13.1.2011 | Inverkehrbringen

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Bild: Das Schutzgebiet Bombay Hook in Delaware. Tim Williams,
www.friendsofbombayhook.org


Der U.S. Fish & Wildlife Service hat sich bereit erklärt, den Anbau von Gentech-Pflanzen in den Schutzgebieten von 12 US-Bundesstaaten zu stoppen. Dem Entscheid sind Klagen vorangegangen. Nun sollen weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden, damit auch in anderen geschützten Regionen der Anbau verboten wird. In der Schweiz ist der direkte Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in besonders empfindlichen oder schützenswerten Lebensräumen und Landschaften im wesentlichen verboten. Der Umgang ist nur zulässig, wenn er zur Verhinderung oder Behebung von Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren und Umwelt oder der biologischen Vielfalt und deren nachhaltiger Nutzung dient.

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externer Link: Freisetzungsverordnung Artikel 8