Der Nachweis ist eine Frage des politischen Willens. Bild: Google Gemini

Projekt DARWIN — Auch die neue Gentechnik ist nachweisbar

Die Ent­wick­lung von Nach­weis­me­tho­den für Pro­duk­te der neu­en Gen­tech­nik (NGT) ist mach­bar, ins­be­son­de­re wenn die Ent­wick­ler die­ser GVO, die erfor­der­li­chen gene­ti­schen Daten gemäss den gel­ten­den EU-Rechts­vor­schrif­ten bereit­stel­len. Dies ist die zen­tra­le Erkennt­nis von DARWIN, einem EU-finan­zier­ten Pro­jekt zur Erken­nung gen­tech­nisch ver­än­der­ter Orga­nis­men aus neu­er Gen­tech­nik (NGT).

In ihrer neu­en Publi­ka­ti­on zei­gen die For­schen­den von DARWIN auf, dass die bestehen­den PCR-basier­ten Metho­den ange­passt wer­den kön­nen, um NGT in Lebens­mit­teln und Fut­ter­mit­teln nach­zu­wei­sen, wenn Vor­wis­sen über die Ver­än­de­rung vor­han­den ist. Nach­weis­me­tho­den für Pro­duk­te sind mach­bar, ins­be­son­de­re wenn die Ent­wick­ler die­ser Pro­duk­te die erfor­der­li­chen gene­ti­schen Daten bereit­stel­len, wie es die gel­ten­den EU-Rechts­vor­schrif­ten (Richt­li­nie 2001/18/EG und Ver­ord­nun­gen 1829/2003 und 1830/2003) vor­schrei­ben. Ähn­li­che Vor­schrif­ten gibt es auch in der Schweiz.

Die DAR­WIN-For­schen­den prä­sen­tie­ren dazu auch die Ergeb­nis­se einer aktu­el­len Stu­die, wel­che die Wirk­sam­keit der Kom­bi­na­ti­on von Gesamt­ge­nom­se­quen­zie­rung, öffent­li­chen Genom­da­ten­ban­ken und maschi­nel­lem Ler­nen zur Iden­ti­fi­zie­rung eines mini­ma­len Sat­zes ein­zig­ar­ti­ger gene­ti­scher Mar­ker – sog. „gene­ti­scher Fin­ger­ab­drücke” – nach­ge­wie­sen hat. Ein sol­cher Fin­ger­ab­druck ermög­licht die ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung einer NGT-Linie.

Wich­tig ist, dass die­ser Fin­ger­ab­druck sowohl mit nicht ziel­ge­rich­te­ten als auch mit semi-ziel­ge­rich­te­ten Ana­ly­se­an­sät­zen nach­ge­wie­sen wer­den kann – was laut dem Bericht ein gros­ses Poten­zi­al für die Iden­ti­fi­zie­rung von gen­tech­ni­schen Ver­än­de­run­gen auf­zeigt. Die­se Metho­den sei­en aber in den offi­zi­el­len Kon­troll­rah­men noch nicht imple­men­tiert und müs­sen daher wei­ter­ent­wickelt und vali­diert wer­den. Der Ansatz stel­le aber einen bedeu­ten­den Schritt zur Gewähr­lei­stung einer zuver­läs­si­gen Erken­nung und Iden­ti­fi­zie­rung von Orga­nis­men aus neu­er Gen­tech­nik dar.

Über die wich­tig­sten Fra­gen rund um die Nach­weis­bar­keit klärt ein neu­es Fak­ten­blatt der SAG auf. Bild: Goog­le Gemi­ni

Die­se Emp­feh­lun­gen sind im Zusam­men­hang mit den lau­fen­den Ver­hand­lun­gen über die NGT-Gesetz­ge­bung der EU rele­vant. Sie zei­gen, dass

- Nach­weis­me­tho­den für NGT-Pro­duk­te mach­bar sind, ins­be­son­de­re wenn die Entwickler:innen die­ser GVO die erfor­der­li­chen gene­ti­schen Daten gemäss den gel­ten­den EU-Rechts­vor­schrif­ten (Richt­li­nie 2001/18/EG und Ver­ord­nun­gen 1829/2003 und 1830/2003) bereit­stel­len.

- Die Ver­pflich­tung der Entwickler:innen von NGT, ein Min­dest­mass an gene­ti­schen Infor­ma­tio­nen offen­zu­le­gen, wür­de die Kosten und die Kom­ple­xi­tät der Nach­weis­ver­fah­ren für die Voll­zugs­be­hör­den und die Lebens­mit­tel- und Fut­ter­mit­tel­un­ter­neh­mer erheb­lich redu­zie­ren. Dies wür­de auch die Ent­wick­lung robu­ster, wis­sen­schaft­lich fun­dier­ter Über­wa­chungs­sy­ste­me beschleu­ni­gen.

Die Schluss­fol­ge­run­gen stim­men mit der seit län­ge­rem bestehen­den Ein­schät­zung der SAG über­ein, dass eine zuver­läs­si­ge Nach­weis­bar­keit von NGT-Pro­duk­ten mach­bar ist. Sie zei­gen aber auch, dass Inve­sti­tio­nen in die Wei­ter­ent­wick­lung der Nach­weis­me­tho­den zwin­gend sind, um das Ver­trau­en der Kon­su­mie­ren­den zu gewin­nen.

Nach­weis­bar­keit ist eine Fra­ge des poli­ti­schen Wil­lens: Eine stren­ge Regu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik im Rah­men der bestehen­den Gen­tech­nik­ge­set­zes unter­stützt die För­de­rung der Ent­wick­lung von zuver­läs­si­gen Nach­weis­ver­fah­ren. Entwickler:innen von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men müs­sen zudem wei­ter­hin gesetz­lich ver­pflich­tet wer­den, Nach­weis­me­tho­den und Refe­renz­ma­te­ri­al offen­zu­le­gen, um den Nach­weis­pro­zess zu ver­ein­fa­chen. Zudem sind Nach­weis­me­tho­den auch für die Koexi­stenz von Land­wirt­schaft mit und ohne Gen­tech­nik zen­tral.

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