4.8.2010 | Patente

broccoli
Bild: www.bio-suisse.ch

Die Patentierbarkeit von Pflanzenzüchtungen kommt am Beispiel des „Brokkoli-Patents“ auf den Prüfstand. Die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts EPA wird über die Zulässigkeit eines Patents auf ein Züchtungsverfahren von Brokkoli entscheiden müssen. Die englische Biotech-Firma Plant Bioscience besitzt seit 2002 dieses Patent auf Brokkoli mit einem hohen Gehalt an Glucosinolaten, die vor Krebserkrankungen schützen. Das EPA erlaubt Schutzrechte auf technische Züchtungsverfahren, die nicht „im wesentlichen biologisch“ sind. Beim vorliegenden Verfahren geht es deshalb vor allem darum, ob die Zuchtauswahl mittels Marker-unterstützter Selektion von technischer oder biologischer Natur ist. Es soll nun Aufschluss darüber gefunden werden, ob es sich beim Eingriff und der Markierung von pflanzlichem Genmaterial um einen technischen oder biologischen Vorgang handelt. Kritiker und Umweltschützer fürchten darüber hinaus, dass bei solchen Patenterteilungen eine industrielle Inbesitznahme von ganzen Tier- und Pflanzenarten gewährt würde. Sie mahnen auch vor einer Gefährdung der biologischen Vielfalt, einer Monopolstellung der Patentinhaber und vor steigenden Preisen durch die Patente auf Tier und Pflanzenarten. Gegen die Patentierung von Saatgut, Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln hatten Ende Juli ein internationales Bündnis aus 300 Verbänden und Organisationen vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München protestiert. Dem Entscheid des Europäischen Patentamts EPA kommt eine hohe Bedeutung zu. Er soll noch bis Jahresende gefällt werden.

externer Link: Erklärung von Bern
externer Link: Greenpeace
externer Link: Greenpeace: Der Brokkoli-Fall
externer Link: Swissaid
externer Link: Tagesschau.de
externer Link: Report Saatgut und Lebensmittel