Am 28. Januar nahm der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) den Verordnungsvorschlag zur Deregulierung der neuen Gentechnik an. Der Entwurf war das Ergebnis der Trilogverhandlung zwischen Parlament, Rat und Kommission Anfang letzten Dezember. Bereits im Vorfeld des ENVI-Entscheides hatte es massive Gegenwehr gegen den Verordnungsentwurf gegeben. Über 45 Organisationen forderten in einer Resolution, den Entwurf abzulehnen. Die finale Abstimmung des EU-Parlaments über das Gesetz wird im März erwartet.
Der Gesetzentwurf – ein Desaster für Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip
Der ausgearbeitete Vorschlag, der nun vom ENVI angenommen wurde, ist besorgniserregend. Er sieht nur noch die Kennzeichnung von Saatgut vor. Lebensmittel aus neuer Gentechnik müssten nicht mehr als solche gekennzeichnet werden, was die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumente massiv einschränken würde. Fehlende Koexistenzregulierung bedroht den Erhalt der gentechfreien Produktion zusätzlich. Rund 94% aller Sorten aus neuer Gentechnik, die kurz vor der Kommerzialisierung stehen, würden ohne Risikoprüfung und ohne Monitoring zugelassen werden – eine Untergrabung des Vorsorgeprinzip und ein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt.
Starke Gegenwehr aus Landwirtschaft und Handel
Als Reaktion auf die Trilog-Ergebnisse und im Vorfeld der ENVI-Abstimmung mobilisierten NGOs, Branchenverbänden, Verbraucherschutz und viele mehr gegen die geplante Deregulierung.
Olaf Bandt, Vorsitzender beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte den Entwurf als «inakzeptabel». «Die Umwelt sehenden Auges unnötigen Risiken auszusetzen, indem die Risikoprüfung gestrichen wird, ist nicht hinzunehmen.»
Aus Richtung der Landwirtschaft hagelte es ebenfalls Kritik. Dominik Modrzejewski, vom Landesbauernverband Baden-Württemberg nannte den gefunden Kompromiss «katastrophal» und sagte: «Voraussetzung für die Akzeptanz der neuen Züchtungsmethoden wie Crispr/Cas war für uns immer, dass eine Lösung in der Patentfrage gefunden wird.» Die Patentproblematik bleibt im Entwurf jedoch komplett aussen vor.
In einer Resolution zur Grünen Woche in Berlin Mitte Januar riefen 45 Organisationen zur Ablehnung des Gesetzentwurfes auf – darunter Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Demeter und der Verband für Lebendmittel ohne Gentechnik (VLOG). Die Resolution fordert unter anderem verpflichtende Nachweisverfahren, das Beibehalten verbindlicher Regeln zur Risikoprüfung, Koexistenz und Haftung sowie ein Patentierungsverbot für Gentechnikpflanzen. Nur wenn diese Forderungen erfüllt sind, dürften das EU-Parlament und der Ministerrat dem Gesetzentwurf zustimmen, so die Unterzeichnenden der Resolution.
Auch verschiedene Unterschriftensammlungen, Demos und Petitionen fanden statt, beispielweise ein Sammelbrief von Bäuer:innen, Gärtner:innen, Züchtenden und Lebensmittelherstellenden ans EU-Parlament organisiert von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und eine öffentliche Petition von Eko und der Stiftung Aurelia. Am 17. Januar fand im Rahmen der grünen Woche in Berlin eine Demonstration statt. 8’000 Menschen versammelten sich und riefen die Deutsche Bundesregierung auf, sich für eine strenge Regulierung der neuen Gentechnik und Fortbestand der gentechnikfreien Produktion einzusetzen.
Wie geht es nun weiter?
Noch ist nicht alles verloren. Es ist noch unsicher, ob der ausgehandelte Vorschlag eine Mehrheit erreichen wird. Nicht nur das EU-Parlament muss dem Vorschlag zustimmen, sondern auch der Rat der Mitgliedsstaaten. Dort müsste sogar eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden.
Zum Teil liegen die Positionen der EU-Institutionen weit auseinander. So entspricht der Vorschlag nicht der Position des EU-Parlaments: Darin wurde bis zuletzt eine durchgehende Kennzeichnung vom Saatgut bis zum Endprodukt, Rückverfolgbarkeit sowie ein Patentverbot gefordert.
Die Vorlage wird zunächst übersetzt und im nächsten Schritt im Rat diskutiert. Kommt es hier zu einer Einigung, erfolgt voraussichtlich Anfang März die Abstimmung im EU-Parlament. Sollte das Parlament dem Entwurf ohne Änderungen zustimmen, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Die Schweiz kann und muss anders
Gentechnikfreiheit hat sich in der Schweizer Landwirtschaft als Qualitätsmerkmal bewährt und muss geschützt werden. Sie ist in zahlreichen Richtlinien von Labels, in Branchenabkommen und nicht zuletzt in der Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft verankert. Der Deregulierung der EU zu folgen, wäre fahrlässig, würde das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft zum Bröckeln bringen und Mensch, Tier und Umwelt unbekannten Risiken aussetzen. Die SAG setzt sich für den Schutz der gentechfreien Produktion ein. Dazu sind eine strenge Risikoprüfung sowie klare Regeln für die Koexistenz und Wahlfreiheit entlang der Wertschöpfungskette unabdingbar.
Genau diese Forderungen enthält auch die Lebensmittelschutz-Initiative. Schicken Sie bitte bis Ende Januar alle Unterschriftenbögen zurück.
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