Moratoriumsverlängerung begrüssenswert - doch Vorsicht, Deregulierungspläne bleiben! Bild: SAG

Ständerats-kommission stimmt Moratoriums-verlängerung zu

Die Schwei­zer Alli­anz (SAG) begrüsst den Ent­scheid der Kom­mis­si­on für Wis­sen­schaft, Bil­dung und Kul­tur des Stän­de­rats (WBK‑S), die Ver­län­ge­rung des Mora­to­ri­ums für gen­tech­nisch ver­än­der­te Pflan­zen bis 2027 zu bean­tra­gen. Somit kann die Kom­mis­si­on des Natio­nal­rats ihrem Rat so schnell wie mög­lich ein ent­spre­chen­des Gesetz zu unter­brei­ten. Die zwei zusätz­li­chen Jah­re wer­den es dem Par­la­ment zudem ermög­li­chen, sich mit dem vom Bun­des­rat geplan­ten, zwei­fel­haf­ten Spe­zi­al­ge­setz zu befas­sen aber auch die Initia­ti­ve „für gen­tech­nik­freie Lebens­mit­tel“ nach Ein­rei­chung ohne Druck zu behan­deln.

Nach der Natio­nal­rats­kom­mis­si­on im Sep­tem­ber ist nun die Stän­de­rats­kom­mis­si­on an der Rei­he, der Initia­ti­ve 24.443 Fol­ge zu lei­sten und eine Ver­län­ge­rung des Mora­to­ri­ums für die Gen­tech­nik in der Land­wirt­schaft bis Dezem­ber 2027 zu for­dern. Der­zeit gibt es kei­ne Sor­ten auf dem Markt, die der Schwei­zer Land­wirt­schaft nütz­lich wären. Es besteht daher kei­ne Dring­lich­keit. Die SAG begrüsst daher den Wil­len der WBK‑S.

Die Ver­län­ge­rung lässt sich ist auch mit dem Ent­scheid des Bun­des­ra­tes recht­fer­ti­gen, dem Par­la­ment im ersten Quar­tal 2026 ein Spe­zi­al­ge­setz vor­zu­le­gen. Zudem wer­den auf die­se Wei­se auch die Ergeb­nis­se der momen­tan blockier­ten Gesetz­ge­bungs­pro­zes­se in der EU abge­war­tet. Denn wie der Bun­des­rat im Sep­tem­ber kom­mu­ni­ziert hat­te, soll sich die Schwei­zer Gesetz­ge­bung an die EU ori­en­tie­ren. Dort ist jedoch laut dem aktu­ell gel­ten­den Vor­schlag eine weit­ge­hen­de Dere­gu­lie­rung von Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik geplant. Dies ist besorg­nis­er­re­gend: Mit einem Spe­zi­al­ge­setz kann der Bun­des­rat die stren­gen Vor­schrif­ten des aktu­el­len Gen­tech­nik­ge­set­zes umge­hen und eine Dere­gu­lie­rung der neu­en Gen­tech­nik bewir­ken.

Die SAG kri­ti­siert die Dere­gu­lie­rungs­plä­ne, deren Kon­tu­ren noch äus­serst vage sind, stark. Zurück­leh­nen und sich in Sicher­heit wie­gen hält sie für gefähr­lich – die Lob­by­ar­beit der Indu­strie läuft im Hin­ter­grund mit Voll­gas wei­ter. Des­halb dür­fen wir nicht zögern und uns durch die­ses Manö­ver nicht von den Zie­len der Lebens­mit­tel­schutz-Initia­ti­ve ablen­ken las­sen!

Denn die neue Gen­tech­nik ist nicht siche­rer: Die Mög­lich­kei­ten, Geno­me schnel­ler und in bis­her geschütz­ten Regio­nen zu ver­än­dern, wer­den um ein Viel­fa­ches erhöht. So wird das Tem­po der Mög­lich­kei­ten für gen­tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen auf Kosten der Sicher­heit beschleu­nigt. Pro­duk­te der neu­en Gen­tech­nik müs­sen daher auf ihre Risi­ken für Umwelt und Gesund­heit und ihren Nut­zen für die Land­wirt­schaft hin bewer­tet wer­den. Um die Wahl­frei­heit zu erhal­ten, müs­sen sie gekenn­zeich­net wer­den. Es muss zudem eine Rege­lung zur Koexi­stenz geschaf­fen wer­den, um die gen­tech­freie Pro­duk­ti­on zu schüt­zen und somit enor­me finan­zi­el­le und Image­schä­den zu ver­mei­den.

Genau das schlägt die Initia­ti­ve „für gen­tech­nik­freie Lebens­mit­teln“ vor. Sie stellt sicher, dass alle gen­tech­ni­schen Metho­den, ob alt oder neu, gleich behan­delt wer­den. Zudem ver­langt sie, dass die­je­ni­gen, die GVOs anpflan­zen, die Kosten für die Tren­nung der Pro­duk­ti­ons­ket­ten und die Haf­tung im Fal­le einer Kon­ta­mi­na­ti­on über­neh­men. Schliess­lich regelt sie die Patent­pro­ble­ma­tik, die der Bun­des­rat nicht anspre­chen will.

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