Der Deregulierungsvorschlag - ein Desaster für Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip - muss im letzten Schritt noch vom EU-Parlament angenommen werden. (Bild: Laura Mazzei, Unsplash)

EU-Deregulierung der neuen Gentechnik geht in die letzte Runde

Am 28. Janu­ar nahm der Umwelt­aus­schuss des EU-Par­la­ments (ENVI) den Ver­ord­nungs­vor­schlag zur Dere­gu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik an. Der Ent­wurf war das Ergeb­nis der Tri­log­ver­hand­lung zwi­schen Par­la­ment, Rat und Kom­mis­si­on Anfang letz­ten Dezem­ber. Bereits im Vor­feld des ENVI-Ent­schei­des hat­te es mas­si­ve Gegen­wehr gegen den Ver­ord­nungs­ent­wurf gege­ben. Über 45 Orga­ni­sa­tio­nen for­der­ten in einer Reso­lu­ti­on, den Ent­wurf abzu­leh­nen. Die fina­le Abstim­mung des EU-Par­la­ments über das Gesetz wird im März erwar­tet.

Der Gesetz­ent­wurf – ein Desa­ster für Wahl­frei­heit und Vor­sor­ge­prin­zip

Der aus­ge­ar­bei­te­te Vor­schlag, der nun vom ENVI ange­nom­men wur­de, ist besorg­nis­er­re­gend. Er sieht nur noch die Kenn­zeich­nung von Saat­gut vor. Lebens­mit­tel aus neu­er Gen­tech­nik müss­ten nicht mehr als sol­che gekenn­zeich­net wer­den, was die Wahl­frei­heit der Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­te mas­siv ein­schrän­ken wür­de. Feh­len­de Koexi­stenz­re­gu­lie­rung bedroht den Erhalt der gen­tech­frei­en Pro­duk­ti­on zusätz­lich. Rund 94% aller Sor­ten aus neu­er Gen­tech­nik, die kurz vor der Kom­mer­zia­li­sie­rung ste­hen, wür­den ohne Risi­ko­prü­fung und ohne Moni­to­ring zuge­las­sen wer­den – eine Unter­gra­bung des Vor­sor­ge­prin­zip und ein Risi­ko für Mensch, Tier und Umwelt.

Star­ke Gegen­wehr aus Land­wirt­schaft und Han­del

Als Reak­ti­on auf die Tri­log-Ergeb­nis­se und im Vor­feld der ENVI-Abstim­mung mobi­li­sier­ten NGOs, Bran­chen­ver­bän­den, Ver­brau­cher­schutz und vie­le mehr gegen die geplan­te Dere­gu­lie­rung.

Olaf Bandt, Vor­sit­zen­der beim Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) kri­ti­sier­te den Ent­wurf als «inak­zep­ta­bel». «Die Umwelt sehen­den Auges unnö­ti­gen Risi­ken aus­zu­set­zen, indem die Risi­ko­prü­fung gestri­chen wird, ist nicht hin­zu­neh­men.»

Aus Rich­tung der Land­wirt­schaft hagel­te es eben­falls Kri­tik. Domi­nik Modrze­jew­ski, vom Lan­des­bau­ern­ver­band Baden-Würt­tem­berg nann­te den gefun­den Kom­pro­miss «kata­stro­phal» und sag­te: «Vor­aus­set­zung für die Akzep­tanz der neu­en Züch­tungs­me­tho­den wie Crispr/Cas war für uns immer, dass eine Lösung in der Patent­fra­ge gefun­den wird.» Die Patent­pro­ble­ma­tik bleibt im Ent­wurf jedoch kom­plett aus­sen vor.

In einer Reso­lu­ti­on zur Grü­nen Woche in Ber­lin Mit­te Janu­ar rie­fen 45 Orga­ni­sa­tio­nen zur Ableh­nung des Gesetz­ent­wur­fes auf – dar­un­ter Green­peace, der Bund für Umwelt und Natur­schutz (BUND), Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band sowie Deme­ter und der Ver­band für Lebend­mit­tel ohne Gen­tech­nik (VLOG). Die Reso­lu­ti­on for­dert unter ande­rem ver­pflich­ten­de Nach­weis­ver­fah­ren, das Bei­be­hal­ten ver­bind­li­cher Regeln zur Risi­ko­prü­fung, Koexi­stenz und Haf­tung sowie ein Paten­tie­rungs­ver­bot für Gen­tech­nik­pflan­zen. Nur wenn die­se For­de­run­gen erfüllt sind, dürf­ten das EU-Par­la­ment und der Mini­ster­rat dem Gesetz­ent­wurf zustim­men, so die Unter­zeich­nen­den der Reso­lu­ti­on.

Auch ver­schie­de­ne Unter­schrif­ten­samm­lun­gen, Demos und Peti­tio­nen fan­den statt, bei­spiel­wei­se ein Sam­mel­brief von Bäuer:innen, Gärtner:innen, Züch­ten­den und Lebens­mit­tel­her­stel­len­den ans EU-Par­la­ment orga­ni­siert von der Arbeits­ge­mein­schaft bäu­er­li­che Land­wirt­schaft und eine öffent­li­che Peti­ti­on von Eko und der Stif­tung Aure­lia. Am 17. Janu­ar fand im Rah­men der grü­nen Woche in Ber­lin eine Demon­stra­ti­on statt. 8’000 Men­schen ver­sam­mel­ten sich und rie­fen die Deut­sche Bun­des­re­gie­rung auf, sich für eine stren­ge Regu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik und Fort­be­stand der gen­tech­nik­frei­en Pro­duk­ti­on ein­zu­set­zen.

Wie geht es nun wei­ter?

Noch ist nicht alles ver­lo­ren. Es ist noch unsi­cher, ob der aus­ge­han­del­te Vor­schlag eine Mehr­heit errei­chen wird. Nicht nur das EU-Par­la­ment muss dem Vor­schlag zustim­men, son­dern auch der Rat der Mit­glieds­staa­ten. Dort müss­te sogar eine qua­li­fi­zier­te Mehr­heit erreicht wer­den.

Zum Teil lie­gen die Posi­tio­nen der EU-Insti­tu­tio­nen weit aus­ein­an­der. So ent­spricht der Vor­schlag nicht der Posi­ti­on des EU-Par­la­ments: Dar­in wur­de bis zuletzt eine durch­ge­hen­de Kenn­zeich­nung vom Saat­gut bis zum End­pro­dukt, Rück­ver­folg­bar­keit sowie ein Patent­ver­bot gefor­dert.

Die Vor­la­ge wird zunächst über­setzt und im näch­sten Schritt im Rat dis­ku­tiert. Kommt es hier zu einer Eini­gung, erfolgt vor­aus­sicht­lich Anfang März die Abstim­mung im EU-Par­la­ment. Soll­te das Par­la­ment dem Ent­wurf ohne Ände­run­gen zustim­men, wird die Ver­ord­nung im Amts­blatt der EU ver­öf­fent­licht und tritt 20 Tage spä­ter in Kraft.

Die Schweiz kann und muss anders

Gen­tech­nik­frei­heit hat sich in der Schwei­zer Land­wirt­schaft als Qua­li­täts­merk­mal bewährt und muss geschützt wer­den. Sie ist in zahl­rei­chen Richt­li­ni­en von Labels, in Bran­chen­ab­kom­men und nicht zuletzt in der Qua­li­täts­stra­te­gie der Schwei­zer Land­wirt­schaft ver­an­kert. Der Dere­gu­lie­rung der EU zu fol­gen, wäre fahr­läs­sig, wür­de das Ver­trau­en in die Schwei­zer Land­wirt­schaft zum Bröckeln brin­gen und Mensch, Tier und Umwelt unbe­kann­ten Risi­ken aus­set­zen. Die SAG setzt sich für den Schutz der gen­tech­frei­en Pro­duk­ti­on ein. Dazu sind eine stren­ge Risi­ko­prü­fung sowie kla­re Regeln für die Koexi­stenz und Wahl­frei­heit ent­lang der Wert­schöp­fungs­ket­te unab­ding­bar.

Genau die­se For­de­run­gen ent­hält auch die Lebens­mit­tel­schutz-Initia­ti­ve. Schicken Sie bit­te bis Ende Janu­ar alle Unter­schrif­ten­bö­gen zurück.

 

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