Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die bisherigen Schutzvorschriften für gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GMM) deutlich lockern würde. Bakterien und andere Mikroorganismen, die mit den neuen gentechnischen Verfahren (NGT) verändert wurden, könnten künftig schneller und unter weniger strengen Auflagen in die Umwelt freigesetzt werden ‑etwa als Dünger, Pflanzenschutzmittel, oder Futtermittelzusatz gegen Methanausstoss bei Wiederkäuern. In den USA werden Äcker bereits mit solchen Bakterien besprüht. Ziel der Vorlage ist es, bürokratische Hürden zu reduzieren – die bisherigen Prüf- und Kontrollpflichten würden dabei weitgehend abgeschafft.
Erleichterte Freisetzung und neue Kategorien
Bislang galt die Freisetzung von GMM in die Umwelt als zu riskant, da sie ihr Erbgut schnell untereinander austauschen können und bei Problemen nicht rückholbar sind. Deshalb wurden sie nur in geschlossenen Systemen (Fermentern) eingesetzt – wenn auch hier nicht immer problemlos. Der Entwurf sieht jedoch vor, bestimmte Mikroorganismen als „low-risk“ einzustufen. Dazu genügt, wenn die Organismen-Art wissenschaftlich gut beschrieben ist, keine bedenklichen Gene wie Antibiotikaresistenzgene enthält und von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA als vermutlich sicher eingestuft wird (QPS-Status). QPS ist ein Verfahren zur Vereinfachung der Sicherheitsbewertung, das bisher in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wird. Die QPS-Liste wird laufend erweitert und umfasst aktuell mehr als 120 Mikroorganismen – das sind sehr viele. Für diese kann die Kommission die Anforderungen an einzureichende Unterlagen und Risikobewertung selbst festlegen. Auf die nachträgliche Überwachung kann verzichtet werden, wenn der Antragsteller dies wünscht.
Bei diesen Organismen sollen Zulassungsverfahren vereinfacht und Nachweispflichten teilweise aufgehoben werden. Darüber hinaus könnten einmal erteilte Freigaben unbefristet gelten, sodass die Mikroorganismen über viele Jahre hinweg in Böden und Ökosystemen verbleiben könnten. Diese Änderungen würden die bisherigen Schutzstandards der EU-Freisetzungslinie 2001/18 erheblich abschwächen. Diese verlangt Risikoprüfung und Kennzeichnung und die Zulassung ist befristet. Die geplante Lockerung würde auch die Kontrolle durch Behörden stark erschweren.
Beispiele und Risiken
Ein konkretes Beispiel für die geplante Deregulierung ist das Bodenbakterium Klebsiella variicola, das Stickstoff aus der Luft fixiert. Dank Gentechnik soll es nun einen Teil dieses Stickstoffes als Ammonium an Pflanzen abgeben und so den Einsatz von Kunstdünger reduzieren. Auch wenn die Gentech-Klebsiella in den USA oder Brasilien als unbedenklich gilt, bestehen erhebliche Risiken: Solche Bakterien können Eigenschaften krankheitserregender Verwandter – so etwa des hochinfektiösen Krankheitserregers Klebsiella pneumoniae – übernehmen oder ihre Gene mittels horizontalem Gentransfer auf andere Mikroorganismen übertragen. Langfristige Folgen für Bodenökologie, Pflanzen, Tiere und das gesamte Ökosystem sind bislang kaum erforscht.
Zudem deckt die Einstufung durch die EFSA nicht alle Risikoaspekte ab: Aussen vor gelassen werden etwa Risiken bei der Handhabung, wie Hautkontakt, Einatmen oder Verschlucken sowie mögliche allergische Reaktionen. Umweltrisiken von GMM, etwa als Pflanzenschutzmittel, werden gar nicht bewertet.
Klebsiella variicola hat bislang zwar keinen QPS-Status – dieser soll jedoch nicht lange auf sich warten lassen. Denn laut einer EFSA-Studie sei das Bakterium in Getreidekulturen unbedenklich – eine Übertragung in die Lebens- und Futtermittelkette könne vernachlässigt werden.
Kritik und Konsequenzen
Fachleute warnen, dass der Entwurf das Vorsorgeprinzip und die Transparenz untergräbt. Die bisher erforderlichen Massnahmen wie eine sorgfältige Risikobewertung, Überwachung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Mikroorganismen sollen stark reduziert oder optional werden. Ausserdem werden viele Details der Regulierung erst später in sogenannten delegierten Rechtsakten festgelegt, wodurch die parlamentarische Kontrolle eingeschränkt wird. Ohne ausreichende Nachweis- und Kontrollpflichten wird es praktisch unmöglich nachzuvollziehen, welche Mikroorganismen tatsächlich in Böden freigesetzt werden. Die Gefahr für die Umwelt ist viel grösser als bei Gentechpflanzen – warnten Expertinnen und Experten des österreichischen Umweltbundesamtes und des deutschen Bundesamtes für Naturschutz in einer im März 2025 veröffentlichten Studie.
Ausblick
Wie stark die Anforderungen vereinfacht werden, steht noch offen – Unterlagen zur eingeschränkten Risikoprüfung wird die EU-Kommission erst in delegierten Rechtsakten nachliefern. Der Entwurf wird jedoch zuerst im Europäischen Parlament und EU-Ministerrat weiterverhandelt, um eine Position zu finden. Die Kommission wird auf schnelle Beratungen drängen. Ihr Argument: Innovationsförderung und Wettbewerbsfähigkeit der Gentechindustrie. Deswegen verzichtet sie sogar auf eine Folgenabschätzung für die möglichen Auswirkungen des Gesetzesvorschlags. Stattdessen soll lediglich eine Kosten-Nutzenrechnung hinhalten. Für die Schweizer Allianz Gentechfrei ist das inakzeptabel. Eine solche Deregulierung birgt massive Gefahren für Ökosysteme, für die gentechnikfreie Landwirtschaft und für die Gesundheit. Die Sicherstellung der Wahlfreiheit wäre zudem gar nicht möglich.