Bienen können bis zu 10 Kilometer weit fliegen. Für Imker, die gentechfrei produzieren möchten, könnte die Deregulierung zu einem Albtraum werden. Bild: Shutterstock

Von Nachbarschaft zur Verschmelzung: Koexistenz auf dem Prüfstand

Noch schützt das Anbaum­ora­to­ri­um die gen­tech­freie Land­wirt­schaft. Doch der Bun­des­rat plant eine Dere­gu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik. Damit gera­ten Betrie­be, die gen­tech­frei pro­du­zie­ren wol­len, unter Druck. Ein Geset­zes­ent­wurf liegt vor, doch die Fra­ge der Koexi­stenz bleibt unge­löst. Wo droht Kon­ta­mi­na­ti­ons­ge­fahr – und war­um sind wirk­sa­me Schutz­mass­nah­men so schwie­rig? Die­sen Fra­gen gehen wir im Fokus­ar­ti­kel nach – gemein­sam mit Ueli, Peter und Lau­ra, drei ima­gi­nä­ren Ver­tre­ten­den der Schwei­zer Land­wirt­schaft.

Der Win­ter­raps ist gesät. Aus den klei­nen, run­den Samen spries­sen bald grü­ne Blatt­ro­set­ten. Fliegt man im spä­ten April über das Schwei­zer Mit­tel­land, erschei­nen die Raps­fel­der als leuch­tend gel­be Tep­pi­che in der grü­nen Hügel­land­schaft. Zoomt man noch näher her­an, hört man unzäh­li­ge Insek­ten sum­men, die von Blü­te zu Blü­te flie­gen, um sich an Pol­len und Nek­tar zu laben. Dar­un­ter: Schweb­flie­gen, Hum­meln, Wild- und Honig­bie­nen. Was so idyl­lisch wirkt, könn­te bald zum Span­nungs­feld wer­den.

Kopf­zer­bre­chen berei­ten Behör­den und Gesetz­ge­ben­den die bio­lo­gi­schen Eigen­schaf­ten der Pflan­ze: Raps neigt zur Aus­kreu­zung, ver­wil­dert leicht und bil­det auch Durch­wuchs — Pflan­zen, die aus ver­streu­ten Samen im Fol­ge­jahr wie­der aus­kei­men. Die­se Beson­der­hei­ten erschwe­ren ein Neben­ein­an­der — auch Koexi­stenz genannt — von gen­tech­nisch ver­än­der­ten und gen­tech­frei­en Bestän­den erheb­lich.

Raps zählt zu den wich­tig­sten Nutz­pflan­zen der Schweiz. Rund 65’000 Betrie­be bau­en die Ölfrucht auf etwa 22’000 Hektaren an — bis­lang gen­tech­frei. Doch Biotechnolog:innen ent­wickeln mit neu­er Gen­tech­nik bereits Raps­sor­ten, etwa mit Her­bi­zid­re­si­stenz. Ein sol­cher Gen­tech­raps hat­te in den USA bereits einen Kurz­auf­tritt — wur­de aber spä­ter wegen wie­der vom Markt genom­men, da er die Erwar­tun­gen nicht erfüllt hat­te. Doch er wird nicht die letz­te Gentechs­or­te sein — wei­te­re sol­len fol­gen.

Dass die Pflan­ze nicht nur sich selbst befruch­tet, son­dern etwa in 30 Pro­zent der Fäl­le auch Pol­len von ande­ren Indi­vi­du­en emp­fängt (Aus­kreu­zung), dafür sor­gen die fried­lich sum­men­den Bestäu­ber­in­sek­ten sowie der Wind. Der Wind kann den Raps­pol­len über beacht­li­che Distan­zen tra­gen — Stu­di­en nen­nen Ent­fer­nun­gen von 2,5 bis zu 26 Kilo­me­tern. Wie weit ein Pol­len­korn tat­säch­lich ver­frach­tet wird, hängt von vie­len Fak­to­ren ab: der Beschaf­fen­heit der Land­schaft, der Wind­rich­tung oder den Flug­di­stan­zen der Insek­ten. Bis heu­te feh­len jedoch belast­ba­re Daten, um unter rea­len Bedin­gun­gen fest­zu­le­gen, wel­che Iso­la­ti­ons­ab­stän­de nötig wären, um Kon­ta­mi­na­tio­nen sicher zu ver­mei­den.

War­um Raps eine beson­ders pro­ble­ma­ti­sche Pflan­ze dar­stellt, lässt sich anhand Uelis Bei­spiel ver­an­schau­li­chen.

Ueli und der Gen­tech­raps — Bie­nen ver­frach­ten Gen­tech­nik

Ueli gehört zu den rund 16’500 Imker:innen, die mit ihrer Arbeit nicht nur die Schwei­zer Bevöl­ke­rung mit Honig ver­sor­gen, son­dern auch die Bestäu­bung wich­ti­ger Kul­tur­pflan­zen wie Raps sichern. Will Ueli sei­ne Bie­nen­völ­ker neben einem blü­hen­den Raps­feld ansie­deln, muss er sich heu­te dank des bis 2030 gel­ten­den Gen­tech­mo­ra­to­ri­ums kei­ne Sor­gen machen, dass Pol­len von gen­tech­nisch ver­än­der­ter Raps­pflan­zen in sei­nen Honig gelangt. Doch endet das Anbau­ver­bot, wird es für Ueli kom­pli­ziert.

Denn Bie­nen unter­schei­den nicht zwi­schen Tracht­pflan­zen mit oder ohne Gen­tech­nik. Sie sam­meln Nek­tar und Pol­len, wo immer sie fün­dig wer­den — und so wird Gen­tech­pol­len auch in den Bie­nen­stöcken von Imke­rei­en lan­den, die ger­ne gen­tech­frei pro­du­zie­ren wol­len. So auch bei Ueli.

Wie soll dies ver­hin­dert wer­den? Abhil­fe soll räum­li­che Tren­nung schaf­fen. Doch wie gross der Abstand zwi­schen GVO- und gen­tech­frei­en Kul­tu­ren sein müss­te, ist schwer zu bestim­men. Zwi­schen einem und drei Kilo­me­tern fliegt eine Bie­ne im Schnitt. Je nach Tracht­an­ge­bot, Wit­te­rung oder Land­schafts­be­schaf­fen­heit kön­nen es aber bis zu 10 Kilo­me­ter sein.

Als Wan­der­im­ker könn­te Ueli sei­ne Stöcke zwar ver­stel­len. Doch geeig­ne­te alter­na­ti­ve Stand­or­te zu fin­den, in deren Umge­bung kein Gen­tech­raps wächst, dürf­te sich in der Pra­xis als schwie­rig erwei­sen.

Raps­sa­men — “Gehei­me” Gentech­spei­cher im Boden

Nicht nur Imker:innen haben mit Raps ihre Sor­gen. Nach der Ern­te ver­blei­ben pro Qua­dra­me­ter ca. 4’000 bis 6’000 Samen auf dem Feld — vie­le davon kei­men spä­ter wie­der aus. Dies nicht nur im Fol­ge­jahr, son­dern auch noch Jah­re spä­ter. Denn Raps­sa­men kön­nen bis zu zehn Jah­re im Boden über­dau­ern. In Ein­zel­fäl­len sogar viel län­ger.

Stammt die­ser soge­nann­te Durch­wuchs von gen­tech­nisch ver­än­der­tem Raps, ent­steht eine dau­er­haf­te Quel­le mög­li­cher Ver­un­rei­ni­gun­gen. Im schlimm­sten Fall kann dies dazu füh­ren, dass die Ern­te als GVO zu kenn­zeich­nen ist, obwohl sie eigent­lich gen­tech­frei pro­du­ziert wur­de.

Um Durch­wuchs zu ver­hin­dern, braucht es ein Bün­del an Mass­nah­men: Die­se rei­chen vom Mini­mie­ren von Samen­ver­lu­sten bei der Ern­te über die che­mi­sche oder mecha­ni­sche Ent­fer­nung von Durch­wuchs­raps, die sorg­fäl­ti­ge Wahl der Fol­ge­kul­tu­ren sowie lan­ge Anbau­pau­sen (von acht Jah­ren oder mehr), bevor erneut Raps gesät wird.

Ob Gen­tech­va­ri­an­te oder her­kömm­li­che Sor­te — Kul­tur­raps ist dafür bekannt-berüch­tigt, dass er sich ger­ne aus­wil­dert. Bei gross­flä­chi­gem Anbau kön­nen sol­che wild wach­sen­de Popu­la­tio­nen gross genug wer­den, um mess­ba­re Ver­un­rei­ni­gun­gen in gen­tech­frei­en Raps­fel­dern zu ver­ur­sa­chen. Um sol­che Fäl­le zu ver­hin­dern, wird ein Umwelt­mo­ni­to­ring not­wen­dig sein. Doch wie soll das gelin­gen, wenn die Her­stel­ler­fir­men nicht mehr dazu ver­pflich­tet wer­den, Nach­weis­me­tho­den und Refe­renz­ma­te­ri­al offen­zu­le­gen?

Peter und der Gen­tech­mais — Gen­tech­nik im Fut­ter­trog

Auch Peter, Rin­der­hal­ter, blickt mit Sor­ge in die Zukunft. Sei­ne Tie­re füt­tert er im Win­ter zusätz­lich zum selbst­pro­du­zier­ten Stroh mit Wür­feln aus getrock­ne­ten und gehäck­sel­ten Mais­kol­ben. Heu­te noch garan­tiert gen­tech­frei. Doch soll­te der Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen erlaubt wer­den, könn­te das rasch anders aus­se­hen — denn punk­to Koexi­stenz ist Mais kaum weni­ger pro­ble­ma­tisch als Raps.

Als zen­tra­le Kul­tur­art wächst Mais auf rund einem Fünf­tel des offe­nen Acker­lan­des. Die Ern­te lan­det haupt­säch­lich in den Fut­ter­trö­gen – als geschro­te­ter Kör­ner­mais für Hüh­ner und Schwei­ne oder als Silo­mais für Rin­der. Auch Mais wird leicht fremd­be­fruch­tet, und sein Pol­len kann über wei­te Distan­zen ver­weht wer­den — dies bringt ein hohes Aus­kreu­zungs­ri­si­ko mit sich. In der hohen Dich­te an Mais­fel­dern in der klein­räu­mig struk­tu­rier­ten Schwei­zer Agrar­land­schaft steigt damit die Wahr­schein­lich­keit, dass gen­tech­frei­er Mais mit GV-Pol­len in Kon­takt kommt. Meh­re­re Ver­su­che, wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Min­dest­ab­stän­de fest­zu­le­gen, blie­ben bis­lang auch hier ohne Ergeb­nis — trotz zahl­rei­cher Stu­di­en zum Pol­len­flug.

Für Land­wir­te wie Peter hat das direk­te Fol­gen: Möch­te er wei­ter­hin gen­tech­frei pro­du­zie­ren, müss­te er in Zukunft auch die Mais­wür­fel (Mais­cobs), die bei sei­nen Tie­ren im Fut­ter­trog lan­den, genau unter die Lupe neh­men. Da bei deren Her­stel­lung gan­ze Mais­kol­ben gehäck­selt wer­den, kön­nen unge­woll­te Fremd­be­fruch­tun­gen mit GV-Pol­len mess­ba­re GVO-Antei­le im Fut­ter ver­ur­sa­chen. Für Peter ein No-Go.

Doch wie kann sicher­ge­stellt wer­den, dass Mai­s­pel­lets frei von sol­chen Ver­un­rei­ni­gun­gen blei­ben? Um den GVO-Gehalt in der Ern­te unter 0,5 Pro­zent zu hal­ten, schlug Agro­scope 2005 einen Sicher­heits­ab­stand von 50 Metern vor. Doch für Bio­be­trie­be und sol­che, die gen­tech­frei pro­du­zie­ren wol­len, reicht das nicht aus. Denn ihre Richt­li­ni­en sind stren­ger und ver­lan­gen Wer­te deut­lich unter­halb die­ser Schwel­le — somit brau­chen sol­che Betrie­be grös­se­re Abstän­de als bis­lang vor­ge­se­hen.

Lau­ra und die Bio­kar­tof­feln — wirk­lich pro­blem­los?

Für Lau­ra scheint die Situa­ti­on zunächst ent­spannt. Mit ihren Bio­kar­tof­feln der kraut­fäu­le­re­si­sten­ten Sor­te Vita­bel­la, die sie auf zwei Hektaren anbaut, trägt sie zu einem wich­ti­gen Zweig der Schwei­zer Land­wirt­schaft bei. Auf dem ersten Blick scheint die Koexi­stenz unpro­ble­ma­tisch zu sein: Kar­tof­feln ver­meh­ren sich vege­ta­tiv über Knol­len, nicht über Samen. Letz­te­re spie­len also weder bei der Aus­saat noch bei der Ern­te eine Rol­le. Aus­kreu­zun­gen, die zu GVO-Ver­mi­schun­gen füh­ren könn­ten, fal­len hier des­halb kaum ins Gewicht.

Doch ganz ohne Ver­un­rei­ni­gun­gen geht der Anbau von Gen­tech­kar­tof­feln trotz­dem nicht. Durch­wuchs — Knol­len, die im Fol­ge­jahr wie­der aus­trei­ben — und Ein­trä­ge durch gemein­sa­me Maschi­nen­nut­zung nach der Anpflan­zung kön­nen zu mess­ba­ren GVO-Antei­len im Ern­te­gut GVO-Antei­le füh­ren. Stu­di­en zei­gen Wer­te zwi­schen 0,07 und 0,44 Pro­zent — genug, um als kenn­zeich­nungs­pflich­ti­ge GV-Ware zu gel­ten.

Wie? Ein Bei­spiel ver­an­schau­licht das Pro­blem. Wür­den in Lau­ras Regi­on künf­tig auf einem Vier­tel der Kar­tof­fel­äcker gen­tech­nisch ver­än­der­te Sor­ten wach­sen, könn­te ihre Ern­te trotz aller Vor­sicht 0,13 Pro­zent GV-Knol­len ent­hal­ten — aus ver­un­rei­nig­tem Saat­gut, Durch­wuchs aus dem Vor­jahr und gemein­sa­mer Maschi­nen­nut­zung. Wenn Lau­ra ihre Kar­tof­feln in Ein-Kilo-Säcken ver­kauft, heisst es, dass jeder fünf­zig­ste Kar­tof­fel­sack eine Gen­tech­knol­le ent­hal­ten wird. Die­se ein­zi­ge Knol­le genügt, um die Dekla­ra­ti­ons­gren­ze von 0,9 Pro­zent deut­lich zu über­schrei­ten.

Doch wie soll das alles kon­trol­liert wer­den? Um in einer Ern­te eine GVO-Bei­mi­schung von nur 0,1 Pro­zent zuver­läs­sig nach­zu­wei­sen, müss­ten Pro­ben von 3 ́000 Kar­tof­feln unter­sucht wer­den. Ein logi­sti­scher und finan­zi­el­ler Alb­traum, wenn man bedenkt, dass dazu mole­ku­la­re Nach­weis­me­tho­den not­wen­dig sind. Eine ver­läss­li­che Kon­trol­le der Gen­tech­frei­heit ist in der Pra­xis somit kaum zu gewähr­lei­sten.

Koexi­stenz – Regeln von vie­len Fak­to­ren abhän­gig

Lau­ra, Peter, Ueli — die Bei­spie­le bestä­ti­gen: Eine durch­dach­te Rege­lung der Koexi­stenz­fra­ge ist nicht ein­fach und vor allem nicht pau­schal mach­bar. Je nach Kul­tur­art wären unter­schied­li­che Vor­ga­ben nötig. Kein Wun­der, stockt es bei der Erar­bei­tung einer pas­sen­den Koexi­stenz­re­ge­lung. Zwar for­mu­lie­ren Gen­tech­nik­ge­setz und Frei­set­zungs­ver­ord­nung all­ge­mei­ne Ziel­vor­ga­ben, doch kon­kre­te Bestim­mun­gen für die Umset­zung — etwa zu Iso­la­ti­ons­ab­stän­den, Doku­men­ta­ti­ons- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, Anbau­pau­sen oder Schu­lun­gen feh­len. Und das, obwohl die The­ma­tik einer­seits im Natio­na­len For­schungs­pro­gramm NFP 59 ein­ge­hend unter­sucht wur­de und ande­rer­seits bereits drei Anläu­fe des Bun­des zur Schlies­sung der bestehen­den Lücken geschei­tert sind.

Schutz der gen­tech­frei­en Pro­duk­ti­on und Ver­ur­sa­cher­prin­zip

Eines steht fest: Die gen­tech­freie Pro­duk­ti­on darf nicht die Leid­tra­gen­de sein. Auch das gel­ten­de Gen­tech­nik­ge­setz kennt kein Recht auf Ver­un­rei­ni­gung.

Wer Gen­tech­pflan­zen anbaut, trägt Ver­ant­wor­tung — und ist ver­pflich­tet, im Sin­ne des Vor­sor­ge- und Ver­ur­sa­cher­prin­zips Mass­nah­men gegen Kon­ta­mi­na­ti­on zu tref­fen. Ver­ur­sacht er eine Kon­ta­mi­na­ti­on mit GVO (z. B. durch Aus­kreu­zung), soll er als Stö­rer gel­ten und haft­bar gemacht wer­den.

 Der Ein­satz von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men darf die Pro­duk­ti­on ohne sol­che und die Wahl­frei­heit der Konsument:innen nicht beein­träch­ti­gen.

Am ein­fach­sten lies­se sich das Pro­blem jedoch lösen, wenn Pflan­zen aus alter wie neu­er Gen­tech­nik wei­ter­hin von der Schwei­zer Land­wirt­schaft fern­ge­hal­ten wür­den. Das bestehen­de Mora­to­ri­um hat sich dabei als wirk­sa­mes Instru­ment erwie­sen, um das Qua­li­täts­merk­mal “gen­tech­frei” effi­zi­ent zu schüt­zen. Mit welt­weit nur einer Hand­voll frag­wür­di­ger Sor­ten aus neu­er Gen­tech­nik ist die Eile um eine ver­ein­fach­te Zulas­sung ohne­hin nicht gege­ben.

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