Die SAG feiert den langjährigen Erfolg des Gentechmoratoriums und wird sich auch in Zukunft für eine vielfältige Landwirtschaft ohne Gentechnik einsetzen.

20 Jah­re Gen­tech­mo­ra­to­ri­um: eine Erfolgs­ge­schich­te

Am 27. Novem­ber 2005 geschah in der Schweiz etwas Histo­ri­sches: Als eine von weni­gen Volks­in­itia­ti­ven wur­de die Gen­tech­frei-Initia­ti­ve an der Urne ange­nom­men. Die Schwei­zer Bevöl­ke­rung hat mit 55.67% und allen Stän­den «Ja» zum Gen­tech­mo­ra­to­ri­um gesagt. Der Ent­scheid setzt ein kla­res Zei­chen: Die Mehr­heit der Schweiz will kei­ne Gen­tech­nik auf den Fel­dern.

Seit­her gilt in der Schweiz das Gen­tech­mo­ra­to­ri­um – ein zeit­lich befri­ste­tes Ver­bot für den Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Orga­nis­men. Bis­her wur­de es fünf­mal ver­län­gert, zuletzt in die­sem Jahr. Somit fei­ert das Mora­to­ri­um sein 20-jäh­ri­ges Bestehen – Zeit, Bilanz zu zie­hen.

Ein Blick auf die Welt­büh­ne zeigt, dass sich seit dem Auf­kom­men der Gen­tech­nik bei Pflan­zen, vor allem zwei Eigen­schaf­ten durch­ge­setzt haben: Her­bi­zid­re­si­stenz und die Fähig­keit, selbst ein Insek­ten­gift (Bt-Toxin) zu pro­du­zie­ren. Das bedeu­tet: Auch in Län­dern mit weni­ger stren­gen Regu­lie­run­gen haben sich seit 2005 kaum neue Merk­ma­le durch­ge­setzt. Selbst mit den neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren wer­den in erster Linie die­se bei­den Eigen­schaf­ten wei­ter­ver­folgt. Das Feh­len von Sor­ten, die für die Schwei­zer Land­wirt­schaft von Inter­es­se wären, lässt sich daher kaum auf das Bestehen des Mora­to­ri­ums zurück­füh­ren. Grund dafür sind viel­mehr tech­ni­sche Hür­den als regu­la­to­ri­sche Hin­der­nis­se.

Wäh­rend­des­sen hat sich die Schwei­zer Land­wirt­schaft natio­nal wie inter­na­tio­nal mit Qua­li­täts­pro­duk­ten einen Namen gemacht. Eines der gewinn­brin­gen­den Qua­li­täts­merk­ma­le: garan­tiert gen­tech­frei. Die­ses Merk­mal ist in den Richt­li­ni­en zahl­rei­cher Labels ver­an­kert – etwa bei Suis­se Garan­tie, Schwei­zer Milch oder Bio Suis­se. Es wur­de zum Aus­hän­ge­schild der Schwei­zer Land­wirt­schaft. Letz­te­re kann also unter dem Mora­to­ri­um bis­lang eine posi­ti­ve Bilanz zie­hen.

Das Mora­to­ri­um hat Qua­li­tät bewahrt, das Ver­trau­en in die Schwei­zer Land­wirt­schaft gestärkt und der Schweiz einen inter­na­tio­na­len Markt­vor­teil ver­schafft. Mit den fort­wäh­ren­den Ver­län­ge­run­gen konn­ten Rechts­un­si­cher­hei­ten ver­mie­den und Zeit gewon­nen wer­den, um offe­ne Fra­gen zu erfor­schen und zu dis­ku­tie­ren. Zuletzt wur­de das Mora­to­ri­um bis Ende 2030 ver­län­gert – doch schon bald könn­te es durch ein neu­es Gen­tech­nik-Spe­zi­al­ge­setz unter­gra­ben wer­den.

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