120 Mikroorganismen stuft die EFSA bereits als sicher ein. Das Darmbakterium Escherichia coli gehört zum Glück nicht dazu. (Bild: Centers for Disease Control and Prevention / Unsplash)

Im Dezem­ber 2025 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on einen Geset­zes­ent­wurf vor­ge­stellt, der die bis­he­ri­gen Schutz­vor­schrif­ten für gen­tech­nisch ver­än­der­te Mikro­or­ga­nis­men (GMM) deut­lich lockern wür­de. Bak­te­ri­en und ande­re Mikro­or­ga­nis­men, die mit den neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren (NGT) ver­än­dert wur­den, könn­ten künf­tig schnel­ler und unter weni­ger stren­gen Auf­la­gen in die Umwelt frei­ge­setzt wer­den ‑etwa als Dün­ger, Pflan­zen­schutz­mit­tel, oder Fut­ter­mit­tel­zu­satz gegen Methan­aus­stoss bei Wie­der­käu­ern. In den USA wer­den Äcker bereits mit sol­chen Bak­te­ri­en besprüht. Ziel der Vor­la­ge ist es, büro­kra­ti­sche Hür­den zu redu­zie­ren – die bis­he­ri­gen Prüf- und Kon­troll­pflich­ten wür­den dabei weit­ge­hend abge­schafft.

Erleich­ter­te Frei­set­zung und neue Kate­go­rien

Bis­lang galt die Frei­set­zung von GMM in die Umwelt als zu ris­kant, da sie ihr Erb­gut schnell unter­ein­an­der aus­tau­schen kön­nen und bei Pro­ble­men nicht rück­hol­bar sind. Des­halb wur­den sie nur in geschlos­se­nen Syste­men (Fer­men­tern) ein­ge­setzt – wenn auch hier nicht immer pro­blem­los. Der Ent­wurf sieht jedoch vor, bestimm­te Mikro­or­ga­nis­men als „low-risk“ ein­zu­stu­fen. Dazu genügt, wenn die Orga­nis­men-Art wis­sen­schaft­lich gut beschrie­ben ist, kei­ne bedenk­li­chen Gene wie Anti­bio­ti­ka­re­si­stenz­ge­ne ent­hält und von der EU-Lebens­mit­tel­be­hör­de EFSA als ver­mut­lich sicher ein­ge­stuft wird (QPS-Sta­tus). QPS ist ein Ver­fah­ren zur Ver­ein­fa­chung der Sicher­heits­be­wer­tung, das bis­her in der Lebens­mit­tel­her­stel­lung ein­ge­setzt wird. Die QPS-Liste wird lau­fend erwei­tert und umfasst aktu­ell mehr als 120 Mikro­or­ga­nis­men – das sind sehr vie­le. Für die­se kann die Kom­mis­si­on die Anfor­de­run­gen an ein­zu­rei­chen­de Unter­la­gen und Risi­ko­be­wer­tung selbst fest­le­gen. Auf die nach­träg­li­che Über­wa­chung kann ver­zich­tet wer­den, wenn der Antrag­stel­ler dies wünscht.

Bei die­sen Orga­nis­men sol­len Zulas­sungs­ver­fah­ren ver­ein­facht und Nach­weis­pflich­ten teil­wei­se auf­ge­ho­ben wer­den. Dar­über hin­aus könn­ten ein­mal erteil­te Frei­ga­ben unbe­fri­stet gel­ten, sodass die Mikro­or­ga­nis­men über vie­le Jah­re hin­weg in Böden und Öko­sy­ste­men ver­blei­ben könn­ten. Die­se Ände­run­gen wür­den die bis­he­ri­gen Schutz­stan­dards der EU-Frei­set­zungs­li­nie 2001/18 erheb­lich abschwä­chen. Die­se ver­langt Risi­ko­prü­fung und Kenn­zeich­nung und die Zulas­sung ist befri­stet. Die geplan­te Locke­rung wür­de auch die Kon­trol­le durch Behör­den stark erschwe­ren.

Bei­spie­le und Risi­ken

Ein kon­kre­tes Bei­spiel für die geplan­te Dere­gu­lie­rung ist das Boden­bak­te­ri­um Kleb­si­el­la vari­ico­la, das Stick­stoff aus der Luft fixiert. Dank Gen­tech­nik soll es nun einen Teil die­ses Stick­stof­fes als Ammo­ni­um an Pflan­zen abge­ben und so den Ein­satz von Kunst­dün­ger redu­zie­ren. Auch wenn die Gen­tech-Kleb­si­el­la in den USA oder Bra­si­li­en als unbe­denk­lich gilt, bestehen erheb­li­che Risi­ken: Sol­che Bak­te­ri­en kön­nen Eigen­schaf­ten krank­heits­er­re­gen­der Ver­wand­ter – so etwa des hoch­in­fek­tiö­sen Krank­heits­er­re­gers Kleb­si­el­la pneu­mo­niae – über­neh­men oder ihre Gene mit­tels hori­zon­ta­lem Gen­trans­fer auf ande­re Mikro­or­ga­nis­men über­tra­gen. Lang­fri­sti­ge Fol­gen für Boden­öko­lo­gie, Pflan­zen, Tie­re und das gesam­te Öko­sy­stem sind bis­lang kaum erforscht.

Zudem deckt die Ein­stu­fung durch die EFSA nicht alle Risi­ko­aspek­te ab: Aus­sen vor gelas­sen wer­den etwa Risi­ken bei der Hand­ha­bung, wie Haut­kon­takt, Ein­at­men oder Ver­schlucken sowie mög­li­che all­er­gi­sche Reak­tio­nen. Umwelt­ri­si­ken von GMM, etwa als Pflan­zen­schutz­mit­tel, wer­den gar nicht bewer­tet.

Kleb­si­el­la vari­ico­la hat bis­lang zwar kei­nen QPS-Sta­tus – die­ser soll jedoch nicht lan­ge auf sich war­ten las­sen. Denn laut einer EFSA-Stu­die sei das Bak­te­ri­um in Getrei­de­kul­tu­ren unbe­denk­lich – eine Über­tra­gung in die Lebens- und Fut­ter­mit­tel­ket­te kön­ne ver­nach­läs­sigt wer­den.

Kri­tik und Kon­se­quen­zen

Fach­leu­te war­nen, dass der Ent­wurf das Vor­sor­ge­prin­zip und die Trans­pa­renz unter­gräbt. Die bis­her erfor­der­li­chen Mass­nah­men wie eine sorg­fäl­ti­ge Risi­ko­be­wer­tung, Über­wa­chung und Kenn­zeich­nung gen­tech­nisch ver­än­der­ter Mikro­or­ga­nis­men sol­len stark redu­ziert oder optio­nal wer­den. Aus­ser­dem wer­den vie­le Details der Regu­lie­rung erst spä­ter in soge­nann­ten dele­gier­ten Rechts­ak­ten fest­ge­legt, wodurch die par­la­men­ta­ri­sche Kon­trol­le ein­ge­schränkt wird. Ohne aus­rei­chen­de Nach­weis- und Kon­troll­pflich­ten wird es prak­tisch unmög­lich nach­zu­voll­zie­hen, wel­che Mikro­or­ga­nis­men tat­säch­lich in Böden frei­ge­setzt wer­den. Die Gefahr für die Umwelt ist viel grös­ser als bei Gen­tech­pflan­zen – warn­ten Exper­tin­nen und Exper­ten des öster­rei­chi­schen Umwelt­bun­des­am­tes und des deut­schen Bun­des­am­tes für Natur­schutz in einer im März 2025 ver­öf­fent­lich­ten Stu­die.

Aus­blick

Wie stark die Anfor­de­run­gen ver­ein­facht wer­den, steht noch offen – Unter­la­gen zur ein­ge­schränk­ten Risi­ko­prü­fung wird die EU-Kom­mis­si­on erst in dele­gier­ten Rechts­ak­ten nach­lie­fern. Der Ent­wurf wird jedoch zuerst im Euro­päi­schen Par­la­ment und EU-Mini­ster­rat wei­ter­ver­han­delt, um eine Posi­ti­on zu fin­den. Die Kom­mis­si­on wird auf schnel­le Bera­tun­gen drän­gen. Ihr Argu­ment: Inno­va­ti­ons­för­de­rung und Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Gen­tech­in­du­strie. Des­we­gen ver­zich­tet sie sogar auf eine Fol­gen­ab­schät­zung für die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des Geset­zes­vor­schlags. Statt­des­sen soll ledig­lich eine Kosten-Nut­zen­rech­nung hin­hal­ten. Für die Schwei­zer Alli­anz Gen­tech­frei ist das inak­zep­ta­bel. Eine sol­che Dere­gu­lie­rung birgt mas­si­ve Gefah­ren für Öko­sy­ste­me, für die gen­tech­nik­freie Land­wirt­schaft und für die Gesund­heit. Die Sicher­stel­lung der Wahl­frei­heit wäre zudem gar nicht mög­lich.

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