Chronologie Deklaration

Dezember 2015

Nationalrat Jacques Borgeois fordert in einer Motion die Anpassung innvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt". Die Motion wurde von National- und Ständerat angenommen und ist in Bearbeitung.

Dezember 2014

Eine Teilrevision des VGVL (Artikel 7c) zum Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" scheitert.

Mai 2012

In Deutschland wächst die Nachfrage der Lebensmittelwirtschaft nach einer Produktion „Ohne GenTechnik“ ungebremst. Diesen Monat bekam die Molkerei Zott offiziell die Erlaubnis zur Nutzung des bundeseinheitlichen «Ohne GenTechnik»-Siegels durch den Vorstand des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Das Unternehmen ist der 100. Lizenznehmer.

  • externer Link: VLOG

März 2012

Die USA sind eine der wenigen westlichen Staaten, die keine Kennzeichnung von Gentech-Lebensmittel kennen. In tausenden Produkten in US-amerikanischen Geschäften werden Lebensmittel mit Gentech-Bestandteilen verkauft, ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit haben. Nun wurde die bisher umfangreichste Petition zu Lebensmitteln in den USA eingereicht: 1 Million Leute verlangen die Deklaration.

Januar 2012

In Deutschland gibt es seit drei Jahren eine Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“, die am Markt immer mehr Bedeutung erlangt. Frankreich führt nun ebenfalls per 1. Juli 2012 eine Kennzeichnung für Produkte ein, die ohne Gentechnik hergestellt wurden. Die Beschriftung „Sans OGM“ darf dann auf pflanzlichen Produkten stehen, wenn sie weniger als 0,1% gentechnisch veränderte Organismen zufällig oder unvermeidbar enthalten.

September 2011

Die Kontrollen bei Lebensmitteln der Kantonalen Vollzugsbehörden im Jahr 2010 zeigen: Keinen nachweisbaren GVO-Anteil wiesen 95.8% der Proben auf. In 26 Proben konnten GVO-Bestandteile nachgewiesen werden (4.2% aller Proben), dabei stammten 5 Proben von Lebensmitteln aus biologischer Produktion.

Mai 2010

Das Bundesamt für Gesundheit hat neu ein Internetangebot zu Lebensmittelkontrollen aufgeschaltet. Jährlich wird ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen der kantonalen Vollzugsbehörden, die jedes Jahr mehrere hundert Lebensmittelproben auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen untersuchen, erstellt.

März 2010

In Deutschland wird ein «Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.» gegründet. Der Verein ist künftig für die Vergabe und die Verwaltung des Logos «Ohne Gentechnik» zuständig. Mit dem Logo erhalten die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, sich ganz bewusst für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden.

Juni 2009

Deutschland führt ein bundeseinheitliches Siegel für gentechnikfrei produzierte Lebensmittel ein. Produkte, die garantiert ohne genmanipulierte Pflanzen hergestellt werden, dürfen das Siegel tragen. Für deutsche Konsumenten besteht damit die Wahlfreiheit, Milch, Käse, Butter oder Milch zu kaufen, die ohne Gentechnik im Futter der Tiere hergestellt wurden.

Mai 2009

Revision Lebensmittelrecht: Aktualisierung und Anpassungen ans EG-Recht.

August 2008

Auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt der Bundesrat, eine zusammenfassende Information über die Tätigkeit der Vollzugsorgane bezüglich GVO-Erzeugnissen im Lebensmittelbereich zuhanden der Öffentlichkeit in Form einer jährlich veröffentlichten Gesamtübersicht zu publizieren.

März 2008

Der Gesetzgeber hat eine Toleranz für geringe Spuren von Material von GVO-Erzeugnissen, die das Bewilligungsverfahren nicht durchlaufen haben, für Lebensmittel eingeführt. Ohne Bewilligung toleriert werden geringe Anteile von Lebensmitteln, Zusatzstoffen oder Verarbeitungshilfsstoffen, die gentechnisch veränderte Pflanzen sind, enthalten oder daraus gewonnen wurden, wenn:
a. sie von einer ausländischen Behörde in einem Verfahren, das mit demjenigen nach VGVL vergleichbar ist, als geeignet für die Verwendung in Lebensmitteln beurteilt worden sind; und
b. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Anteile überschreiten nicht den Wert von 0,5 Massenprozent, bezogen auf die Zutat.
2. Eine Gesundheitsgefährdung kann aufgrund einer Beurteilung durch das BAG nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden.
3. Geeignete Nachweisverfahren und Referenzmaterialien sind öffentlich verfügbar.
externer Link: VGVL Art. 6a

Dezember 2007

Österreich erlässt eine Codex-Richtlinie zur Definition der «Gentechnikfreiheit» mit der Möglichkeit der Kennzeichnung. Inzwischen tragen diverse Produkte bereits das Label.

August 2007

Mit Eingabefrist bis am 31. August 2007 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) eröffnet. Neu soll eine Toleranzregelung für Spuren nicht bewilligter GVO-Erzeugnisse eingeführt werden.

Bisher galt folgende Regelung: Stellen die kantonalen Vollzugsbehörden Spuren nicht bewilligter GVO in Lebensmitteln fest, beanstanden sie die betroffene Ware und ordnen Massnahmen an, beispielsweise den Rückzug der Ware aus dem Verkauf. Die aus dieser Situation entstehenden Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Wareninhabers.

Der Gesetzgeber meint nun, dass die bisherige Regelung als technisches Handelshemmnis wahrgenommen werden könnte, wenn keine konkrete Gefährdung der Gesundheit als Grund für eine Beanstandung wegen Spuren nicht bewilligter GVO nachgewiesen werden kann.

Artikel 23 LGV gibt die Grundlage, für nicht bewilligte GVO einen Schwellenwert festzulegen, damit sie von der Toleranzregelung erfasst werden können. In der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) wird nun ein Schwellenwert von 0.5% als Toleranzregelung für in der Schweiz unbewilligte GVO vorgeschlagen (Artikel 6a). Die Importeure werden zu einer strikten Qualitätssicherung zur Vermeidung solcher Spuren angehalten und die Einhaltung dieses Wertes ist durch den Vollzug gut zu kontrollieren.

Die Regelung soll für gentechnisch veränderte Pflanzen gelten, die in mindestens einem Land gemäss den Empfehlungen der Codex Alimentarius-Kommission beurteilt und aufgrund dieser Beurteilung als Lebensmittel zugelassen sind.

Die Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Anpassungen konnten bis August 2007 eingereicht werden.
externer Link: Artikel 6a der VGVL
PDF: Stellungnahme der Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG

Februar 2007

Greenpeace übergab am 6. Februar 2007 dem zuständigen EU Kommissar Kyprianou 1 Million Unterschriften aus 21 Ländern der EU. Die EU importiert ca. 15 Millionen Tonnen Gentech-Soja und Mais pro Jahr, welche Nutztieren verfüttert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa wollen aber keine Gentechnik – auch nicht im Tierfutter. Damit sie wissen, was sie essen, fordern die Million Menschen eine Kennzeichnung für Produkte wie Milch, Eier und Fleisch, die von Tieren stammen, die GVO-Pflanzen fressen.

Dezember 2006

Am 15. Dezember 2006 beantwortete der Bundesrat eine Motion zur Deklarationspflicht für Lebensmittel von mit GVO gefütterten Tieren. Der parlamentarische Vorstoss verlangte, in der Gesetzgebung eine Deklarationspflicht für Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden, einzuführen. Damit soll die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da eine Kennzeichnung tierischer Erzeugnisse bezüglich einer Fütterung der Nutztiere mit GVO den EG-Regelungen widersprechen würde und damit die Einfuhr tierischer Produkte massiv erschweren würde. Dies würde dem angestrebten Abbau technischer Handelshemmnisse und damit der Strategie des Bundesrates, eine bestmögliche Harmonisierung mit dem EG-Recht zu erreichen, diametral zuwiderlaufen. Zudem sei in der VGVL die Einzelheiten der Kennzeichnung geregelt. Der Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» ( VGVL Artikel 7 Absatz 8) kann auf Erzeugnissen angebracht werden, bei denen im gesamten Herstellungsprozess auf GVO verzichtet worden ist. Für Erzeugnisse tierischen Ursprungs bedeutet dies den Verzicht auf Futtermittel aus GVO. Die rechtliche Grundlage für die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der Fütterung von Nutztieren mit und ohne GVO sei also gegeben.

Stand Futtermittel

Die Deklaration von Gentech-Futtermitteln ist in der Futtermittelverordnung geregelt. In Artikel 23 ist für Futtermittel dieselbe Deklarationslimite (0.9 Prozent) wie für Lebensmittel festgelegt. Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, sind zugelassen, wenn sie in der Liste der zugelassenen gentechnisch veränderten Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel (GVO-Futtermittelliste I) enthalten sind. Die GVO-Futtermittelliste I ist in der Verordnung des BLW über die GVO-Futtermittellisten zu finden.

Dezember 2009

Gemäss Zollstatistik ist im Jahre 2008 der Import von Gentech-Futtermitteln erstmals auf Null abgesunken. Damit sind tierische Produkte aus der Schweizer Landwirtschaft garantiert ohne Gentech-Fütterung.

Stand Saatgut

Die Deklaration von gentechnisch verändertem Saatgut ist in der Saatgutverordnung geregelt. Gentechnisch veränderte Sorten dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Sorte bewilligt ist (Artikel 9a).  Artikel 17 legt in Absatz 4bis die Kennzeichnung fest. Auf den Hinweis «X gentechnisch verändert» oder «X genetisch verändert» kann verzichtet werden, wenn unbeabsichtigte Spuren von bewilligten gentechnisch veränderten Organismen einen Anteil von 0,5 Prozent nicht überschreiten. In  Artikel 14a wird ein Toleranzwert von 0.5 Prozent für unbewilligte Gentechbestandteile eingeführt.