Die SAG befasst sich vorwiegend mit der Gentechnik im ausserhumanen Bereich (Landwirtschaft, Lebensmittel, Tiere). Gentechnik im Bereich humanmedizinischer Anwendungen und der pharmazeutischen Forschung ist ein weites Feld, das wir kritisch beobachten und nur in ausgewählten Fällen bearbeiten können: etwa, wenn es um die Diskussion um Eingriffe in die menschliche Keimbahn oder um Tierversuche mit gentechnisch veränderten Versuchstieren geht. Unter den SAG Trägerorganisationen befasst sich Biorespect eingehend mit Fragen der Humangenetik.
In der Schweiz sind die Humangenetik und die Forschung am Menschen auf Bundesebene in Teilbereichen geregelt. Bundesrechtliche Bestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen:
Regelt die Durchführung der Forschung am Menschen in der Schweiz. Zweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.
Legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen.
Legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewonnen und zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen. Es soll den missbräuchlichen Umgang mit überzähligen Embryonen und mit embryonalen Stammzellen verhindern sowie die Menschenwürde schützen. Es gilt nicht für die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Transplantationszwecken im Rahmen klinischer Versuche.
Zum Stammzellenforschungsgesetz und Stammzellenforschungsverordnung
Legt fest, unter welchen Voraussetzungen Organe, Gewebe oder Zellen zu Transplantationszwecken verwendet werden dürfen. Es soll dazu beitragen, dass menschliche Organe, Gewebe oder Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen. Es soll den missbräuchlichen Umgang mit Organen, Geweben oder Zellen bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen, insbesondere den Handel mit Organen, verhindern und die Menschenwürde, die Persönlichkeit und die Gesundheit schützen.
Regelt die Durchführung von genetischen Analysen. Dazu gehören der Schutz der Menschenwürde, die Verhinderung von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen. Das Gesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen beim Menschen durchgeführt werden dürfen: a. im medizinischen Bereich; b. im Arbeitsbereich; c. im Versicherungsbereich; d. im Haftpflichtbereich.
Zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen
Die DNA-Analyse hat sich zu einem Instrument entwickelt, welches bei Strafverfolgungsbehörden auf Interesse stösst. Das DNA-Profil-Gesetz und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich VDZV regeln die Verwendung von DNA-Profilen in Strafverfahren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Laboratorien, die DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung ausserhalb von Strafverfahren erstellen.
Zusätzlich zur Gesetzgebung in der Schweiz gibt es verschiedene Richtlinien und Konventionen (SAMW-Richtlinien, Biomedizinkonvention, Zusatzprotokoll zur Forschung am Menschen, Helsinki-Deklaration, CIOMS-Guidelines, Good Clinical Practice (GCP-Richtlinie), Good Clinical Practice (GCP-Richtlinie) der Europäischen Union, Empfehlungen des Europarats zur Forschung mit biologischem Material), welche sich mit Aspekten der Forschung am Menschen befassen.
Zu den Richtlinien und Konventionen
Ihre Themenbereiche reichen von GVO in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion über neue gentechnische Verfahren bis hin zu Themen wie Klimawandel, Nanotechnologie und synthetische Biologie. Ziel ist es, durch Information, Diskussion und Aktion, ein kritisches Bewusstsein zu schaffen und Alternativen aufzuzeigen.
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