Trotz Verbot erteilt das EPA 2021 ein Patente auf eine konventionell gezüchtete Melonensorte. (Bild: Nikki Son, Unsplash)

Patent auf Wassermelonen – theoretisch verboten, praktisch möglich?

2021 hat die Fir­ma Nunhems/BASF vom Euro­päi­schen Patent­amt (EPA) ein Patent auf buschig wach­sen­de, kern­lo­se Was­ser­me­lo­nen erhal­ten. Seit­dem hat sich der Ver­ein Kei­ne Paten­te auf Saat­gut! vor dem Euro­päi­schen Patent­amt für eine Auf­he­bung des Paten­tes ein­ge­setzt. Das Pro­blem: Die Melo­ne und ihre Eigen­schaf­ten wur­den paten­tiert, obwohl der buschi­ge Wuchs natür­lich ent­stand und ledig­lich ent­deckt wur­de. Das EPA hat­te das Patent erteilt, weil der Patent­in­ha­ber zusätz­lich ein übli­ches Ver­fah­ren (Erzeu­gung von Tri­plo­idie) ein­ge­setzt hat­te, um die Anzahl der Ker­ne zu redu­zie­ren. Nun hat die Beschwer­de­kam­mer am Euro­päi­schen Patent­amt den Ein­spruch gegen das Patent jedoch end­gül­tig zurück­ge­wie­sen. Wie kann das sein, wo doch Paten­te auf kon­ven­tio­nell gezüch­te­te Pflan­zen ver­bo­ten sind?

Patent EP2814316

Bereits 2013 hat­te BASF beim EPA eine Anmel­dung für die Paten­tie­rung der tri­plo­iden Was­ser­me­lo­ne ein­ge­reicht. Die Melo­ne hat einen buschi­gen Wuchs, wel­cher laut der Patent­schrift zufäl­lig in einem Haus­gar­ten ent­deckt wur­de. Das Unter­neh­men hat die Pflan­ze durch kon­ven­tio­nel­le Metho­den so wei­ter­ge­züch­tet, dass ihre Früch­te kern­los sind. Der Vor­teil der Pflan­ze ist in erster Linie ihr platz­spa­ren­der Wuchs. 2021 wur­de das Patent EP2814316 vom EPA erteilt. Es erstreckt sich auf das Saat­gut, die Pflan­ze und ihre Früch­te.

Da die Schweiz Mit­glied des Euro­päi­schen Paten­tüber­ein­kom­mens (EPÜ) ist, ist das Patent auch hier­zu­lan­de gül­tig.

Ein­spruch von Kei­ne Paten­te auf Saat­gut!

Noch im glei­chen Jahr, in dem das Patent erteilt wur­de, hat der deut­sche Ver­ein Kei­ne Paten­te auf Saat­gut! Ein­spruch ein­ge­legt. Er argu­men­tiert, dass es sich bei dem Patent nicht um etwas erfin­de­ri­sches hand­le und Paten­te auf kon­ven­tio­nell gezüch­te­te Pflan­zen­sor­ten in Euro­pa ver­bo­ten sei­en. Der Ein­spruch eben­so wie die dar­auf­hin ein­ge­leg­te Beru­fung wur­den jedoch vom EPA abge­lehnt. Denn die­ses sieht in der Tri­plo­idie der Melo­nen­sor­te trotz der Nut­zung kon­ven­tio­nel­ler Metho­den einen tech­ni­schen Bei­trag.

Theo­re­tisch ver­bo­ten, prak­tisch mög­lich?

Letzt­lich läuft die Dis­kus­si­on auf eine Rechts­aus­le­gung des EPÜ hin­aus.
Kei­ne Paten­te auf Pflan­zen! erklärt, dass im Rah­men des EPÜ von Beginn an (1973) nicht grund­sätz­lich vor­ge­se­hen gewe­sen sei, Paten­te auf Pflan­zen oder Tie­re zu ertei­len und dass das in 2017 erlas­se­ne Ver­bot für Paten­te auf kon­ven­tio­nell gezüch­te­te Pflan­zen nicht bedeu­ten wür­de, dass die­se Paten­te zuvor gene­rell zuläs­sig waren. Das EPA legt das EPÜ sowie das Ver­bot von 2017 jedoch so aus, dass ledig­lich kon­ven­tio­nell gezüch­te­te Pflan­zen mit einer Patent­an­mel­dung ab 2017 nicht mehr paten­tiert wer­den dür­fen.

Mit der nun abge­lehn­ten Beru­fung ist es kaum mög­lich, auf euro­päi­scher Ebe­ne wei­ter gegen das Patent vor­zu­ge­hen. Auf natio­na­ler Ebe­ne besteht jedoch noch die Mög­lich­keit, das Paten­te anzu­fech­ten, da auch eini­ge natio­na­le Gesetz­ge­bun­gen Paten­te auf Pflan­zen aus kon­ven­tio­nel­ler Züch­tung expli­zit ver­bie­ten.

Dere­gu­lie­rung der neue Gen­tech­nik (NGT) öff­net neue Türen

Im Fal­le einer Dere­gu­lie­rung der NGT wie sie in der EU und in der Schweiz der­zeit dis­ku­tiert wird, öff­nen sich neue Mög­lich­kei­ten für Paten­te. Bereits jetzt ist alles paten­tiert, was man paten­tie­ren kann: Ver­fah­ren, Saat­gut, Pflan­zen und Eigen­schaf­ten. Das gros­se Pro­blem dabei ist, dass sich mit­hil­fe der neu­en Gen­tech­nik auch natür­lich vorkommende/konventionell gezüch­te­te Pflan­zen oder Eigen­schaf­ten nach­bau­en las­sen und eine Paten­tie­rung somit mög­lich wird. Dies ermög­licht Bio­pi­ra­te­rie und schafft Rechts­un­si­cher­heit für die kon­ven­tio­nel­le Züch­tung. Mehr dazu unter Paten­te.

Aus die­sem Grund for­dert das EU Par­la­ment im Rah­men der aktu­el­len Ver­hand­lun­gen zur neu­en Gen­tech­nik ein Patent­ver­bot, wel­ches im bis­he­ri­gen Ent­wurf des Rates jedoch nicht vor­ge­se­hen ist. Auch im Schwei­zer Gesetz­ent­wurf für neue «Züch­tungs­tech­no­lo­gien» feh­len Rege­lun­gen zu Paten­ten kom­plett. Die SAG zusam­men mit vie­len wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen for­dert daher, die Patent­pro­ble­ma­tik zu berück­sich­ti­gen und die kon­ven­tio­nel­le Züch­tung zu schüt­zen!

 

Quel­len:

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/patentfaelle/buschige-melone

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/melone

https://register.epo.org/application?lng=de&number=EP13703094

https://www.no-patents-on-seeds.org/sites/default/files/news/Correct%20interpretation%20of%20Art.%2053(b).pdf

https://www.ig-nachbau.de/appendix/news/details/basf-erhaelt-patent-auf-wassermelonen

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