Voraussetzung für Xenotransplantation: gentechnische Eingriffe. Bild: Shutterstock

Xeno-transplantation: Neue Möglichkeiten, neue ethische Fragen

In der Fach­dis­kus­si­on um die neu­en Ent­wick­lun­gen der Xeno­trans­plan­ta­ti­on domi­nie­ren der­zeit die medi­zi­nisch-tech­ni­schen Chan­cen und Risi­ken. Die human­ethi­schen und mehr noch die tier­ethi­schen Fra­gen blei­ben im Hin­ter­grund. Mehr Licht auf die tier­ethi­schen Aspek­te der Xeno­trans­plan­ta­ti­on wer­fen will ein neu­er Bericht der Eid­ge­nös­si­schen Ethik­kom­mis­si­on für die Bio­tech­no­lo­gie im Aus­ser­hu­man­be­reich (EKAH), wel­che die Behör­den aus ethi­scher Sicht im Bereich der aus­ser­hu­ma­nen Bio- und Gen­tech­no­lo­gie berät.

Welt­weit herrscht ein Man­gel an mensch­li­chen Orga­nen. In der Schweiz war­te­ten 2022 knapp 1500 Men­schen auf die Trans­plan­ta­ti­on eines Organs. 570 Per­so­nen erhiel­ten ein Organ eines ande­ren Men­schen und 83 Per­so­nen star­ben, wäh­rend sie auf eine Trans­plan­ta­ti­on war­te­ten. Um dem Organ­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken, wer­den ver­schie­de­ne Alter­na­ti­ven zur Allo­trans­plan­ta­ti­on – bei der ein mensch­li­ches Organ von einem Donor ver­wen­det wird – erforscht. Einer­seits wird ver­sucht, schwe­re Organ­schä­den durch Prä­ven­ti­on, Früh­erken­nung und die Ent­wick­lung neu­er The­ra­pien zu ver­mei­den. Ande­rer­seits wird an der Organ­re­ge­ne­ra­ti­on, der Auto­trans­plan­ta­ti­on (Über­tra­gung von Zel­len und Gewe­ben, bei der der Spen­den­de mit dem Emp­fan­gen­den iden­tisch ist) und der tem­po­rä­ren maschi­nel­len Unter­stüt­zung gear­bei­tet, um das kör­per­ei­ge­ne Organ zu erhal­ten und sei­ne Funk­ti­ons­fä­hig­keit zu ver­bes­sern. Um aus­ge­fal­le­ne Orga­ne voll­kom­men zu erset­zen, wird zudem an Orga­no­iden (im Labor gezüch­te­ten organ­ar­ti­gen Zell­struk­tu­ren) und bio­ar­ti­fi­zi­el­len Orga­nen (Gewe­be­struk­tu­ren aus zel­lu­lä­ren und tech­ni­schen Ele­men­ten) gear­bei­tet, mit dem Ziel, der­einst die Funk­ti­on von Orga­nen teil­wei­se oder ganz zu erset­zen. Und ver­mehrt wird wie­der dar­an geforscht, wie tie­ri­sche Orga­ne, Gewe­be und Zel­len für die Trans­plan­ta­ti­on auf den Men­schen ein­ge­setzt wer­den kön­nen.

Vor­aus­set­zung sind gen­tech­ni­sche Ein­grif­fe

Eine über die Art­gren­zen hin­aus­ge­hen­de Organ­trans­plan­ta­ti­on wird als Xeno­trans­plan­ta­ti­on oder xeno­ge­ne Trans­plan­ta­ti­on bezeich­net. Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die Xeno­trans­plan­ta­ti­on ist es, dass Tie­re gen­tech­nisch so ver­än­dert wer­den kön­nen, dass ihre Orga­ne für die Trans­plan­ta­ti­on auf Men­schen ohne Kom­pli­ka­tio­nen in Fra­ge kom­men. Dazu wer­den Tie­re zum einen gen­tech­nisch ver­än­dert, um ihre Orga­ne phy­sio­lo­gisch anzu­pas­sen, sodass sie ihre Funk­ti­on im Men­schen erfül­len kön­nen. Zum ande­ren wer­den sie gene­tisch ver­än­dert, um die immu­no­lo­gi­schen Abstos­sungs­re­ak­tio­nen im Emp­fän­ger des Organs zu über­win­den und die Infek­ti­ons­ri­si­ken zu sen­ken.

Die neu­en gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren NGT haben der Ent­wick­lung der Xeno­trans­plan­ta­ti­on innert kür­ze­ster Zeit neu­en Schub ver­lie­hen. Auch in der Schweiz wird an meh­re­ren Stand­or­ten zu unter­schied­li­chen Aspek­ten der Xeno­trans­plan­ta­ti­on geforscht. Xeno­trans­plan­ta­ti­on ist hier­zu­lan­de grundsätzlich möglich. Schwei­ne haben sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den für die Xeno­trans­plan­ta­ti­on als beson­ders geeig­net her­aus­ge­stellt. Ihre Orga­ne und ihr Stoff­wech­sel ähneln jenem des Men­schen und mit neu­er Gen­tech­nik kön­nen sie phy­sio­lo­gisch am ehe­sten an den Men­schen ange­passt wer­den. Aber auch aus öko­no­mi­schen Grün­den ste­hen Schwei­ne als «Organ­quel­len» für die Xeno­trans­plan­ta­ti­on heu­te im Fokus.

 Tier­ethi­sche Aspek­te zu wenig im Fokus

Mit der Organ­trans­plan­ta­ti­on übli­cher­wei­se ver­bun­den ist das The­ma der Organ­spen­de. Mit dem Begriff Spen­de sei grund­sätz­lich eine frei­wil­li­ge Zuwen­dung gemeint, schreibt die EKAH. Doch xeno­ge­ne Nutz­tie­re als «Spen­der­tie­re» zu bezeich­nen, sei irre­füh­rend, da Tie­re – im Gegen­satz zu Men­schen, die zuvor ihr Ein­ver­ständ­nis zur Organ­spen­de ertei­len – kei­ne Zustim­mung geben kön­nen. Auch die Tat­sa­che, dass die­se Tie­re ein­zig zum Zweck der Xeno­trans­plan­ta­ti­on gen­tech­nisch ver­än­dert, gezüch­tet, gehal­ten und getö­tet wer­den, wer­den durch die­se Begriffs­wahl kaschiert.

Mit­hil­fe der neu­en Gen­tech­nik gelang es, in den mehr­fach gene­tisch ver­än­der­ten Tie­ren wei­te­re Aus­lö­ser für immu­no­lo­gi­sche Abwehr­re­ak­tio­nen zu ent­fer­nen und die Xeno­trans­plan­ta­te bes­ser an die Organ­emp­fän­ger anzu­pas­sen. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt war, mit­tels die­ser gen­tech­ni­schen Ver­fah­ren endo­ge­ne Viren aus dem Genom des Schweins zu ent­fer­nen, die für die immun­sup­p­ri­mier­ten Pati­en­tin­nen gefähr­lich wer­den kön­nen.

Erste Schwei­ne­herz­trans­plan­ta­ti­on — 2022 USA. Bild: Shut­ter­stock

Bald erste Xeno­trans­plan­ta­tio­nen in Euro­pa?

Welt­weit erst­mals setz­te ein Ärz­te­team in den USA 2022 einem Men­schen ein Schwei­ne­herz ein. Im gen­tech­nisch ver­än­der­ten Spen­der­tier waren meh­re­re Gene aus­ge­schal­tet und zudem sechs mensch­li­che Gene ein­ge­fügt wor­den, um das Schwei­ne­herz immu­no­lo­gisch dem Kör­per des Organ­emp­fän­gers anzu­pas­sen. Das Herz wur­de nicht abge­stos­sen, die Trans­plan­ta­ti­on schien erfolg­reich. Doch der Pati­ent konn­te das Kran­ken­haus nie ver­las­sen. Nach zwei Mona­ten ver­starb er. Trotz­dem wur­de die xeno­ge­ne Trans­plan­ta­ti­on als Erfolg bewer­tet und seit­her umso inten­si­ver dar­an geforscht. Bereits im Som­mer 2023 wur­den wei­te­re Ver­su­che mit Schwei­ne­herz­trans­plan­ta­tio­nen an hirn­to­ten Men­schen durch­ge­führt und schon im Sep­tem­ber 2023 setz­te das­sel­be For­schungs­team einem 58-Jäh­ri­gen Pati­en­ten ein xeno­ge­nes Schwei­ne­herz ein. Nach einem Monat atme­te er selb­stän­dig und das Herz­trans­plan­tat funk­tio­nier­te, doch wenig spä­ter bil­de­ten sich Abstoss­re­ak­tio­nen und der der Mann starb.

Bis spä­te­stens Ende 2025 rech­nen Exper­ten mit der ersten Xeno­trans­plan­ta­ti­on eines Schwei­ne­her­zens in Euro­pa. Bereits vor acht Jah­ren hat­ten Herz­chir­ur­gen und Tier­me­di­zi­ner in Mün­chen mit Ver­su­chen an Pavia­nen begon­nen und zwi­schen­zeit­lich erfolg­reich ver­schie­de­ne Organ­trans­plan­ta­tio­nen vom Schwein zu Pri­ma­ten durch­ge­führt. Vor der Anwe­dung der Ver­fah­ren am Men­schen woll­ten die For­scher nach eige­nen Anga­ben mit den Ver­su­chen an Pri­ma­ten zei­gen, dass Xeno­trans­plan­ta­tio­nen erfolg­reich durch­ge­führt wer­den kön­nen.

In naher Zukunft ist mit Nie­ren­trans­plan­ta­tio­nen zu rech­nen

In For­schungs­krei­sen geht man davon aus, dass in naher Zukunft auch mit xeno­ge­nen Nie­ren­trans­plan­ta­tio­nen zu rech­nen ist. Ein US-For­schungs­team ent­wickel­te eine Schwei­ne­li­nie mit ins­ge­samt 69 Genom­än­de­run­gen – ins­be­son­de­re wur­den alle endo­ge­nen Retro­vi­ren aus dem Genom ent­fernt – und publi­zier­te Berich­te über erfolg­rei­che Ver­su­che mit Nie­ren­trans­plan­ta­tio­nen an Pavia­nen, die mit den xeno­ge­nen Nie­ren teils mehr als zwei Jah­re leb­ten.

Noch weni­ger weit fort­ge­schrit­ten ist ein ganz ande­rer Ansatz. Eine For­schungs­grup­pe aus Chi­na publi­zier­te 2023 einen Ver­such, bei dem sie Schwei­ne­em­bryo­nen gene­tisch so ver­än­der­ten, dass die­se selbst kei­ne Nie­ren ent­wickel­ten. Anschlies­send wur­den mensch­li­che Stamm­zel­len ein­ge­schleust, was dazu führ­te, dass die Embryo­nen Ansät­ze mensch­li­cher Nie­ren aus­bil­de­ten. Wei­ter als bis zur Bil­dung der Organ­an­sät­ze wur­de der Ver­such nicht geführt. Ziel bei der Wei­ter­ent­wick­lung die­ses Ansat­zes wäre es, Tie­re gene­tisch so zu ver­än­dern, dass sie mensch­li­che Orga­ne ent­wickeln, die danach als Trans­plan­ta­te ver­wen­det wer­den könn­ten. Auch aus ethi­scher Sicht wei­ter zu unter­su­chen sei unter ande­rem der Umstand, dass anschlies­send mensch­li­che Zel­len nicht nur in den Organ­an­sät­zen, son­dern auch im Hirn der Schwei­ne­em­bryo­nen gefun­den wur­den, schreibt die EKAH in ihrem Bericht.

Kol­li­si­on unter­schied­li­cher mora­li­scher Pflich­ten

Unab­hän­gig von der bio­tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lung der Ver­fah­ren blei­be die Tat­sa­che, dass man bei der ethi­schen Beur­tei­lung der Xeno­trans­plan­ta­ti­on zunächst mit einer mora­li­schen Pflich­ten­kol­li­si­on kon­fron­tiert sei, schreibt die EKAH. „Dass wir gegen­über lei­den­den Wesen – in die­sem Fall Men­schen –, die der Hil­fe bedür­fen und die­se Hil­fe auch wol­len, zu hel­fen ver­pflich­tet sind, ist unbe­strit­ten.“ Strit­tig sei, wie weit der Anspruch auf Hil­fe rei­che, wenn es um Leben und Tod geht. Die EKAH geht davon aus, dass für alle Fäl­le, in denen Men­schen heu­te die Kri­te­ri­en für eine Allo­trans­plan­ta­ti­on erfül­len, auch hin­sicht­lich mög­li­cher Anwen­dun­gen der Xeno­trans­plan­ta­ti­on eine sol­che Hilfs­pflicht besteht. Mit den Hilfs­pflich­ten gegen­über Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kol­li­die­ren jedoch auch mora­li­sche Pflich­ten gegen­über Tie­ren.

Nach Bewer­tung der EKAH ist Xeno­trans­plan­ta­ti­on in mehr­fa­cher Hin­sicht mit mora­lisch recht­fer­ti­gungs­be­dürf­ti­gen Ein­grif­fen an Tie­ren ver­bun­den. In der Grund­la­gen­for­schung wer­den für ver­schie­de­ne Aspek­te der Xeno­trans­plan­ta­ti­on an Tie­ren unter­schied­li­cher Spe­zi­es bela­sten­de Ver­su­che vor­ge­nom­men. In einem wei­te­ren Schritt wer­den Schwei­ne, die aus ver­schie­de­nen Grün­den für die Xeno­trans­plan­ta­ti­on als geeig­net betrach­tet wer­den, im Rah­men bela­sten­der Tier­ver­su­che gene­tisch ver­än­dert, um Trans­plan­ta­te her­zu­stel­len, die für eine Trans­plan­ta­ti­on auf den Men­schen infra­ge kom­men. Sol­che Trans­plan­ta­te wer­den vor­ab an ande­ren Tie­ren, dar­un­ter Pri­ma­ten, gete­stet. Auch die Hal­tung der organ­lie­fern­den Nutz­tier­her­den unter ste­ri­len Bedin­gun­gen ist mit Bela­stun­gen für die Tie­re ver­bun­den. Am Ende des Pro­zes­ses ste­hen Tie­re, wel­che für die Trans­plan­ta­ti­on ihrer Orga­ne auf Men­schen aus­ge­wählt und des­halb getö­tet wer­den.

Art. 3 TSchG defi­niert den Ver­fas­sungs­be­griff der Wür­de der Krea­tur bei Tie­ren als Eigen­wert des Tie­res, der im Umgang mit ihm geach­tet wer­den muss. Sowohl Tier­ver­su­che als auch Tier­nut­zun­gen im Feld der Xeno­trans­plan­ta­ti­on dür­fen aus ethi­scher Sicht also nur erwo­gen wer­den, wenn sie geeig­net, uner­läss­lich und ver­hält­nis­mäs­sig («im enge­ren Sin­ne») sind, um Hilfs­pflich­ten gegen­über den Patient:innen zu erfül­len.

Bei der Fra­ge, was dies bedeu­tet, dürf­ten die Ein­schät­zun­gen weit aus­ein­an­der­lie­gen. Xeno­trans­plan­ta­ti­on könn­te einst zum gröss­ten Hebel wer­den, um den anhal­ten­den Organ­man­gel zu besei­ti­gen. Teil­wei­se wird gar die Hoff­nung geäus­sert, sie kön­ne die Allo­trans­plan­ta­ti­on erset­zen. Dabei ist gemäss den Exper­ten der EKAH zu beach­ten, dass mit der Ent­wick­lung der Xeno­trans­plan­ta­ti­on mög­li­cher­wei­se auch Anwen­dun­gen in den Bereich des Mach­ba­ren gelan­gen, die nicht der Lebens­ret­tung, son­dern aus­schliess­lich der Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­li­tät die­nen. Ob auch in die­sen Fäl­len eine Hilfs­pflicht besteht, wäre nach Ansicht der EKAH zu prü­fen. Wür­de eine sol­che ver­neint, wäre die Anwen­dung wegen der mora­li­schen Pflich­ten gegen­über den Tie­ren nicht zuläs­sig. Beson­ders wenn in Betracht gezo­gen wird, dass es alter­na­tiv mög­lich wäre, dank Prä­ven­ti­on, Früh­erken­nung und Ent­wick­lung neu­er The­ra­pien Organ­trans­plan­ta­tio­nen zuvor­zu­kom­men. Wie­viel Auf­merk­sam­keit alter­na­ti­ve Ansät­ze auf sich zie­hen und damit auch For­schungs­gel­der gene­rie­ren, hat gemäss EKAH einer­seits mit finan­zi­el­len Inter­es­sen und ande­rer­seits mit wei­te­ren Fak­to­ren zu tun, wie bei­spiels­wei­se den Bestre­bun­gen die Spen­den­be­reit­schaft zur Allo­trans­plan­ta­ti­on zu erhö­hen.

Prü­fung der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit

Kommt man zum Schluss, dass das Kri­te­ri­um der Eig­nung oder jenes der Uner­läss­lich­keit (oder bei­de zugleich) nicht erfüllt sind, sind Ein­grif­fe in Tie­re zum Zwecke der Xeno­trans­plan­ta­ti­on aus ethi­scher Sicht laut EKAH nicht recht­fer­tig­bar. Lässt sich aus den Über­le­gun­gen hin­ge­gen schlies­sen, dass bei­de Kri­te­ri­en erfüllt sind, muss eine Abwä­gung erfol­gen zwi­schen den Ein­grif­fen an Tie­ren einer­seits und den Hilfs­pflich­ten gegen­über Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten ande­rer­seits. Nur wenn die Hilfs­pflich­ten bzw. die mora­lisch rele­van­ten Inter­es­sen über­wie­gen, sind sie ver­hält­nis­mäs­sig und damit ver­bun­de­ne Bela­stun­gen für die Tie­re des­halb zumut­bar.

Tier­ethi­sche Aspek­te der Xeno­trans­plan­ta­ti­on

Ein häu­fig vor­ge­brach­tes Argu­ment lau­tet, die Xeno­trans­plan­ta­ti­on sei nur eine ande­re Form der eta­blier­ten Tier­nut­zung. Impli­ziert wird, dass die­se Form der Tier­nut­zung ande­ren bestehen­den Nut­zungs­for­men gleich­zu­set­zen ist. Bevor man jedoch eine Gleich­set­zung mit ande­ren kom­mer­zi­el­len Tier­nut­zungs­for­men erwä­ge, sei zunächst zu klä­ren, ab wann die Pro­duk­ti­on von Nutz­tie­ren für die Xeno­trans­plan­ta­ti­on nicht mehr als Tier­ver­su­che zu bewer­ten sei­en, schreibt die EKAH.

Dann erst stel­le sich die Fra­ge nach den Sze­na­ri­en der Pro­duk­ti­on von xeno­ge­nen Nutz­tie­ren. Wird jedes Tier künf­tig spe­zi­fisch für einen Emp­fän­ger oder, nahe­lie­gen­der, für eine Grup­pe von Emp­fän­gern erzeugt? Wird es eta­blier­te Zucht­li­ni­en für die Pro­duk­ti­on von Xeno­trans­plan­ta­ten geben? Falls es Zucht­li­ni­en geben wird, wird Xeno­trans­plan­ta­ti­on dann ein­fach eine ande­re Form der eta­blier­ten Tier­nut­zung sein, die neben jene in ande­ren gesell­schaft­li­chen Sek­to­ren tritt? Doch darf allein dar­aus, dass eine Pra­xis gesell­schaft­lich eta­bliert sei und akzep­tiert wer­de, geschlos­sen wer­den, dass sie auch mora­lisch akzep­ta­bel ist? Nach Ein­schät­zung der EKAH kommt man nicht um die all­ge­mei­ne Dis­kus­si­on her­um, wel­chen mora­li­schen Sta­tus Tie­re haben. Eine ethi­sche Dis­kus­si­on sei not­wen­dig. Die­se könn­te erge­ben, dass alle oder eini­ge Nut­zungs­for­men von Tie­ren mora­lisch nicht akzep­ta­bel sei­en.

Gesund­heits­öko­no­mi­sche und gesund­heits­po­li­ti­sche Aus­wir­kun­gen

Falls die medi­zi­ni­schen Hür­den über­wun­den wer­den kön­nen, wäre Xeno­trans­plan­ta­ti­on der Allo­trans­plan­ta­ti­on in man­cher Hin­sicht über­le­gen. Denn eine Xeno­trans­plan­ta­ti­on wäre im Gegen­satz zu einer Allo­trans­plan­ta­ti­on plan­bar, per­so­na­li­sier­bar und Xeno­trans­plan­ta­te wür­den grund­sätz­lich unli­mi­tiert zur Ver­fü­gung ste­hen. Doch dar­aus erge­ben sich nach Ein­schät­zung der EKAH wei­te­re ethi­sche Fra­ge­stel­lun­gen – beson­ders die Risi­ken, die mit einer Kom­mer­zia­li­sie­rung und Pri­va­ti­sie­rung der Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin ver­bun­den sind. Xeno­trans­plan­ta­tio­nen könn­ten finan­zi­ell so inter­es­sant wer­den, dass dis­rup­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Allo­trans­plan­ta­ti­on die Fol­ge sein könn­ten. Dem sei beson­de­re Auf­merk­sam­keit zu schen­ken, kon­sta­tiert die EKAH und ver­knüpft damit die Fra­ge, etwa wel­che Aus­wir­kun­gen die Paten­tie­rung von Ver­fah­ren und Zucht­li­ni­en xeno­ge­ner Nutz­tie­re haben könn­te.

Die Hilfs­pflicht gegen­über Men­schen, die an irrever­si­blen Organ­schä­den lei­den und denen als letz­te Opti­on mit xeno­ge­nen Trans­plan­ta­ten gehol­fen wer­den kann, wird letz­ten Endes immer mit den mora­li­schen Pflich­ten gegen­über Tie­ren kol­li­die­ren, die durch die Xeno­trans­plan­ta­ti­on in mehr­fa­cher Hin­sicht zu lei­den haben. Es muss daher immer sicher­ge­stellt sein, dass das Mit­tel der Xeno­trans­plan­ta­ti­on uner­läss­lich ist, da die Hilfs­pflicht anders nicht erfüllt wer­den kann. Und es gilt: Es müs­sen des­halb vor­ab immer wie­der die Alter­na­ti­ven geprüft wer­den.

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