180726eughGerichtssaal am Europäischen Gerichtshof EuGH. Bild: EuGH

Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH zur Regulierung der neuen Gentechnikverfahren. Die SAG begrüsst das Urteil. Sie fordert, dass die Schweiz mitzieht.

Umwelt- und Konsumentenverbände in der EU äussern sich erfreut über  diesen Entscheid des EuGH. Viele Forscher und Biotech-Industrie beklagen sich hingegen lautstark. Doch nicht alle Wissenschaftler betrachten das Urteil als fortschrittsfeindlich. Emmanuelle Charpentier, Mit-Entdeckerin der Gen-Schere CRISPR/CAS, ist für eine strenge Regulierung. Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte sie: „Diese Technologie ist mächtig, und deshalb brauchen wir eine strenge Regulierung. Europa könnte eine Vorreiterrolle spielen."

Mehr als 90 Prozent der Deutschen befürworten nach der neusten Umfrage eine strenge Regulierung und Kennzeichnung – so auch deutsche Handelsketten wie Aldi, Rewe und Lidl. Das EuGH-Urteil erhielt auch Beifall von SPD und Grünen.

Jan Plagge, der Präsident der EU-Öko-Bewegung (IFOAM EU), bezeichnet das Urteil als gute Nachricht für die ökologischen Züchter, Landwirte und Verarbeiter, aber auch für alle europäischen Erzeuger und Verbraucher, da es Klarheit schaffe und den Schutz der Umwelt vor den potenziellen Risiken dieser neuen Technologien gewährleiste.

Die IFOAM EU fordert, die EU-Kommission müsse unverzüglich ein Forschungsprojekt starten, um Nachweismethoden zu entwickeln, die das Rückverfolgbarkeitssystem ergänzen, eine angemessene Trennung dieser neuen GV-Pflanzen gewährleiste und die Kontamination der ökologischen und konventionellen GVO-freien Lebens- und Futtermittelproduktion in Europa verhindern könne.

Die SAG begrüsst den klaren Entscheid des EuGH. Sie fordert, dass auch in der Schweiz alle neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik reguliert und deklariert werden. Pflanzen, die aus Gentechnik hervorgehen, sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO), unabhängig davon, ob Fremd-DNA eingefügt wurde oder nicht und unabhängig davon, wie klein oder wie gross die vorgenommene Veränderung des Genoms ausfällt. Alle Verfahren verändern das Genom auf der Ebene der DNA.

Eine Regulierung nach dem Gentechnikrecht bedeutet: Vor der Freisetzung muss eine Risikobe­wertung nach dem Vorsorgeprinzip stattfinden. Nach der Marktzulassung sind Monitoring und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Zudem müssen die Hersteller Nachweisverfahren für ihre GVO zur Verfügung zu stellen.

Die Agrarindustrie, die in erster Linie eine Gewinnmaximierung anstrebt, forderte dagegen eine Deregulierung. Doch es gibt keinen plausiblen Grund, das bestehende Gentechnikrecht in der Schweiz – wie nun in der EU – nicht auf alle neuen Gentechnikverfahren anzuwenden.

Deshalb hat die SAG, unterstützt von ihren Trägerorganisationen, bereits im Februar zusammen mit den Kleinbauern eine Petition an Bundesrat und Parlament gestartet, die eine Unterstellung der neuen Gentechverfahren unter das Gentechnikrecht fordert. Mittlerweile sind über 23‘000 Unterschriften zustande gekommen.

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