GVO im Herstelltungsprozess aber nicht im Endprodukt. Wie viele Konsumierende sind sich dessen bewusst? (Bild: SAG)

F ‑Label und C‑Label: GVO-Transparenz bei veganen Ersatzprodukten?

Gemein­sam mit Part­nern hat Swiss­veg zwei neue Labels lan­ciert: Das C‑Label (C für cul­ti­va­ted) wur­de bereits im Janu­ar lan­ciert und das F‑Label (F für fer­men­ted) wur­de nun Mit­te März ver­öf­fent­licht. Sie sol­len den Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten Trans­pa­renz über die Her­stel­lung der ent­spre­chend gekenn­zeich­ne­ten Pro­duk­te ver­schaf­fen und so ihre Ent­schei­dung erleich­tern – ähn­lich wie das V‑Label für vega­ne oder vege­ta­ri­sche Pro­duk­te. Doch brin­gen die neu­en Labels tat­säch­lich die erhoff­te Trans­pa­renz, ins­be­son­de­re in Bezug auf den Ein­satz von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men (GVO) im Pro­duk­ti­ons­pro­zess?

Wofür ste­hen die neu­en Labels?

Das C‑Label zeich­net kul­ti­vier­te Fleisch- und Mee­res­pro­duk­te aus, die mit­hil­fe von Cel­lu­lar Agri­cul­tu­re erzeugt wer­den. Cel­lu­lar Agri­cul­tu­re ist eine Tech­no­lo­gie, bei der tie­ri­sche Pro­duk­te wie Fleisch, Milch oder Eiweiss durch das Kul­ti­vie­ren von Zel­len im Labor, statt durch das Auf­zie­hen und Schlach­ten von Tie­ren her­ge­stellt wer­den. Dies geschieht durch die Ent­nah­me von tie­ri­schen Zel­len, deren Wachs­tum und Ver­meh­rung in Bio­re­ak­to­ren und die anschlies­sen­de Ver­ar­bei­tung zu den gewünsch­ten Pro­duk­ten. Bei bestimm­ten Schrit­ten die­ses Pro­zes­ses wird häu­fig auch Gen­tech­nik ein­ge­setzt, zum Bei­spiel für die tier­leid­freie Her­stel­lung von Wachs­tums­fak­to­ren, die die Zel­len für ihre Ver­meh­rung in den Fer­men­tern benö­ti­gen (sie­he SAG-Video zu Labor­fleisch).

Das F‑Label mar­kiert Pro­duk­te, die mit­tels Prä­zi­si­ons­fer­men­ta­ti­on her­ge­stellt wer­den. Prä­zi­si­ons­fer­men­ta­ti­on ist eine bio­tech­no­lo­gi­sche Metho­de, bei der Mikro­or­ga­nis­men wie Bak­te­ri­en oder Hefe­stäm­me gen­tech­nisch so ver­än­dert wer­den, dass sie bestimm­te Pro­duk­te wie Pro­te­ine, Enzy­me oder Nähr­stof­fe pro­du­zie­ren. Durch das Kul­ti­vie­ren in Fer­men­tern (gros­sen Edel­stahl­kes­seln) wer­den die gewünsch­ten Sub­stan­zen in gros­sen Men­gen erzeugt. Neben der Prä­zi­si­ons­fer­men­ta­ti­on kön­nen sich auch wei­te­re Metho­den (z.B. die soge­nann­te Syn­the­se­gas-Fer­men­ta­ti­on) für das F‑Label qua­li­fi­zie­ren.

Bei­de Label bezie­hen sich somit in erster Linie auf den Her­stel­lungs­pro­zess, nicht auf die Inhalts­stof­fe eines Pro­duk­tes. Ein mit dem F- oder C‑Label zer­ti­fi­zier­tes Pro­duk­te ist also nicht zwangs­läu­fig auch vegan oder vege­ta­risch. Wäh­rend C‑Label Pro­duk­te kaum vegan sein kön­nen, da sie in der Regel auf­bau­end auf tie­ri­schen Zel­len erzeugt wer­den, sind F‑Label Pro­duk­te je nach Defi­ni­ti­on vegan, da kei­ne Tie­re in der Her­stel­lung ver­wen­det wer­den dür­fen, das End­pro­dukt jedoch Inhalts­stof­fe ent­hal­ten kann, die iden­tisch mit tie­ri­schen Inhalt­stof­fen (z. B. mit tie­ri­schen Pro­te­inen) sind.

Gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men im Her­stel­lungs­pro­zess

Ein Kri­te­ri­um, das sowohl beim C- als auch beim F‑Label erfüllt sein muss, um ein Pro­dukt damit zu zer­ti­fi­zie­ren, ist «GVO frei». Auf den Web­sei­ten der Labels wird genau­er beschrie­ben, was das bedeu­tet: Das End­pro­dukt, das ver­mark­tet wird, muss immer frei von GVO sein, wie dies der gesetz­li­che Rah­men vor­schreibt.

Doch, wie bereits erwähnt, wird sowohl bei der Prä­zi­si­ons­fer­men­ta­ti­on als auch bei Metho­den der Cel­lu­lar Agri­cul­tu­re (z.B. Mole­cu­lar Far­ming) im Her­stel­lungs­pro­zess häu­fig Gen­tech­nik ein­ge­setzt. Die dafür ver­wen­de­ten Mikro­or­ga­nis­men wer­den gen­tech­nisch ver­än­dert, damit sie den erwünsch­ten Stoff pro­du­zie­ren. Da das End­pro­dukt von den Her­stel­ler­or­ga­nis­men gerei­nigt wer­den muss, soll­ten dar­in jedoch theo­re­tisch kei­ne GVO mehr ent­hal­ten sein.

Die SAG steht der Ver­wen­dung von Gen­tech­nik im Her­stel­lungs­pro­zess alter­na­ti­ver Pro­te­ine grund­sätz­lich kri­tisch gegen­über, u.a. da im End­pro­dukt öfters Ver­un­rei­ni­gun­gen mit GVO oder deren Bestand­tei­len (etwa Anti­bio­ti­ka-Resi­stenz­ge­ne, bei denen Sicher­heits­be­den­ken bestehen) nach­ge­wie­sen wor­den sind (sie­he dazu unser Facts­heet zu vega­nen Ersatz­pro­duk­ten). Den­noch begrüs­sen wir die Ein­füh­rung der Labels als wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Trans­pa­renz und Wahl­frei­heit für Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten. Auch begrüs­sen wir die offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on über die mög­li­che Ver­wen­dung von GVO wäh­rend des Her­stel­lungs­pro­zes­ses, wie die­se auf den Web­sites der Labels zu fin­den ist. Es wäre jedoch wün­schens­wert, dass die Infor­ma­ti­on, ob bzw. dass bei der Her­stel­lung GVO ver­wen­det wer­den, direkt durch einen Ver­merk auf dem Pro­dukt sicht­bar gemacht wird. Nur so kön­nen Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten bewuss­te Ent­schei­dun­gen beim Kauf tref­fen.

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