In Brasilien dürfen gentechnisch veränderte Bakterien, die im Darm krankheitserregende Salmonellen abtöten sollen, ins Futter gemischt werden. Bild: Shutterstock

Die Euro­päi­sche Lebens­mit­tel­be­hör­de EFSA wur­de von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on beauf­tragt, ein wis­sen­schaft­li­ches Gut­ach­ten zu neu­en bio­tech­no­lo­gi­schen Anwen­dun­gen bei Mikro­or­ga­nis­men, die in der Land­wirt­schaft und der Lebens- und Fut­ter­mit­teln zum Ein­satz kom­men könn­ten, zu erar­bei­ten. Nun liegt der Bericht vor. Nach Ein­schät­zung der EFSA sind die bestehen­den Prüf­richt­li­ni­en nur teil­wei­se ein­setz­bar und müs­sen nach­ge­bes­sert wer­den, um mit den neu­en Ver­fah­ren und deren Anwen­dun­gen Schritt hal­ten zu kön­nen. Nach Ein­schät­zung der EFSA müss­ten der­ar­ti­ge Gen­tech­nik-Bak­te­ri­en vor einer Frei­set­zung einer genaue­ren Risi­ko­prü­fung unter­zo­gen wer­den. Zudem will die Behör­de auch die Risi­ken von Mikro­or­ga­nis­men unter­su­chen, die aus ande­ren Her­stel­lungs­pro­zes­sen wie der Zufalls­mu­ta­ge­ne­se stam­men.

Nach Ansicht von Test­bio­tech ist das zu begrüs­sen, eben­so wie ein Update der Prüf­richt­li­ni­en. Die Indu­strie hat­te in der öffent­li­chen Kon­sul­ta­ti­on zum Bericht der EFSA gefor­dert, die Prüf­stan­dards deut­lich nied­ri­ger anzu­set­zen. In eini­gen Län­dern wer­den gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­or­ga­nis­men bereits in der Land­wirt­schaft und Tier­füt­te­rung ein­ge­setzt. So kön­nen in den USA Gen­tech­nik-Bak­te­ri­en auf die Äcker aus­ge­bracht wer­den, um die Stick­stoff­ver­sor­gung von Pflan­zen zu ver­bes­sern. In Bra­si­li­en dür­fen Gen­tech­nik-Bak­te­ri­en ins Fut­ter gemischt wer­den, die im Darm krank­heits­er­re­gen­de Sal­mo­nel­len abtö­ten sol­len. Das Erb­gut die­ser Bak­te­ri­en ent­hält das Gen für eine Gen­sche­re, die Sal­mo­nel­len-DNA erken­nen und zer­stö­ren kann. Soweit dazu Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen, wur­den die Mikro­ben von den zustän­di­gen Behör­den nur unzu­rei­chend auf Risi­ken für Mensch und Umwelt geprüft.

In den USA dür­fen Gen­tech­nik-Bak­te­ri­en auf die Äcker aus­ge­bracht wer­den, um die Stick­stoff­ver­sor­gung von Pflan­zen zu ver­bes­sern. Bild: SAG

Für irre­füh­rend hält Test­bio­tech jedoch die Aus­sa­ge der EFSA, dass von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Mikro­or­ga­nis­men kei­ne höhe­ren Risi­ken aus­ge­hen wür­den als zum Bei­spiel von Bak­te­ri­en aus Zufalls­mu­ta­ge­ne­se. Die Gen­tech­nik ermög­licht die Ent­wick­lung von Mikro­or­ga­nis­men mit einem wesent­lich höhe­ren Gefah­ren­po­ten­ti­al für Mensch und Umwelt als frü­he­re Metho­den, schreibt Test­bio­tech warnt davor, dass sich die Risi­ken einer Frei­set­zung von Gen­tech­nik-Bak­te­ri­en oft nur unzu­rei­chend abschät­zen las­sen und for­dert die Stär­kung des Vor­sor­ge­prin­zips.

Mit der Revi­si­on im Jah­re 2020 hat die Schweiz ihre Regu­lie­rung bei der Lebens­mit­tel­ge­setz­ge­bung stark an die EU ange­passt. Wer­den EU-Zulas­sungs­an­trä­ge für GV-Mikro­or­ga­nis­men von der EFSA bewil­ligt, sind die ent­spre­chen­den durch GVO-her­ge­stell­ten Stof­fe auto­ma­tisch auch in der Schweiz zuge­las­sen und kön­nen ohne wei­te­re Bewil­li­gung und Kenn­zeich­nung in Ver­kehr gebracht wer­den. Die SAG hat­te die­sen Ent­scheid kri­ti­siert, da damit die Trans­pa­renz und Sicher­heit für die Kon­su­mie­ren­den ver­schlech­tert wur­de. Laut einer Recher­che von Inf’OGM wur­den im Zeit­raum von 2005 bis Mit­te 2023 in der EU 273 Zulas­sungs­an­trä­ge für Mole­kü­le iden­ti­fi­ziert, die durch gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­or­ga­nis­men (GVM) her­ge­stellt wor­den sind, vor allem im Lebens­mit­tel­be­reich. Doch auch in der Land­wirt­schaft begin­nen immer mehr Fir­men, Dün­ger und Pflan­zen­schutz­mit­tel zu ent­wickeln, die aus Gen­tech-Mikro­ben bestehen. Einen Blick auf die Ent­wick­lun­gen in die­sem Bereich hat die SAG in einem Fokus­ar­ti­kel gewor­fen (SAG-Maga­zin, Janu­ar 2023).

Test­bio­tech-Arti­kel zum EFSA-Bericht

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