Agroscope hat ein Gesuch für einen weiteren Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffellinien eingereicht. Konkret betrifft es die cisgene Linie P49-27, entwickelt mittels klassischer Gentechnik (Cisgenese). Der Versuch steht in engem Zusammenhang mit dem Projekt «CRISPS: Editing Sustainable and Innovative Potatoes for Switzerland» im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 84.
Bereits 2016 wurde ein ähnlicher Freisetzungsversuch mit der Linie H49-13p (Gesuch B/CH/16/01 [B16001]) bewilligt. Beide Linien enthalten das Resistenzgen Rpi-chc1. Die neue Linie unterscheidet sich jedoch bezüglich der verwendeten Ausgangssorte – neu die Industriesorte «Innovator» – sowie hinsichtlich des Insertionsortes des eingefügten Gens im Genom.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) beurteilt das Gesuch kritisch. In ihrer Stellungnahme kommt sie zum Schluss, dass mit dem kostspieligen Versuch an den Bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung und einer nachhaltigen Kartoffelproduktion vorbeigeforscht wird. Öffentliche Mittel sollten prioritär in die gentechnikfreie Züchtung sowie in die Förderung und Vermarktung entsprechender Sorten investiert werden, um Diversifizierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz zu stärken.
Zweifel am Nutzen für die Schweiz
«Innovator» ist eine Kartoffelsorte für die industrielle Verarbeitung (insbesondere Pommes frites) mit hohem Stickstoffbedarf. Sie steht nicht für eine ressourcenschonende oder vielfältige Schweizer Landwirtschaft. Der Nutzen für die einheimische Produktion bleibt unklar – zumal bereits krankheitsresistente Sorten aus gentechnikfreier Züchtung verfügbar sind.
In Verbindung mit möglichen Interessenkonflikten und einem Patent auf das eingefügte Gen entsteht der Eindruck, dass die Versuche primär auf eine spätere Marktentwicklung im EU-Raum ausgerichtet sind. Verstärkt wird dies durch die geringe gesellschaftliche Akzeptanz der Gentechnologie in der Schweiz und die kontroverse Diskussion zum «Züchtungstechnologiengesetz».
Fragwürdige Vergleichbarkeit und offene Fragen
Das Gesuch durchläuft ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren mit Verweis auf «vergleichbare» frühere Versuche. Diese Gleichsetzung ist fachlich nicht haltbar: Die neue Linie basiert auf einer anderen Ausgangssorte, und das Cisgen befindet sich an einem anderen Insertionsort. Ort und genomischer Kontext der Integration sind jedoch entscheidend für Genexpression, Wechselwirkungen und mögliche unbeabsichtigte Effekte. Insertionsereignisse sind positionsabhängig; auch der Transformationsprozess kann zusätzliche genomische Veränderungen verursachen.
Unklar bleibt zudem die Rolle der Sorte im Hinblick auf künftige Regulierungen. Die behauptete Kompatibilität mit einer zukünftigen EU-NGT1-Definition ist spekulativ, da die Verordnung weder in Kraft noch abschliessend definiert ist; auch eine regulatorische Neuausrichtung in der Schweiz ist offen. Sollte das mittels Agrobakterium eingefügte Resistenzgen künftig neu mit CRISPR eingebracht werden, stellt sich die Frage der Vergleichbarkeit erneut.
Aus Sicht der SAG weist das Gesuch zudem Mängel auf, insbesondere bei den vorgesehenen Sicherheitsabständen. Diese sind vor einer allfälligen Bewilligung zu klären.