23.5.2011 | Patente

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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Nach dem Bündnis Keine Patente auf Saatgut! hat der US-Konzern Monsanto im Mai 2010 ein europäisches Patent auf Melonen aus konventioneller Pflanzenzucht erhalten (EP 1 962 578). Die Melonen weisen eine natürliche Resistenz gegenüber einer bestimmten Viruskrankheit auf, die in Melonen aus Indien gefunden wurden und durch Monsanto auf andere Melonen übertragen wurden. Diese Melonen gelten nun als Erfindung von Monsanto. Eine Patentierung konventioneller Züchtung ist verboten. Doch das Verbot wurde umgangen, indem nicht das Verfahren patentiert wurde, sondern die Pflanzen selbst. Durch die Patentierung darf mit dem Saatgut nicht weitergezüchtet werden. Das Recht liegt beim Patentinhaber. „Dieser Fall ist ein Missbrauch des Patentrechtes, denn es handelt sich bei der Melone um keine Erfindung. Das Patent steht insbesondere im Widerspruch zum Verbot der Patentierung von konventioneller Züchtung. Zudem handelt es sich um einen Fall von Biopiraterie, bei der ein US-Konzern versucht, ursprünglich indisches Saatgut als sein Eigentum zu beanspruchen“, sagt das Bündnis Keine Patente auf Saatgut!

externer Link: Patent Melone EP 1 962 578
externer Link: Bündnis Keine Patente auf Saatgut!
externer Link: Informationsdienst Gentechnik
externer Link: No Patents on Seeds: Offener Brief an die EU