Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt und wird durch das Gentechnikgesetz (GTG), die Freisetzungsverordnung (FrSV) und die Einschliessungsverordnung (ESV) geregelt. Zusätzlich gelten beim Umgang mit Tieren das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV). Zuständig für die Umsetzung sind unter anderem das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Für Pflanzen ist Forschung mit Gentechnik grundsätzlich erlaubt und wird nicht durch das Moratorium verhindert. Freisetzungsversuche im Freiland sind mit behördlicher Bewilligung möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die Forschung an gentechnisch veränderten Tieren unterliegt besonders strengen Anforderungen und ist bewilligungspflichtig. Eingriffe sind nur zu Forschungs-, Therapie- oder Diagnosezwecken erlaubt und müssen ethisch gerechtfertigt sein. Die Freisetzung solcher Tiere in die Umwelt ist praktisch ausgeschlossen.
Mikroorganismen dürfen gentechnisch verändert und in geschlossenen Systemen wie Laboren eingesetzt werden. Je nach Risikoklasse schreibt die ESV verschiedene Melde- oder Bewilligungspflichten vor. Eine Freisetzung in die Umwelt ist nur unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung zulässig. Fermenterprodukte aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (z. B. Enzyme und andere Zusatzstoffe) dürfen verwendet werden, wenn keine lebenden Gentechorganismen darin enthalten sind.
Freisetzungsversuche mit neuer Gentechnik
Freisetzungsversuche mit Pflanzen aus neuer Gentechnik wurden erst vor kurzem gestartet. Langzeiterfahrungen gibt es keine. Auch deshalb ist das Einhalten des Vorsorgeprinzips unabdingbar.
Wissenswertes: Erste Freisetzung in der Schweiz mit einer Pflanze, die durch ein neues Mutageneseverfahren namens TEgenesis entstanden ist.
Stellung der SAG: Die SAG kritisiert, dass es sich nicht um Grundlagenforschung, sondern um kommerzielle Sortenentwicklung mit wirtschaftlichen Interessen handelt. Letztere würden im Gesuch verschleiert. Weitere Kritikpunkte sind: Intransparenz, fachliche Mängel, irreführende Aussagen zur rechtlichen Einstufung der Methode sowie politische Werbung für die Deregulierung. Die Doppelrolle des Versuchsleiters mit Beteiligung an einem profitorientierten Spin-off sei nicht offengelegt. Auch relevante Informationen zur Risikobewertung würden fehlen.
Zur Stellungnahme
Wissenswertes: Erste Freisetzung in der Schweiz mit einer CRISPR-Pflanze. Der Effekt soll durch das Ausschalten eines Gens erreicht werden, das für die Feinabstimmung des pflanzlichen Hormonhaushalts während der Samenentwicklung verantwortlich ist.
Stellung der SAG: Die als Modellsorte verwendete Sommergerste (Golden Promise) ist eine Braugerste und spielt somit in der Schweiz eine untergeordnete Rolle, da Gerste hauptsächlich für die Futtermittelproduktion angebaut wird. Sie ist zudem sehr mehltauanfällig. Hinzu kommt, dass ein erhöhter Ertrag kaum zu Nachhaltigkeitszielen beiträgt. Zwar könnte er das Einkommen einzelner Betriebe steigern, doch fördert er zugleich Konzentrationsprozesse in der Landwirtschaft. Kleinbetriebe geraten dadurch unter Druck zu expandieren oder aufzugeben. So wird Ertragssteigerung Teil eines Systems, das wirtschaftliche Ungleichheiten begünstigt. Patentanmeldungen – die auch bei den gentechnischen Veränderungen im Versuch zu erwarten sind – könnten diese zusätzlich verstärken.
Der Eingriff ziele zudem auf Eigenschaften ab, die auch mit konventioneller Züchtung erreichbar wären. Die SAG warnt vor möglichen unvorhersehbaren Umweltwirkungen, etwa bei Auskreuzung oder veränderter Bodenbiologie.
Wissenswertes: Vögel im Zoo Basel und im Tierpark Dählhölzli wurden mit einem gentechnisch veränderten Impfstoff gegen Vogelgrippe geimpft. Das Ziel: massenhafte Keulen der Tiere wegen Vogelgrippe verhindern. Der Impfstoff basiert auf einem gentechnisch veränderten Vesikulären Stomatitis-Virus als Trägervirus, dem ein Fremdgen des H5N1-Vogelgrippevirus eingefügt und ein Vermehrungsgen entfernt wurde. Deshalb und weil Vögel kein Wirtsorganismus für den Trägervirus sind, soll dessen Weiterverbreitung ausgeschlossen sein. Biosicherheitsaspekte – etwa ob das inaktive Impstoffvirus ausgeschieden wird, wurden überprüft.
Stellung der SAG: Strenge Sicherheitsmassnahmen sind notwendig.
Freisetzungsversuche mit alter Gentechnik
Wissenswertes: Der Versuch dient als Ergänzung zum im Jahr 2019 bewilligten Freisetzungsversuch (B18001). Das Ziel: die zwischen 2008 und 2010 sowie zwischen 2014 und 2018 freigesetzten Elternlinien mit den Linien des laufenden Versuchs zu vergleichen, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich diese Linien auf freiem Feld verhalten und wie sich unterschiedliche Genkombinationen auf die Resistenz auswirken.
Stellung der SAG: Angesichts der ablehnenden Haltung der Konsumierenden gegenüber Produkten der Gentechnologie ist es unverständlich, warum weiterhin Bundesgelder für solche teuren aber für die Schweizer Landwirtschaft nutzlose Versuche ausgegeben werden.
Wissenswertes: Dem transgenen Mais wurde das Gen Lr 34 aus Weizen eingefügt. Dieses Gen soll den Pflanzen eine partielle Resistenz gegen Pilzkrankheiten verleihen und sie so langanhaltend gegen mehrere Pilzarten schützen. Mit den Freisetzungsversuchen soll überprüft werden, ob diese Resistenzen auch unter Feldbedingungen wirken. Die genaue Funktionsweise des Gens ist dabei ebenso wenig geklärt wie die möglichen Auswirkungen des artfremden Transgens auf die Physiologie der Pflanze. Die Bewilligung des Gesuches verzögerte sich über ein Jahr aufgrund einer Einsprache betroffener Imker.
Stellung der SAG: Der durch Bundesgelder mitfinanzierte, teure Versuch ist für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft nicht von Nutzen. Denn weder die für den Versuch gewählte Modellsorte noch ein Teil der zu testenden Pilzkrankheiten sind relevant für die Schweiz. Nur der Gesuchsteller und seine internationalen Partner profitieren, die ein Patent auf das eingefügte Gen aus Weizen besitzen. Die SAG kritisierte die ungenügenden Massnahmen, die den Pollenflug verhindern könnten. Ein Entfahnen der Maispflanzen wurde nach Einsprache von betroffenen Imkern durchgeführt. Diese waren jedoch nicht im Voraus über die geplanten Versuche informiert.
Zur Stellungnahme
Wissenswertes: Der Gerste wurde das Gen Lr34 aus Weizen eingefügt. Dieses Gen verleiht eine partielle Resistenz gegen Pilzkrankheiten. Die Freisetzungsversuche bezwecken der Überprüfung der Resistenz der transgenen Pflanzen unter Feldbedingungen. Wie das Gen genau wirkt, ist noch ungeklärt. Genau so wenig bekannt ist, welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen das artfremde Gen auf die Eigenschaften der Empfängerpflanze hat.
Stellung SAG: Trotz hohen Kosten leistet der Versuch keinen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Schweizer Landwirtschaft. Die Akzeptanz und das Marktpotenzial transgener Sorten in der Schweiz ist äusserst gering. Ausserdem konzentriert sich der Versuch auf eine Braugerste, die für den Anbau in der Schweiz keine Bedeutung hat, da Gerste hierzulande vorwiegend als Futterpflanze angebaut wird. Auch die zu testenden Pilzkrankheiten stellen in der Schweiz keine akute Gefahr dar. Von den Ergebnissen und Publikationen, die aus den Versuchen resultieren, werden hauptsächlich das gesuchstellende Forschungsteam und seine Partner profitieren, da sie im Besitz eines Patentes auf das Gen Lr34 sind.
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Frühere Stellungnahmen der SAG:
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