Die Entwicklung von Nachweismethoden für Produkte der neuen Gentechnik (NGT) ist machbar, insbesondere wenn die Entwickler dieser GVO, die erforderlichen genetischen Daten gemäss den geltenden EU-Rechtsvorschriften bereitstellen. Dies ist die zentrale Erkenntnis von DARWIN, einem EU-finanzierten Projekt zur Erkennung gentechnisch veränderter Organismen aus neuer Gentechnik (NGT).
In ihrer neuen Publikation zeigen die Forschenden von DARWIN auf, dass die bestehenden PCR-basierten Methoden angepasst werden können, um NGT in Lebensmitteln und Futtermitteln nachzuweisen, wenn Vorwissen über die Veränderung vorhanden ist. Nachweismethoden für Produkte sind machbar, insbesondere wenn die Entwickler dieser Produkte die erforderlichen genetischen Daten bereitstellen, wie es die geltenden EU-Rechtsvorschriften (Richtlinie 2001/18/EG und Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003) vorschreiben. Ähnliche Vorschriften gibt es auch in der Schweiz.
Die DARWIN-Forschenden präsentieren dazu auch die Ergebnisse einer aktuellen Studie, welche die Wirksamkeit der Kombination von Gesamtgenomsequenzierung, öffentlichen Genomdatenbanken und maschinellem Lernen zur Identifizierung eines minimalen Satzes einzigartiger genetischer Marker – sog. „genetischer Fingerabdrücke” – nachgewiesen hat. Ein solcher Fingerabdruck ermöglicht die eindeutige Identifizierung einer NGT-Linie.
Wichtig ist, dass dieser Fingerabdruck sowohl mit nicht zielgerichteten als auch mit semi-zielgerichteten Analyseansätzen nachgewiesen werden kann – was laut dem Bericht ein grosses Potenzial für die Identifizierung von gentechnischen Veränderungen aufzeigt. Diese Methoden seien aber in den offiziellen Kontrollrahmen noch nicht implementiert und müssen daher weiterentwickelt und validiert werden. Der Ansatz stelle aber einen bedeutenden Schritt zur Gewährleistung einer zuverlässigen Erkennung und Identifizierung von Organismen aus neuer Gentechnik dar.

Diese Empfehlungen sind im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über die NGT-Gesetzgebung der EU relevant. Sie zeigen, dass
- Nachweismethoden für NGT-Produkte machbar sind, insbesondere wenn die Entwickler:innen dieser GVO die erforderlichen genetischen Daten gemäss den geltenden EU-Rechtsvorschriften (Richtlinie 2001/18/EG und Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003) bereitstellen.
- Die Verpflichtung der Entwickler:innen von NGT, ein Mindestmass an genetischen Informationen offenzulegen, würde die Kosten und die Komplexität der Nachweisverfahren für die Vollzugsbehörden und die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer erheblich reduzieren. Dies würde auch die Entwicklung robuster, wissenschaftlich fundierter Überwachungssysteme beschleunigen.
Die Schlussfolgerungen stimmen mit der seit längerem bestehenden Einschätzung der SAG überein, dass eine zuverlässige Nachweisbarkeit von NGT-Produkten machbar ist. Sie zeigen aber auch, dass Investitionen in die Weiterentwicklung der Nachweismethoden zwingend sind, um das Vertrauen der Konsumierenden zu gewinnen.
Nachweisbarkeit ist eine Frage des politischen Willens: Eine strenge Regulierung der neuen Gentechnik im Rahmen der bestehenden Gentechnikgesetzes unterstützt die Förderung der Entwicklung von zuverlässigen Nachweisverfahren. Entwickler:innen von gentechnisch veränderten Organismen müssen zudem weiterhin gesetzlich verpflichtet werden, Nachweismethoden und Referenzmaterial offenzulegen, um den Nachweisprozess zu vereinfachen. Zudem sind Nachweismethoden auch für die Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik zentral.