Sequenzierung des Erbguts der verwendeten Pflanzenlinien. Bild: Shutterstock
Sequenzierung des Erbguts der verwendeten Pflanzenlinien. Bild: Shutterstock

Erfolg bei Nachweisverfahren für neue Gentechnik

For­schen­de des Leib­niz-Insti­tuts für Pflan­zen­genetik und Kul­tur­pflan­zen­for­schung (IPK) und der Chri­sti­an-Albrechts-Uni­ver­si­tät zu Kiel such­ten seit Janu­ar 2021 nach Ansät­zen für den Nach­weis und die Iden­ti­fi­zie­rung von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik (NGT) und prüf­ten die­se auf ihre prak­ti­sche Ein­satz­fä­hig­keit. In den rund drei Jah­re dau­ern­den Pro­jekt­pha­se ist es den For­schen­den gelun­gen, Ana­ly­se­ver­fah­ren zu ent­wickeln, mit denen Muta­tio­nen — die zuvor bekannt waren — in NGT-Lini­en nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Zudem hät­ten sich im Lau­fe des For­schungs­pro­jek­tes Hin­wei­se auf einen ana­ly­ti­schen Ansatz bestä­tigt, der – in bestimm­ten Fäl­len – her­an­ge­zo­gen wer­den könn­te, um NGT-Lini­en als sol­che zu iden­ti­fi­zie­ren, sie also von einer kon­ven­tio­nel­len Linie mit der­sel­ben Muta­ti­on zu unter­schei­den, schrei­ben die For­schen­den. Die Expe­ri­men­te fan­den im geschlos­se­nen System ohne Frei­set­zung statt.

Aus­gangs­punkt für das Pro­jekt waren Ger­sten- und Raps­li­ni­en, in deren Erb­gut die For­schen­de der betei­lig­ten Insti­tu­te mit der Gen­sche­re CRISPR/ Cas gezielt klei­ne Ver­än­de­run­gen (Muta­tio­nen) ein­ge­bracht hat­ten. Für den Nach­weis der Muta­tio­nen wur­den Ansät­ze erprobt, die auf Ver­fah­ren der Poly­me­ra­se-Ket­ten­re­ak­ti­on (PCR) und des Next Gene­ra­ti­on Sequen­cing (NGS) basie­ren. Zur Iden­ti­fi­zie­rung ver­folg­ten die For­schen­den den Ansatz, wei­te­re Muta­tio­nen im Erb­gut der NGT-Lini­en her­an­zu­zie­hen, die in der Nähe der indu­zier­ten Muta­ti­on lie­gen und in Ver­gleichs­li­ni­en nicht vor­han­den sind.

Für die unter­such­ten Ger­sten- und Raps­li­ni­en konn­ten jeweils zwei Ana­ly­se­ver­fah­ren eta­bliert wer­den, die den zuver­läs­si­gen Nach­weis der ein­ge­brach­ten Muta­tio­nen, auch in Saat­gut­mi­schun­gen mit nur 0,9% und 0,1% Men­gen­an­teil, erlaub­ten. Am Pro­jekt betei­lig­te akkre­di­tier­te Refe­renz­la­bo­re opti­mier­ten die Ver­fah­ren und teste­ten sie erfolg­reich auf Spe­zi­fi­tät, Selek­ti­vi­tät und Anwend­bar­keit.

Für bestimm­te Raps- und Ger­sten­li­ni­en aus neu­er Gen­tech­nik wur­de ein zuver­läs­si­ges Ver­fah­ren ent­wickelt, um geziel­te Muta­tio­nen im Erb­gut nach­zu­wei­sen – auch bei gerin­gem Anteil in Saat­gut­mi­schun­gen. Bild: SAG

Nach­weis- und Iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren für die amt­li­che Kon­trol­len benö­tigt

Pflan­zen, deren Erb­gut mit­hil­fe neu­er Gen­tech­ni­ken ver­än­dert wur­de, fal­len in der EU und auch in der Schweiz aktu­ell unter die Regu­lie­run­gen für gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men (GVO). Für die Markt­kon­trol­le und als Vor­aus­set­zung für das Inver­kehr­brin­gen von GVO wer­den gerichts­fe­ste Nach­weis- und Iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren für die amt­li­che Kon­trol­le benö­tigt, die erlau­ben, Pro­duk­te der NGT von klas­si­schen Züch­tungs­pro­duk­ten ein­deu­tig zu unter­schei­den. Bis­her ver­füg­ba­re Ver­fah­ren zum Nach­weis von GVO, mit denen bekann­te Fremd-DNA-Sequen­zen detek­tiert wer­den, kön­nen nur ein­ge­schränkt auf geno­me­di­tier­te Pflan­zen, die kei­ne sol­chen DNA-Sequen­zen ent­hal­ten, über­tra­gen wer­den.

Aller­dings zeigt die Stu­die, dass der jewei­li­ge NGT-Ein­griff, nach dem gesucht wer­den soll, genau doku­men­tiert und bekannt sein muss. Um dies sicher­zu­stel­len, müss­ten Unter­neh­men, die NGT-Pflan­zen ver­mark­ten wol­len, dazu ver­pflich­tet wer­den, Erb­gut­in­for­ma­tio­nen und Refe­renz­ma­te­ri­al den Kon­troll­be­hör­den zur Ver­fü­gung zu stel­len, schreibt der Infor­ma­ti­ons­dienst Gen­tech­nik. Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge sind sie dazu nur ver­pflich­tet, wenn sie in der EU oder in der Schweiz eine Zulas­sung für ihre Pflan­ze bean­tra­gen. Daher ist es für die Behör­den aktu­ell schwie­rig Test­ver­fah­ren für vier NGT-Pflan­zen, die aus­ser­halb Euro­pas bereits ver­mark­tet wer­den, Nach­weis- und Iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren zu ent­wickeln.

Die aktu­el­le Stu­die, die das deut­sche Bun­des­amt für Land­wirt­schaft und Ernäh­rung in Auf­trag gege­ben hat­te, zeigt, dass der Nach­weis und die Iden­ti­fi­zie­rung von NGT-Pflan­zen zukünf­tig mach­bar sein wer­den, sofern ent­spre­chen­de For­schungs­pro­jek­te in die Wege gelei­tet und geför­dert wer­den. Eine Regu­lie­rung der neu­en gen­tech­ni­scher Ver­fah­ren mit dem Argu­ment abzu­leh­nen, dass deren Nach­weis zu schwie­rig oder gar unmög­lich sei, wie dies die Agrar­in­du­strie und Tei­le der mit die­ser ver­ban­del­ten Wis­sen­schaft und Poli­tik stets beteu­ern, ist folg­lich mit gutem Gewis­sen nicht mehr halt­bar.

  • Mach­bar­keits­stu­die zu “Nach­weis- und Iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren für geno­me­di­tier­te Pflan­zen und pflanz­li­che Pro­duk­te“ abge­schlos­sen: Bun­des­an­stalt für Land­wirt­schaft und Ernäh­rung

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