarkeit würde zur Routine werden, wie dies heute bereits bei transgenen Organismen der Fall ist.
Selbst in Fällen, in denen man nicht genau weiss, wonach man sucht (wie etwa bei Kontaminationsfällen mit nicht zugelassenem Material), könnten verlässliche Verfahren und Protokolle zur Unterscheidung für jede Technik und jedes Produkt der neuen Gentechnikverfahren entwickelt werden. Die einzige Voraussetzung dafür ist der politische Wille, die entsprechenden Protokolle zu erarbeiten und den Behörden genügend Mittel für diese Entwicklungsarbeit zur Verfügung stellen.
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